Beiträge von IanAnderson2

    Meine NEGATIVEN Erfahrungen mit "Vermittlungen" dieser Art liegen schon mehr als 10 Jahre zurück.Ich gehe aber davon aus,daß deren "Sitten und Gebräuche" des Ausnehmens der Kundschaft im Laufe der Zeit eher noch schlimmer als besser geworden sind.

    Mit 99,9% prozentiger Sicherheit wirst Du außer Ärger und Enttäuschungen von bzw.durch diese halbseidenen Gangster NICHTS erhalten.

    Ich habe mich damals durch ein Musterschreiben des Bundesverbands der Inkassobüros aus deren Klauen problemlos(und vor allem kostenlos)befreien können.

    Wenn Du mir nicht glaubst...bitte sehr,geh hin und mach Deine eigenen Erfahrungen...

    Den besten Rat,den ich Dir geben kann,ist zunächst Deine SCHUFA -Auskunft und Deinen Basis-Score- bzw.Deine Gesamtbewertung,was die Risikobewertung (gering-mittel-hoch)Deiner Rückzahlungsfähigkeit betrifft,in Erfahrung zu bringen.Dazu kommt noch eine mögliche Negativeintragung.

    Wenn Dein Score unter 97% ODER Deine Risikobewertung "mittel"oder schlechter lautet ODER ein Negativeintrag vorliegt,kannst Du jegliche Kreditbeschaffung als von vornherein erfolglos abbbuchen.

    Ausnahme:Du stellst einen zahlungskräftigen und mit einer TOP Bonität ausgestatteten Bürgen.Wenn dann etwas schief geht,stecken Du UND der Bürge tief im Schlamassel.

    Wenn nichts funktioniert,solltest Du Dich ernsthaft mit dem Thema "Privatinsolvenz" beschäftigen.Das ist dann die Variante "Ende mit Schrecken"(was ich -Gott sei Dank-abwenden konnte).

    Du hast meiner Ansicht nach zwei Möglichkeiten:

    a)Deine Sparkasse möge Dir ein Rückführungsdarlehen bzgl.Deines Dispos einräumen,wenn Du die Rate bedienen wirst(nicht:kannst).
    Das bedeutet,daß Dein Konto auf Null gesetzt wirst,Du Dein Konto NUR "im Haben" betreibst und keine (weiteren)negativen SCHUFA-Einträge existieren.

    b)Du beantragst Privatinsolvenz,indem Du als ERSTEN Schritt die Rechtspflegeabteilung Deines Amtsgerichts aufsuchst,den Fall darlegst und einen Antrag auf kostenlose(gut,kostet ---glaube ich--- ein paar Euro) Rechtsberatung und-hilfe durch einen Anwalt stellst

    .Dafür muß Du im Original ALLE Deine Kosten offenlegen(einschließlich Mietvertrag u.ä.)Da die Bearbeitung etwas dauert, ist es empfehlenswert,ALLE Deine Gläubiger(Vermieter würde ich auslassen)darüber zu informieren,daß Du Privatinsolvenz anstrebst und Deine Verpflichtungen für einen festzulegenden Zeitraum gestundet werden.

    Hinweis:machst Du nichts,landest Du über kurz oder lang auf der Parkbank!

    Es geht nicht darum,ob Du den Dispo nutzt und/oder ausschöpfst,sondern daß er Dir nur in einer geringen Höhe eingeräumt worden ist.

    Ich würde dir vorschlagen,bei der Schufa eine Bonitätsauskunft zu bestellen(kannst Du Online machen:https://www.schufa.de und kostet Dich knapp €30.-)oder alternativ eine Online-Auskunft.Auf letztere hast Du einen gesetzlichen Anspruch einmal im Jahr und ist kostenlos bzw.kostet nach einem Monat €3,95 im Monat.Bitte informiere Dich mal auf der Website.

    Mach das auch für Deine Frau,denn dann wisst Ihr ja beide,wo Ihr dran seid.

    P.S.:Ich selbst habe durch die €3,95 im Monat schon so manchen Falscheintrag gefunden und eliminiert bekommen.

    Falls Du und Deine Frau ein gemeinsames Konto habt,liegt die Ursache dafür,daß Dir dort oder von einem anderen institutionellen Kreditgeber kein Darlehen "gewährt" wird(das Wort ist an dieser Stelle das einzig korrekte) doch auf der Hand:der negative Schufa-Eintrag Deiner Frau.

    Diese Vermutung wird auch dadurch untermauert,daß Du nur einen vergleichsweise geringen Dispo "gewährt" bekommen hast.,viel wahrscheinlicher wäre gewesen,daß Du überhaupt einen solchen verfügen "darfst".

