ABER die Bausparkasse ist nur noch ein Rest von Geld. Ist das Alle könnten auch noch einige leer ausgehen.
Das würde mich auch mal interessieren, wo Du diese Info her hast oder wie Du darauf kommst.
ABER die Bausparkasse ist nur noch ein Rest von Geld. Ist das Alle könnten auch noch einige leer ausgehen.
Das würde mich auch mal interessieren, wo Du diese Info her hast oder wie Du darauf kommst.
Also mein Q8 enthält auf jeden Fall die Option zur Erstattung der Abschlussgebühr:
Die Abschlussgebühr nach Absatz 2 wird dem Bausparer jedoch
zurückerstattet, wenn er auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet, seit Vertragsabschluss mindestens 7 Jahre vergangen sind und
vorher keine Änderungen des Bausparvertrages gemäß § 13 durchgeführt wurden.
Im Moment scheint es tatsächlich so zu sein, dass sie keine Versuche mehr unternehmen um Verträge zu kündigen, die nur unter Einbeziehung der Bonuszinsen voll bespart sind. Zumindest wurde in letzter Zeit nichts mehr darüber publik.
Die Berechnung von Kulla75 kann ich natürlich nicht bewerten, dazu fehlen die notwendigen Zahlen. Da sein Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt nur unter Einbeziehung des Bonus voll bespart ist muss das Angebot aber schon richtig gut sein um tatsächlich nur 400 Euro weniger zu bekommen als wenn man es weiterlaufen lässt.
Das mit dem Verzicht auf die 400 Euro kann ich nachvollziehen, wenn man das Geld eh gut brauchen kann.
Aber ich glaube mich zur erinnern, dass irgendwann mal die Rede davon war, dass in einem solchen Fall die Abschlussgebühr nicht zurückgezahlt wird oder wurde, weil der Vertrag ja aufgrund einer Sondervereinbarung beendet wird und somit die Bedingungen für eine Rückzahlung der Abschlussgebühr nicht vorliegen würden. Allerdings weiß ich gar nicht, ob der Q12 überhaupt eine Rückzahlungsoption vorsieht.
Insofern würde ich ein Schreiben aufsetzen mit allen relevanten Zahlen, also jetzige Bausparsumme + Bonuszinsen + noch anfallenden Zinsen + Abschlussgebühr + Sonderzinsbonus = Gesamtsumme und mir diesen Auszahlungsbetrag bestätigen lassen. Wenn sie das machen kannst ja immer noch entscheiden, ob dir diese Lösung die 400 Euro wert ist.
Da hast du natürlich Recht, frech ist wirklich zu fein, aber was mir spontan alles so zu denen einfällt, verbietet mir meine gute Erziehung zu schreiben. [Blockierte Grafik: https://community.finanztip.de/wcf/images/smilies/grin.png]
Bis zur Vollbesparung würden noch ein paar Tausend Euro Zinsen hinzukommen (Bonus + "normaler" Zins). Und die werde ich denen sicher nicht schenken, zumal es ja auch keinerlei vergleichbare Alternativen für eine sichere Geldanlage gibt.
Sollte der Bonus dann verweigert werden und man müsste drum prozessieren ginge es um eine fünfstellige Summe.
Bezüglich der Bafin werde ich im Moment sicher keine schlafenden Hunde wecken, ich hab ja immer noch die Hoffnung, dass die BSQ aus den Urteilen wenigstens etwas gelernt hat und eben nicht mehr unter Einbeziehung der Bonuszinsen wegen Vollbesparung kündigt. Aber falls doch will ich gewappnet sein und werde mit Sicherheit vor Gericht ziehen.
Jedes für uns Bausparer negative Urteil schürt halt die Befürchtung, dass die noch frecher werden, auch wenn es, wie im jetzt vorliegenden Fall, meinen Vertrag wohl nicht direkt betrifft.
Mir ist schon klar wie sich die BSQ entwickelt hat und wozu sie gegründet wurde, ganz sicher nicht um den ehemaligen Quelle-Bausparern ein fairer Partner zu sein. Deshalb wäre es ja so wichtig eine Strategie zu haben wie man bei noch bestehenden Verträgen vorgehen muss ohne denen möglichst wenig zu schenken.
