Du befindest Dich bezüglich der von Dir bewerkstelligten Anschlussfinanzierung konkret des Geldflusses eindeutig in der schwächeren Position Rechtslage hin oder her.
Wenn Du jetzt wegen der €250.- "Zicken machst",trittst Du eine Lawine zu Deinen Ungunsten los.
Ich würde wie folgt vorgehen:
Du wartest bis der Ablösebetrag vollständig geflossen ist.
In der Zwischenzeit machst Du Dich bezüglich der Rechtslage genauestens(!!) sachkundig(aber bitte nicht a la "ich habe gehört/gelesen")und der dazu gehörigen höchst(sprich BGH)richterlichen Urteile samt Aktenzeichen und Begründungstext.
Wenn Du dann immer noch der Ansicht bist,daß Du die €250.- unrechtmäßig gezahlt hast,wendest Du Dich an den Ombudsmann der Bank,die Dir den Betrag in Rechnung gestellt hat.
Die meiner Ansicht und Erfahrung(!!) nach bessere und mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreiche Lösung besteht darin,ein persönliches Schreiben dh.keinen(!!) Musterbrief(denn ein solcher signalisiert der Bank,daß Du Dein Anliegen nicht weiter ernst meinst bzw.nicht verstanden hast bzw.nicht argumentativ als Person(!!)darlegen willst/kannst)zu verfassen und dieses an die Leitung des Kundenbeziehungsmanagements zu richten und dieses zu bitten in der Sache zu entscheiden und/oder eine verbindliche Stellungsnahme des Justitiars der Bank beizubringen.
Damit hast Du dann eine verwertbare Auskunft bezüglich des Rechtsstandpunktes der Bank zur ggfs.weiteren Verwendung in der Hand.
Ich finde es unverantwortlich Dir selbst gegenüber,vor(!!) Abwicklung der finanziellen Transaktion "aufzumucken" und deren Abwicklung dadurch selbst zu sabotieren.
Noch ein Hinweis:die von Dir genannten Gebühren dienen zwei Zwecken:a)die Bank hat durch Deine neue Finanzierung einen beträchtlichen und zusätzlichen Aufwand,den sie gegenüber der anderen Bank aber nicht in Rechnung stellen darf,da wiederum das Justitiariat der anderen Bank sich dagegen wehren würde,so daß diese Last dem Kunden aufzubürdet wird und b)der Wechsel des Kunden für die Bank einen Einnahmeverlust bedeutet,denn auch Banken stehen in Konkurrenz zueinander.Dem Kunden wiederum muß klargemacht werden,daß sein "Wechselgewinn" z.B.duch geringere Zinsen in Wirklichkeit gar keiner ist.