Beiträge von Matthias1976

    Können die in Ihrem Ratgeber angegebenen Mahnkosten von bis zu 3 Euro,
    auch für eine eventuelle 2. oder 3. Mahnung verlangt werden ? Da eine
    erste Mahnung schon erstellt wurde, dürften die Nachfolgenden ja einen
    geringeren Aufwand darstellen und müssten theoretisch ja weniger kosten.

    Gibt es für die Kosten, Gebühren usw. von Inkassodienstleistern keinen
    Anhaltspunkt in Euro ? Werden die auch nach Höhe der Forderung berechnet
    wie bei einem Anwalt ?

    Und das heißt auch, dass der Anwalt und das Inkassobüro zu den Kosten/Gebühren auch immer noch Zinsen verlangen dürfen ?

    Danke
    Gruß
    Matthias

    Hallo,

    zu dem Artikel "So fordern Sie Ihre Beiträge zurück" (https://www.finanztip.de/widerspruchsre…versicherungen/) habe ich eine Frage.

    Ist dies auch möglich bei einer bAV (Direktversicherung / betriebliche Altersvororge) ?
    Ich hatte von 2002 bis 2003 zwei bAV Veträge (KLV und RV). Wenn ich diese nun widerrufe, hat dies evtl. irgendwelche negativen Auswirkungen bezüglich der Vorteile die man ja beim Gehalt / der Steuer hatte ?

    Und ist dies überhaupt noch möglich nach dieser Zeit, wenn der Vertrag schon gekündigt wurde ? Oder tritt hier eine Verjährung ein ?