Klar wäre es das einfachste den Vertrag zu kündigen oder ein Sonderzinsangebot anzunehmen, aber mir widerstrebt das total, da ich eigentlich im Recht bin und nix Unredliches fordere, sondern nur Vertragstreue.
Aber ich weiß auch, das Recht haben und Recht bekommen in diesem unserem so hochgelobten Rechtsstaat leider oft genug grundverschiedene Dinge sind.
Manchmal fragt man sich schon auch wie es zu manchen Urteilen kommt!
Danke für Deine Antwort.
Siehst Du und natürlich auch die anderen hier das auch so, dass es in dem vorliegenden Fall genügt hätte, wenn der Bausparer den von der BSQ bereits gekündigten Vertrag noch kurz vor dem 30.09.2017 selbst gekündigt und zur Sicherheit nochmal ausdrücklich auf das Darlehen verzichtet hätte? Eigentlich lief der Vertrag ja trotz der Kündigung bis zum 30.09.2017 und bis zu diesem Zeitpunkt habe ich doch noch alle rechtlichen Möglichkeiten, also auch selbst zu kündigen.
Immerhin ging es in dem Fall ja dann wohl um ca. 2.000 Euro Bonuszins für das letzte halbe Jahr.
Oder ist diese Vorgehensweise doch zu gefährlich und sollte man besser bereits vor Erreichen der 10-Jahresfrist selbst kündigen? Das hätte aber dann wohl schon im Februar 2017 geschehen müssen um der Kündigung der BSQ zuvorzukommen.
Oder wäre die beste Lösung gewesen im Februar 2017 nur den ausdrücklichen Verzicht auf das Darlehen zu erklären und dann auf die Kündigung zu warten? Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Rückerstattung der Abschlussgebühr den Darlehensverzicht verlangt, die Kündigung aber nicht aufgeführt ist?
Und zum Schluss: Nachdem die Zuteilung in dem Fall ja der 31.03.2007 war, warum ist dann eine Kündigung mit Schreiben vom 07.03.2017 rechtens, obwohl zu diesem Zeitpunkt die 10 Jahresfrist noch gar nicht abgelaufen ist? Klar, die Kündigung trat hier erst zum 30.09.2017 in Kraft, aber ich ging davon aus, dass die Kündigung (vielleicht besser formuliert die Kündigungserklärung) selbst auch erst nach Ablauf der 10 Jahre möglich ist.
Sehe ich das richtig, dass es nur um Fälle geht in denen die 10-Jahresfrist nach Zuteilung erreicht war und deshalb gekündigt wurde UND der Bausparer keinen förmlichen Verzicht erklärt hat?
Wenn ja, hätte das Urteil ja nur Auswirkung auf bereits gekündigte Verträge bei denen dann keine Bonuszinsen ausbezahlt wurden und keine weiteren negativen Auswirkungen für alle noch laufenden Bausparverträge, man muss nur die 10 Jahres-Frist und die Vollbesparung noch besser im Blick haben als bisher.
Es ging mir aktuell (noch) nicht darum, ob die den Bonus auszahlen oder nicht.
Das wäre erst der nächste Schritt. Meine Frage war, ob aktuell noch eine Kündigung nach § 488 Abs. 3 BGB zu befürchten ist, also eine angebliche Vollbesparung, die aber nur unter Einbeziehung der Bonuszinsen erreicht wäre.
Mir ist klar, dass nach den Urteilen des OLG Celle und OLG Nürnberg die Chancen gut stehen sich dagegen zu wehren, was Bonnie29 ja auch bereits bestätigt hat. Dann würde mein Vertrag nämlich noch ein paar Jahre weiterlaufen bis zum Erreichen der 10-Jahres-Frist nach Zuteilung und bis dahin noch ganz ordentlich Zinsen bringen. Und so dürfte es anderen Bausparern sicher auch gehen.
Das weiß wohl auch die BSQ, sonst würde sie keine Sonderzinsangebote unterbreiten.
