Beiträge von NicoW

    @ Katharina
    Ganz kurz zu deiner Sache mit den Fristen. Also deine Annahme mit "Absendedatum + 3 Tage = zugestellt" kannst du im Zivilrecht vergessen, das dürfen nur öffentliche Stellen annehmen, wenn es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Im Zivilrecht macht sich das Einschreiben immer gut, sonst kannst du schonmal gar nichts nachweisen. Um Verjährung zu hemmen muss das Schreiben beim Ombudsmann eingegangen sein, also hier zählt kein Absendedatum. Einfach mal bei der Post unter der Servicenummer anrufen. Als kleiner Tip, wenn dich der Computer auffordert die Sendungsnummer anzusagen, dann spreche so undeutlich das er dich nicht versteht, dann wirst du zu einem Mitarbeiter durch gestellt, ansonsten bekommst du eine Bandansage, die dir genau das vorliest was du online auch siehst.

    Wadi1982 schrieb:
    "Einfach bei der Deutschen Post anrufen.
    Wenn man als Nachweis was schriftliches braucht kostet das 5 €.
    Hab ich gestern auch gemacht da mein Einwurfeinschreiben vom 22.12. angeblich erst am 21.01. zugestellt wurde.
    Der nette Herr erklärte mir das so:

    Ein Großkunde bekommt die ganzen Einschreiben zusammen mit einer Liste.
    Dann hat er 2 Wochen Zeit die Liste abzuarbeiten, also zu schauen ob jeder Brief auf der Liste auch da ist und das zu quittieren. Dann kommt die Liste zurück an die Post.
    Das Datum in der Sendungsverfolgung ist das Datum wann die Liste zurück bei der Post war.
    Wichtig für uns ist aber das Datum wann die Liste dem Großkunden, zusammen mit den Briefen, übergeben wurde.
    Das Datum kann man telefonisch erfragen.

    Interessant war noch als er sagte: "Wundert mich das die Liste der Santander schon zurück ist. Die sind aktuell massiv im Rückstand mit den Listen" "
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    Da stellt sich für mich aber die Frage, weil ich das gleiche Problem habe,
    warum bekommt man bei einem Einwurfeinschreiben nicht die Leistung die man bezahlt hat?
    Bei einem Einwurfeinschreiben bestätigt nämlich nicht der Empfänger den Empfang, sondern der Zusteller das es zugestellt wurde, gem. Werbung Deutsche Post.
    Mir als Absender ist es relativ egal ob der Empfänger ein Großkunde ist, oder nicht. Außerdem kann ich das auch nicht wissen. Hätte nämlich der Zusteller einfach die Zustellung bestätigt, dann hätte man jetzt nicht das Problem mit der zeitlichen Verzögerung, und man müsste jetzt nicht nochmal 5€ investieren um den Beleg zu erhalten.
    Vor allem wenn man mal überlegt das man für 0,35€ mehr ein Einschreiben daraus hätte machen können, der Ablauf wäre auch wie jetzt gewesen, Empfänger bestätigt Empfang, und man hätte sich den Beleg online ausdrucken können.
    Echt eine Frechheit was die Post da macht.
    Ich hab da lieber Nachforschungsaufträge erteilt, da bekommt man dann auch ein Schreiben von der Post mit dem korrektem Zustellungsdatum, aber man muss sehr lang drauf warten.

    P.S.: Sorry, aber komme mit dieser "Zitieren-Funktion" nicht ganz klar, vor allem nicht mit dem Smartphone

    @Suedschwede
    Die Verjährung beginnt erst Ende des Jahres in dem das Ereignis fällt, in deinem Fall also Beginn am 31.12.2012 und Ende am 31.12.2015. So wie du es auch schon gehört hattest. Parag. 195 BGB nennt regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren, und Parag. 199 (1) BGB nennt den Beginn "... mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist".
    Meiner Meinung nach verjährt also deine Forderung der BG von 2012 erst Ende 2015.

