Beiträge von Simsu

    ...man kann gleich Briefmarken sowie Kopierpapier kaufen und Pakete abgeben?

    Theoretisch auch das, aber ich dachte da primär an die Einzahlung von Bargeld oder die Abhebung größerer Summen Bargeld (bspw. um ein Gebrauchtfahrzeug zu kaufen).

    Nicht falsch verstehen: auch ich brauche mit Ende 20 und den ganzen Jahren des reinen Onlinebankings nicht wirklich eine Bankfiliale, aber ab und an kann dies sicher nicht schaden. Man kann ja weiterhin auch alles online erledigen. Eine kompetente Beratung erwarte ich mir da höchstens in den größeren Filialen, die es aber auch in fast jeder größeren Stadt gibt. Sonst sind es wie erwähnt eben eher Paketshops als Banken.

    Nein, da Du beim Thesaurierer jetzt nur die Vorabpauschale versteuerst und nicht die (derzeit) höhere Ausschüttung.
    Ansonsten hast Du die Systematik richtig verstanden. Allerdings musst Du bei einem Verkauf dann den Wertzuwachs versteuern. Daher empfiehlt Finanztip für die Steueroptimierung nur so viel in den Ausschütter zu tun, dass der dauerhaft so laufen kann.

    Kleines Rechenbeispiel: 7% Rendite, davon 2% Ausschüttung und 5% Wertzuwachs, 30% TFS
    Pauschbetrag 801€, Steuerfreie Kapital für Ausschüttung nach TFS 801/2%/70% -> ca. 57.000 €
    Wenn Du das 10 Jahre machen willst musst Du das Kapital durch 1,05 hoch 10 dividieren, d.h Du könntest heute 35.000 € anlegen. Bei 20 Jahren entsprechend rund 21.000 €. Das ist auch der Betrag, der in einem Video von Saidi genannt wird.

    Kleiner Warnhinweis: man sollte nicht all zu viel Energie in die Steuersache investieren, da ich nicht glaube, dass die Fondsbesteuerung 20 Jahre nicht verändert wird.

    Hallo,
    zu den 70 % als Anwendung der TFS: Unter einem Kommentar im Video zur Besteuerung von ETF hatte Saidi geschrieben, dass "der Pauschbetrag um den Ausschüttungsbetrag in voller Höhe in Anspruch genommen wird." Daher ist im Video ja auch nur die Rede von bis zu 20.000 Euro (600 Euro Ausschüttung). Was ist nun korrekt?

    Ich habe erst letzten Monat mit ETFs begonnen und parallel in einer Ausschütter und Thesaurierer investiert. Ersterer mit hohen Sparraten soll bereits ab Ende 2020 nicht mehr bespart werden (ich habe mich gegen ein Einmalinvest entschieden) , da er dann bereits auf das Ende des Freibetrages zuläuft. Ab dann würde das Geld ausschließlich in den Thesaurierer fließen. Aus diesem Grund ist es wichtig für mich zu wissen, ob die 70 % nun Anwendung finden oder nicht.
    Wenn der Ausschütter dann irgendwann aufgrund seines hoffentlich guten Wachstums endgültig die Grenzen des Freibetrages erreicht, könnte man sinnvollerweise ja einige Anteile verkaufen, ihn auf diese Weise für die bspw. nächsten 15 Jahre zurechtstutzen und dieses Geld im Thesaurierer reinvestieren.

    Besten Dank vorab.

    Ich möchte mich hier mit meiner Frage mal einklinken:

    Es wird ja empfohlen zunächst einen Ausschütter zu besparen, bis dieser den Freibetrag ausnutzt und dann auf einen thesaurierenden ETF zu wechseln. Sprich ich habe dann zwei identische ETF im Depot. Kommt es nicht aufs Gleiche raus, wenn ich ein Depot mit automatischer Wiederanlage besitze und auch über den Freibetrag hinaus beim Ausschütter bleibe? Wenn ich dann irgendwann bei beispielsweise 1000 Euro Ausschüttungen angelangt bin, muss ich auf die 199 Euro dann eben Steuern zahlen (später beim Verkauf dann dafür nicht mehr). Ich würde mich freuen, wenn mir jemand etwas dazu sagen kann.

    Schöne Grüße
    Max