Aber je deutlicher es hier im Forum wird, dass das nur ein weiterer, rechtlich allerdings zulässiger Versuch der BSQ ist um Altverträge los zu werden und Geld zu sparen, um so mehr Leute werden sich hoffentlich dagegen wehren und sich eben nicht auf diesen, vorsichtig ausgedrückt, fragwürdigen Kompromiss einlassen.
@'Rheingold
Die Terminsetzung der BSQ für eine vorzeitige Vertragsauflösung ist ziemlich knapp bemessen und Nachfragen werden erfahrungsgemäß nicht gerade schnell beantwortet. Insofern wird eine Nachfrage wohl eher nicht zielführend sein.
Die entscheidende Frage dürfte also sein, wie groß sind die Aussichten sich erfolgreich gegen eine mögliche Kündigung nach § 488 Abs. 3 BGB zu wehren (Vollbesparung nur unter Einbeziehung der Bonuszinsen) und eine Weiterführung des Bausparvertrages zu erreichen.
Alles anzeigenAllerdings kündigt die BSQ offenbar immer 6 Monate vor der Auszahlung. Das kann man also mit einer eigenen Kündigung unterlaufen, indem man spätestens 3 Monate vor dem angekündigten Kündigungstermin selbst kündigt UND auf das Darlehen ausdrücklich verzichtet.
Hat man diese Frist versäumt, würde ich die BSQ Homepage aufrufen und dort unter Formular Center das Formular "Zuteilungsannahmeerklärung" anklicken. Unter diesem exotischen Namen (vermutet kein Mensch) verbirgt sich m.E. die Musterlösung, um den Bonus zu erhalten:Hier heißt es:
Zuteilungsannahmererklärung Ergänzung zur Kündigung eines Bausparvertrages durch die BSQ Bauspar AG"
Die Bausparkasse hat meinen/unseren Bausparvertrag gemäß § 489 Absatz 1, Nr. 2 BGB odernach § 488 Absatz 3 BGB (gilt hier nur für Tarif Q4) gekündigt:Und dann ankreuzen:"Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet".
Der exotische Titel "Zuteilungsannahmeerklärung" soll offenbar heißen, dass man die Zuteilung gleichzeitig annimmt. Die BSQ argumentiert nämlich neuerdings vor Gericht mit der Behauptung, der Bausparer habe die Zuteilung vor Jahren nicht angenommen, damit wäre der Vertrag nicht mehr zugeteilt Diese Zuteilung müsse man aber neu ausdrücklich annehmen, sonst könne man gar nicht verzichten . Eine exotische Argumentation, die vor Gericht zu sichtlicher Verwirrung und Diskussion führte.
Also nochmals mein Tipp: In diesem Fall das o.a. Formular ausfüllen und bei der BSQ einreichen.
Vielen Dank für den Tipp mit dem Formular.
Und noch eine Anmerkung zu den 6 Monaten Kündigungsfrist durch die BSQ: Das ist doch in § 489 BGB ausdrücklich so geregelt. Im Gegensatz zu nur 3 Monaten wenn nach § 488 BGB gekündigt wird. Oder täusche ich mich da?
Unsere aktuelle Situation ist übrigens die, dass mit einer geforderten und jetzt auch getätigten Nachzahlung die Bausparsumme unter Einbeziehung der Bonuszinsen erreicht ist. Zuteilungsreife ist noch keine 10 Jahre her, Besparung und damit auch Zinseinnahmen wären noch 3 weitere Jahre möglich.
Die BSQ hat jetzt einen Sonderzinsbonus angeboten, der mir aber deutlich zu niedrig ist, zumal zu befürchten ist, dass bei Annahme auch die steuerfreie Rückerstattung der Abschlussgebühr entfallen würde.
Wie ist denn die aktuelle Situation: Kündigt die BSQ weiter nach § 488 Abs. 3 BGB oder haben sie das aufgegeben,da ja wohl Schlichtersprüche als auch Urteile des LG Nürnberg die Rechtsauffassung des OLG Celle inzwischen bestätigt und den Bausparern Recht gegeben haben ?
Wenn dem so wäre, gäbe es ja keinen Grund den Vertrag vorzeitig zu beenden.