Seit einigen Jahren bin ich und meine Ehefrau Rentner mit insges. auskömmlichen Bezügen/Betriebsrenten, wobei meine Frau nur eine kleinere ges. Rente
bezieht. 2014 haben wir je eine private Pflegezusatzvers( Pflege-Bahr ) abgeschlossen.
Aufgrund der seitdem deutlich steigenden Pflegekosten bei eher wenig gestiegenen zuschüssen der gesetzl. Kassen mache ich mir Sorgen, dass in einem
evtl. Pflegefall die Renten derart stark zur Finanzierung herangezogen werden, dass für den anderen, nicht pflegebedürftigen Ehepartner keine ausreichende finanz. Versorgung mehr gegeben wäre.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzesvorlage bzgl. Entlastung von Kindern/Eltern ( € 100.000,- Einkommensgrenze ) stellt sich für mich die Frage, inwie-
weit auch Ehepartner künftig bei der Beteiligung an den Pflegekosten besser gestellt sein werden.