Hallo,
nun muss ich mal wieder fragen.
Ich hatte, im November, das Musterschreiben an die "Bank deutsches KFZ-Gewerbe" geschickt und darauf den zweiseitigen "Point of Sale bla bla ... keine Erstattung" Brief erhalten. Damit bin ich zu meinem Rechtsbeistand und der hat einen Brief an die Bank mit 14 tägiger Frist (Ende: 18.12.2014) geschickt.
Wie sollte es anders sein, am Fristende weder Geld noch Antwort von der Bank erhalten. Also Mahnbescheid beantragt. Dieser hat sich dann mit der Antwort der Bank, welche sie auf den letzten Drücker abgeschickt haben, überschnitten. Das Antwortschreiben besagt, daß geprüft wird ob und in welcher Höhe Gebühren gezahlt wurden und, wenn dies der Fall sei, auch zurückbezahlt werden. Allerdings würde die Bearbeitung ca. 6 bis 8 Wochen dauern.
Diese Woche erreichte mich nun der Einspruch zum Mahnbescheid, natürlich ohne Begründung.
Soll ich nun die, genannten 6 bis 8 Wochen abwarten? Die haben ja die Zahlung eingeräumt und die Verjährung ist auch gestoppt. Oder soll mein Anwalt die Klage einreichen?
Gruß der Torsten
PS. ach so, es geht um Gebühren in Höhe von 820 € + Zinsen.