    Im übrigen sind die Richtlinien wie lange Du Deinen Dispo ausschöpfen darfst seit einiger Zeit viel restriktiver:mehr als 6 Monate über zwei Drittel der Maximalhöhe werden in der Regel nicht mehr toleriert,andernfalls wird Dir ein Rückführungsdarlehen(in Höhe des Dispos aufgezwungen.

    @muc:der TE ist bereits selbständig.

    Als erstes solltest Du Dich damit beschäftigen,Wörter,Begriffe,Satzbau usw. korrekt zu versprachlichen.

    Beispiel:

    1.Es heißt "GHOSTWRITER",
    2.Es heißt "zu engagieren",
    3.Es heißt "bei meiner Bachelor-Arbeit",
    4.Es heißt "Euch" und "Ihr",
    5.Es heißt "mit einem Ghostwriter",
    6.Es heißt "mit dem Resultat".
    7.Es heißt(in der Anrede):
    Hallo,
    ich habe gedacht........

    Zusammengefaßt:

    Sieben Fehler in knapp zwei Zeilen Text legen die Vermutung nahe,daß Du in punkto Sprachbeherrschung eine glatte Null bist.
    Falls Deine Qualitäten in punkto Wissenschaftlichkeit bzw. den in diesem Bereich zu stellenden Anforderungen sowie deren Nachweisen ähnliche Mängel aufweisen,solltest Du mit Deiner Bachelor-Arbeit erst gar nicht anfangen.

    Was ist denn bei letzterem so schwer??

    Wenn ich mein Konto aufrufe,erscheint die Abteilung "Kontoinformation",wo auch die "Überziehungskonditionen "aufgelistet sind.Zusätzlich ist dort zu lesen,daß diese Informationen nur einen Auszug aus den Bedingungen des Konto-/Girovertrags darstellen und weitere Informationen dort zu entnehmen bzw.bei der Bank zu erfragen sind.

    Die Dauer der ununterbrochenen(!!) Inanspruchnahme(bei meiner Bank nicht mehr als 6 Monate) ist ebenfalls vertraglich geregelt.

    Hast Du eine Kreditkarte von Deiner Bank??? Mir hat meine Bank bei Beantragung derselben(da steht auf der Rückseite "Credit")gesagt,daß die Ausgabe(und die Höhe des Verfügungsrahmens) an die Einräumung eines Dispos geknüpft ist.

    Begib Dich doch einfach mal auf die Suche in Deinen Unterlagen,schreib Dir alle Fragen auf,mache einen Termin bei der Bank und sei froh,daß Dir bei Deinem Denken Deine Kundschaft nicht gekündigt wird.

    Ich bin beihilfeberechtigter Pensionär und zahle bei der DKV im Volltarif knapp €220.-.

    Selbstbehalte habe ich keine.

    Dazu gilt eine Beitragsermäßigung von €160.- aus der Altersrückstellung.

    In Summe macht das €380.-,welche für 30 Prozent der Krankheitskosten aufkommen.Den "Rest" zahlt das Land NRW.

    100 Prozent ergäben demnach knapp €1300.-,die zu bezahlen wären,wenn die genannten Fakten nicht vorlägen.

    P.S.:die Beitragssteigerungen sind sehr moderat und liegen bei unter €10.- pro Jahr.Noch deutlicher:seit meiner Pensionierung vor knapp 15 Jahren ist der Beitrag um ca.€40.- insgesamt angestiegen.

    Mit der geschilderten Konstellation bin ich sehr zufrieden und kann damit gut leben,denn u.a. bezüglich Arztterminen bin ich deutlich privilegiert.

    Sonst geht's aber noch, ja? Ich frag hier ganz sachlich und versuche mich eben vorher sehr intensiv damit auseinander zu setzen. Keine Ahnung, was bei dir schief gelaufen ist oder was auch immer dich zu diesen Unterstellungen treibt.

    Ich habe nichts unterstellt,sondern auf die Gefahren Eures geplanten Handelns aufmerksam gemacht.Ist das nicht erlaubt??

    Warum bringen Dich meine Hinweise so schnell auf die Palme bzw.wirfst Du mir völlig zu Unrecht etwas(Unterstellungen) vor,was Du selbst anwendest?

    Da scheine ich doch einen empfindlichen Nerv getroffen zu haben....

    Ich sag es mal ganz deutlich:

    Was Ihr plant,ist eine Kamikazeaktion,die Euch und Euer Leben ruinieren wird.

