Der Vertrag ist jetzt 5 Jahre alt. Bis Ende 2014 sind die Forderungen verjährt. Nach meinem Verständnis könnte ich dann ganau 50% zurückfordern, richtig? Da die Bearbeitungsgebühr in die monatliche Rate eingerechnet wurde, hätte ich nach meinem laienhaften Verständnis kein Recht auf Zinszahlungen, da die Zahlungen für die nicht verjährte Bearbeitungsgebühr ja in der Zukunft liegen, auch richtig? Würden Sie denn zunächst alles zurückfordern?
Zur Bearbeitungsgebühr bei Sondertilgung: die Sondertilgung wird im Vertrag nicht als solche bezeichnet, sondern als Teilkündigung des Darlehens. Bei der Kündigung durch die Bank wird die (Zitat aus dem Vertrag) "...Restschuld um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die vollen Monate nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Formel:
Finanzierungssumme * Restlaufzeit * ZInsen p.M. / Ursprungslaufzeit *100.
Die Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückvergütet.
Die Darlehensnehmer können das Darlehen ebenso nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. In diesem Fall wird die Restforderung entsprechend ermittelt." (Ende Zitat) Mehr steht im Vertrag gar nicht dazu, d.h. es ist ziemlich intransparent, wie die Restforderung ermittelt wird. Und von einer Bearbeitungsgebühr steht gar nichts im Vertrag. Das haben wir dann auch erst bei der ersten Rückzahlung erfahren. "Kündigungsrecht der Darlehensnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften..." Ist das dann § 500 BGB? Sorry, wir sind ziemliche Laien, was solche Verträge betrifft. Sollte man diesen Vertrag mal prüfen lassen?