Wenn ich die Analyse des Henning lese, dann bin ich schojn entsetzt, was Am,ateure aus einer Bedingung machen können.
Das Produkt der Targobank Lebensversicherung ist nicht wirklich gut, aber die Ansatzpunkte sind woanders zu suchen.
Solche Grundfähigkeitsversicherungen sind natürlich nicht mit einer BU vergleichbar, aber eine Alternative, wenn die Erreichbarkeit der BU (Vorerkrankungenh, Beitragshöhe) nicht gegeben ist.
Zwischen BU und Grundfähigkeit (hier mit Dread Disease Erweiterung) gibt es noch Funktionsrenten (Barmenia, Bayerische, AXA, ARAG, Interloyd, LV1871, BGV, etc.) und Erwerbsunfähigkeitsrenten (diverse Anbieter).
Was ist an der Analyse von Henning falsch?
(2) Verminderte Erwerbsfähigkeit infolge des Verlusts einer Grundfähigkeit
Leistungspflicht für den Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit infolge des Verlusts einer Grund-
fähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt – unter Berücksichtigung der Regelungen in § 1 (2), § 1 (4)
und § 1 (5) und § 12 – vor, wenn bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer infolge
eines während der Versicherungsdauer eintretenden Verlusts einer Grundfähigkeit im Sinne der
nachfolgenden Definitionen unter § 2 (2.2) eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der nachfol-
genden Definition gemäß § 2 (2.1) eintritt.
Für den Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit infolge des Verlusts einer Grundfähigkeit gilt die
Wartezeit gemäß § 1 (5) b.
Es reicht eine Grundfähigkeit ... ja natürlich ... wenn man zwei Grundfähigkeiten verlieren würde, warum sollte man dann mehr Rente bekommen?
Und die Definition, was eine verminderte Erwerbsgfähigkeit ist, ist doch sehr gut:
(2.1) Verminderte Erwerbsfähigkeit
a) Verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person
wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Be-
dingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Als Erwerbstätigkeit gilt dabei jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, wobei
es auf die Höhe der Einkünfte nicht ankommt. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die
Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, und der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden
bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt.
Ich fürchte, dass man Bedingungen nur analysieren sollte, wenn man das fachliche KnowHow dafür auch wirklich hat. Der Beruf Versicherungsvermittler oder der Titel CFP ist da nicht ausreichend.
Ich habe persönlich solche Bedingungswerke mit gestaltet, nicht nur im Bereich KV, sondern auch bei Funktionsrenten und in Zwischenlösungen zur Grundfähigkeit (z. B. Cardea Life Safety First, Allianz, etc.)
Alle von Hennig vorgetragen Argumente sind m. E. an den Haaren herbeigezogen.
Sein Ergebnis ist zufälligerweise richtig: es gibt bessere Produkte, als das der Targobank LV AG!