Beiträge von sabine20

    Durch die Zahlung von 127 EUR (Gerichtskosten) soll laut Widerspruchsbescheid ein Zivilrechtliches Verfahren gestartet werden.

    1) Ist dies normale "Masche" einer Bank (Quasi als Abschreckung, da man sich evtl. scheut diesen Weg zu gehen)? Oder wird nur Widerspruch eingelegt wenn etwas im Mahnbescheid grundlegend falsch ist?

    Hallo,

    am 15.12.2014 habe ich bei der Santander meine Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen zurückgefordert. Ich habe per Einschreiben die Bank angeschrieben und gleichzeitig online diesen Mahnbescheid gestellt. Die Bank hat sich bisher überhaupt nicht gemeldet und vom Amtsgericht kamen bisher zwei Schreiben. Das erste mit den Gebührenbescheid für den Streitwert (habe ich schon bezahlt) und jetzt ein Schreiben mit dem Widerspruch von Santander gegen die gesamte Forderung ohne Begründung. Es wird mir nur der Anwalt mitgeteilt.

    Unten auf dem Schreiben vom Amtsgericht steht folgendes:

    Zur Abgabe des Verfahrens ist ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich, der bisher nicht gestellt wurde. Als Antrag wird auch die Zahlung der unten berechneten Kosten (127,- €)angesehen.

    Wie muss ich jetzt am besten reagieren? Anwalt nehmen und noch mehr Kosten in Kauf nehmen? Wie geht es weiter, wenn ich nur die 127,- € bezahle?


    Hallo. genau das gleiche schreiben habe ich auch bekommen , keine Ahnung warum . ich weiss auch nicht weiter