    @Siam79

    Hallo Siam,
    mach dir keinen Kopf wegen dem Einwurfeinschreiben, die Post aktualisiert den Status in der Online-Sendungsverfolgung nach eigener Erfahrung erst sehr spät, so das auch in deinem Fall davon auszugehen ist das dein Schreiben an den Ombudsmann auch im letzten Jahr noch zugestellt wurde, um auf Nummer sicher zu gehen einfach die Servicenummer der Deutschen Post anrufen, die können dir genau sagen wann zugestellt wurde. Wenn es zu Streitigkeiten kommen sollte haben die auch die Möglichkeit dir denn Auslieferungsbeleg zugänglich zu machen, dafür wollen sie dann aber eine Gebühr von 5 €. Also würde ich damit erst solange warten bis du den wirklich brauchst.
    Was den Rest betrifft würde ich den Ombudsmann erstmal weiterhin arbeiten lassen, du müsstest auch bald ein Schreiben von denen bekommen, wo dir das weitere Verfahren erklärt wird, in dem Schreiben erhält man auch eine Vorgangsnummer. Sollte also zwischenzeitlich die Bank alles zu deiner Zufriedenheit überwiesen haben kannst du beim Ombudsmann anrufen, deine Vorgangsnummer nennen und denen mitteilen das sich alles erledigt hat.
    Weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

    Geht mir nicht anders mit der santander, das Verhalten verstehe ich echt nicht. Hab auch schon von genug Banken gehört, die nach Eingang der Forderung gleich ein Schreiben mit Verzicht auf Einrede der Verjährung und Prüfung der Forderung verschickt haben. Allein das würde ja schon reichen, da hat man dann wenigstens das Gefühl das man ernst genommen wird. Bei der Santander hat man das Gefühl das die Forderungen einfach in den Papierkorb wandeln.

    Ja, bei dem Sachverhalt Targobank hast du jetzt nochmal 3 volle Jahre Zeit die Zinsen einzufordern, gem. BGB hat die Targo mit Überweisung der BG deinen Anspruch anerkannt, dadurch verlängern sich die Fristen für alle weiteren Ansprüche die DIESE BG, aber auch wirklich nur diese, um weitere 3 Jahre. Hab jetzt mein BGB grad leider nicht griffbereit, aber es ist einer der 800er Paragraphen.

    Würde auch schon viel ruhiger sein wenn ich die Bestätigung hätte das alles rechtzeitig beim Ombudsmann angekommen ist (damit dann auch die Verjährung gehemmt) und die sich jetzt darum kümmern. Hab nämlich naiver Weise alles nur per Post hingeschickt, also nichts per Mail oder Fax, was ich mittlerweile schon bereue. Dann bin ich auch gespannt ob das so klappt, hab nämlich 5 BGs in einen Sachverhalt verpackt, alles Santander, und Kreditnehmer waren meine Frau oder ich. Hab dann natürlich oben im Kopf den Zusatz "Eheleute" und beide Namen angeführt und unterschrieben haben wir auch beide. Hab leider auch statt "Nutzungsentschädigung", "Verzugszinsen" geschrieben, der Zinssatz mit 5% über dem Basiszins ist aber der gleiche, ich hoffe das stört die Damen und Herren der Ombudsleute nicht weiter.

    @Kacze
    Schreiben am 22.12.14 per Einwurf Einschreiben los geschickt, Sendungsstatus online immer noch "Schreiben wurde am 22.12.14 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung". Mit den Einwurf Einschreiben hab ich jetzt allerdings schlechte Erfahrungen gemacht. Ein Schreiben hatte ich am 19.12.14 abgegeben, da hatte ich jetzt den Status das es angeblich am 13.01.14 zugestellt wurde. Anruf hat ergeben das es letztes Jahr schon zugestellt wurde, die Empfangsbestätigung aber dieses Jahr erst kam und vom Mitarbeiter der Post im System eingetragen wurde. Wenn ich jetzt den Zustellbeleg haben möchte (der wohlgemerkt beim normalen Einschreiben, was 35 Cent mehr kostet, online einzusehen ist) würde mich das 5 € kosten. Absolute Frechheit von der Post, mit Absicht falsche Daten online, damit der Kunde quasi fast schon dazu genötigt wird die 5€ zu zahlen um den Beleg mit korrektem Zustelldatum zu haben

    @Kacze
    1 Monat hat die Bank für eine Stellungnahme, also wenn ab jetzt in 1,5 Monaten nichts vom Ombudsmann kommt würde ich einfach mal dort anrufen, müsstest ja jetzt Vorgangsnummern für deine Fälle haben.
    Ich würde mich freuen wenn ich überhaupt mal von irgendwem was hören würde, sei es Ombudsmann oder Santander, bei Santander reagiert nicht mal das Beschwerdemanagement auf meine Mail.