    Es ist auch zu befürchten,daß Eure Ehe/Partnerschaft früher oder später dabei ebenfalls auf der Strecke bleibt, nämlich dann,wenn die Dinge anfangen(!!) falsch zu laufen.

    Angesichts von Basel II und Basel III(das sind die Richtlinien,nach denen Banken (Eure) Bonität bewerten) wird Euch KEINE Bank Euer "Unternehmen"mit all seinen Ungereimtheiten,Wenn-und Abers,Fallstricken etc etc finanzieren.Gott sei Dank nicht!!

    Ich frage mich,aus welchen Gründe Ihr Eure kleine und solide Existenz dermaßen zerstören wollt.Die von Dir angedeuteten Sachzwänge sind vorgeschoben und sollen einer nur vorgestellten Rechtfertigung dienen.

    Von den ganzen psychischen und physischen Belastungen,die Euch auch in dieser Hinsicht zerstören werden,äußere ich mich mal nicht....

    Wie in meinem Eröffnungspost dargelegt,hat mein Notebook PC aus 2009(Betriebssystem Windows Vista Premium) diversen Anforderungen nicht(mehr) genügt).

    Eine davon war TLS 1.2.("es" konnte nur TLS 1.0).Das war für mich ausreichend,meinen Banker zu befragen,dessen weiter oben von mir geschilderte Antwort für mich ausschlaggebend war,den bereits vorher angedachten Ersatz durch ein neues Notebook in die Tat umzusetzen,da ich bereits bei Ebay ein für meine Belange mehr als geeignetes Gerät für kleines Geld
    ausfindig gemacht hatte.

    Das "neue"(ebenfalls von Acer) ist Baujahr 2019 und wurde als Neugerät von mir erworben.

    Es ist jetzt seit einer Woche im problemlosen Einsatz.Damit sind für mich sowohl Anlaß( fortgesetztes Online Banking bei der VB)als auch Grund (Ersatz eines offensichtlich überholten Museums-Notebooks) erledigt.

    Ich selbst betrachte mich nicht als jemand,der die ganzen Feinheiten herausfinden und bewerten will.

    Die Abkürzung in meinem Beitrag lautet tatsächlich "TLS"(nicht TS)

    Danke für den Hinweis!!

    Ich verwende die neueste Version von Chrome,unter Proxy Einstellungen oder Eigenschaften von Internet und dort in der Abteilung "erweitert" findet man auch die die vom PC verwertbaren TLS -Einstellungen.

    Dort muss(!!) auch TLS 1.2 erscheinen,jedenfalls für das System der Volksbank,wobei ich davon ausgehe,daß die anderen Banken TLS 1.2 auch voraussetzen.

    Mein neuer PC kann sogar das noch experimentelle TLS 1.3.verarbeiten.

    Ich bin Kunde der Volksbank Düsseldorf-Neuss.

    Die "Systemumstellung" findet dort zwischen dem 9. und 12.August statt.

    Die Bank hat darüber auf Ihrer Website ausführlich informiert und die Systemvoraussetzungen für das Online-Banking dargelegt.

    Soweit so gut.

    Allerdings:

    Um ab der Systemumstellung ÜBERHAUPT am Online-Banking teilnehmen zu "dürfen",MUSS der PC des Kunden über eine Reihe technischer Voraussetzungen verfügen,wobei er ua. einen bestimmten Sicherheitsstandard für jegliche Art von Transaktion erfüllen MUSS.

    Dieser lautet TS 1.2(Transaction Security).Die diesbezügliche Fähigkeit kann im PC festgestellt werden.

    Mein PC aus 2009 erfüllte diese Voraussetzung nicht,so daß ich mir vor einigen Tagen einen neuen PC zulegen mußte,da der Banker,der die Sache in der der Zentrale betreut,seinem Kollegen "vor Ort" zur Weitergabe an mich mitgetelt hat,daß ich ansonsten vom Online-Banking ausgeschlossen würde und ich alles "händisch" zu erledigen habe(einschl.aller notwendigen Besuche in der Filiale)und----ganz besonders wichtig----die "Gebührentabelle" zur Anwendung käme.

    Gott sei Dank habe ich einen feinen und neuen PC bei Ebay für kleines Geld gefunden habe,der seit einigen Tagen im Einsatz ist.

    Ich denke,es ist an der Zeit,dass Ihr mal Euren PC überprüft...........

    Das Bundesfinanzministerium und Steuerberater bestätigen, dass Prämien steuerpflichtige "Sonstige Einkünfte" sein können.

    Jetzt aber mal "Butter bei die Fische" und nicht ein so vages "Rumgesülze" oder gar haarspalterisches "Scheinargumentieren" wie der TE!!

