Hallo ins Forum,
eine Frage zur Selbstständigkeit nach ALG-I-Bezug: Ich habe mich bei Eintritt der Arbeitslosigkeit von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, weil ich schon ewig in der PKV bin und die letzten 20 Jahre Angestellter war. Ich bereue mittlerweile den Verbleib in die PKV, ist aber nicht zu ändern. Muss ich jetzt für meinen neuen Status Selbstständigkeit (ich werde eine Firma mit sieben, acht Angestellten gründen) irgendetwas beachten? Muss ich meiner aktuellen PKV irgendwas mitteilen? Könnte ich jetzt noch mal in die GKV wechseln wegen der Selbstständigkeit? Ich bin 44 Jahre alt.
Vielen Dank schon mal.
Jürgen