    Mit den Einwurf Einschreiben geht's mir ähnlich, hab ein Schreiben am 10.12.14 aufgegeben, am 30.12.14 dann der Status das es an dem Tag ausgeliefert wurde, hab mich dann natürlich tierisch bei der Hotline der Post aufgeregt wie es sein kann das ein Schreiben innerhalb Deutschlands 20 Tage braucht um zugestellt zu werden. Aussage der Post, Schreiben am 12.12.14 ausgeliefert, Bestätigung des Empfangs am 23.12.14, und am 30.12.14 hat es dann mal ein Mitarbeiter der Post ins System eingegeben. Also bitte, Service sieht echt anders aus. Vor allem weil die Deutsche Post das Einwurf Einschreiben eigentlich damit bewirbt das nicht der Empfänger den Erhalt bestätigt, sondern der Zusteller einfach die Zustellung, egal ob Briefkasten oder Postfach. Also bekommt man da definitiv nicht die Leistung die man bezahlt hat.

    @knarf
    Für die Berufung kommt es nicht auf den Streitwert an, sondern auf dein Beschwer nach dem Urteil. Nehmen wir mal an dein Streitwert beträgt zu Beginn der Verhandlung 1200€, Gericht verurteilt Bank zu 700€. Dein Beschwer beträgt dann noch 500€ (1200€-700€), somit unter 600€, also für dich keine Berufung zugelassen. Anders sieht es bei der Bank aus, ihr Beschwer beträgt jetzt 700€
    (0€+700€), also für die Bank wäre dann die Berufung zugelassen.

    @ranido,

    Hi, ganz kurz zu deiner Zinsberechnung eine Frage. So wie ich das nach vollziehe forderst du beginnend ab dem 15.05.07 Zinsen auf die kompletten 1137,20€? Denke mal du hast auch mit der ersten Rate am 15.05.07 angefangen, oder? Hab jetzt schon völlig unterschiedliche Meinung zur Berechnung, vor allem aber hab ich bis jetzt immer gelesen, in verschiedenen Urteilen, das man die ersten Monate der Laufzeit erstmal nur die Höhe der Rate verzinsen kann, und das ganze monatlich auf addiert, bis man die Summe der BG erreicht hat, ab der Rate kann man dann die Zinsen in voller Höhe fordern, weil die Bank ja vorher nicht den vollen Nutzen an deiner BG hatte, sondern nur in Höhe der Rate. Jetzt kann es natürlich auch sein das deine Raten über der BG lagen? Kann natürlich auch sein das ich mich komplett irre, konnte jetzt aber keine Vergleichsrechnung anstellen, weil ich die Höhe der Rate nicht kenne. Andere Sache wäre noch das man Verzugszinsen eigentlich erst ab dem 1.Tag des Verzugs fordert, also wenn die Rate am 15.05.07 zum ersten mal erfolgte hat man recht auf Verzinsung ab dem Folgetag, also ab 16.05.07. Lasse mich aber auch gern berichtigen.

    Hi,
    kurze Frage, mit den Zinsen die zurückgefordert werden ist doch die Nutzungsentschädigung gemeint, oder wurde eure Bearbeitungsgebühr mit verzinst? Wenn es die Nutzungsentschädigung ist würde ich mich wehren, denn die Bank hatte ja den nutzen von der zu unrecht genommenen Bearbeitungsgebühr bis zu dem Tag, an dem sie die Bearbeitungsgebühr zurück erstattet. Oder irre ich mich da?