    Fangen wir mal ganz leicht an:

    Was genau ist eine Prämie",die sich steuerwirksam(!!) auswirken kann??

    a)Voraussetzungen,
    b)Implikationenc
    c)Anwendungen,
    d)Überprüfbarkeit
    e)Konsequenzen

    sowohl bezogen auf die Steuerwirksamkeit differenziert nach Eventualität("kann") und Obligation("muß")für beide Parteien("Steuerpflichtiger" und "Steuererhebungsinstanz")sachlogisch konkludent darlegen.

    Ich sehe Deinen Ausführungen gespannt entgegen,und bitte rede Dich nicht mit "Ich doch nur Laie" heraus,denn so ein Satz untermauert nur,dass Du für die von mir gewünschte Darstellung unqualifiziert bist und Du Dich konsquenterweise künftig "Meinungsäußerungen" wie den von Dir weiter oben getätigten enthalten solltest.

    Zunächst besten Dank für Deine erhellende Antwort!

    Dein Händler "Planet Sport" faßt sich zum Thema "Sachmängelhaftung" in seinen AGB sehr kurz:

    "Bei Mängeln der gelieferten Waren bestehen die gesetzlichen Rechte".

    Aus diesem Satz heraus kannst Du "nur"Dein Recht auf Nacherfüllung(z.B.Beseitigung des Mangels),Umtausch,Rücktritt und Schadensersatz verlangen.

    Abweichend von meiner obigen Darstellung(Punkte 2 und 3)gibt es seit einiger Zeit in der ständigen Rechtsprechung die Umkehr der Beweislast dh.Du mußt NICHT beweisen,daß der Mangel von Anfang an bestand,sondern es gilt die Vermutung(!!),daß Du die Ware mängelfrei erhalten UND nicht unsachgemäß behandelt hast.Letzteres mußt Du dem Händler "nur" noch "versichern".

    Du hast allerdings KEIN Recht,die Nacherfüllung innerhalb einer von DIR gesetzten Frist(14 Tage o.ä.)quasi ultimativ zu verlangen,sondern---wie schon oben von mir dargelegt-------bestimmt der Händler,in welchem Zeitrahmen er die Beseitigung vornimmt(entweder er selbst oder mithilfe eines anderen(hier z.B.des Herstellers).

    Wenn ich Du wäre,würde ich der Firma (und zwar gerichtet an die Geschäftsführung)einen BRIEF(keine Mail,kein Telefonat)zukommen lassen und unter nochmaliger Darlegung des Sachverhalts(vergiß Deine Frau als Zeugin nicht!!)und der von mir genannten Punkte("habe den Artikel sachgerecht behandelt") und einer Darstellung der Dringlichkeit,den Artikel jetzt(!!)inj Betrieb nehmen zu können/wollen/müssen)vom Kauf zurücktreten und Erstattung des Kaufpreises eingehend bis zum.....(konkretes Datum nennen!!!)......wünschen.

    Ansonsten merke Dir bitte,daß Telefon und Mails in solchen Angelegenheiten NICHT sinnvoll und zielführend sind!

    Weitere Hnweise zu diesem Thema u.a.auch Musterbriefe findest Du bei der Verbraucherzentrale mithilfe von Google!

    Mir sind da ein paar Sachen aufgefallen:

    1.den 26.6.2019 haben wir erst in 8 Tagen,

    2.wenn---wie Du schreibst---der Paddel "beim Testen gebrochen ist" liegt der Verdacht des unsachgemäßen Umgangs nahe;kannst Du diesen widerlegen bzw.zweifelsfrei aus dem Weg räumen??

    3.Es liegt ebenfalls nahe,daß Du nicht in der Lage warst,die Pumpe korrekt zu bedienen.....

    4.Hast Du bei Deiner Reklamationsmail eine verbindliche Frist zur "Mängelbeseitigung" gesetzt?

    Der Händler darf Dir übrigens eine ihm angemessen erscheinende Frist mitteilen,in welcher er bzw.der Hersteller aufgrund der zeitlichen und sonstigen Umstände die Mängelbeseitigung bzw.Ersatzlieferung vorzunehmen gedenkt.

    5.Hast Du bei Deinem Telefonat bzw.Deiner Mail (noch)weitere Antworten sowie eine Eingangsbestätigung erhalten??

    6.Hast Du bei Deiner Beschwerde(begründung)bzw.dem Vorgang als solchen Dich auf die AGB bezogen bzw.diese herangezogen,um Dein Begehren zu untermauern?

    Fazit:mehr Fragen als Antworten!