Beiträge von NoWorriesMate

    Wenn der Sachbearbeiter sich über den Einspruch ärgert, macht er einen Aktenvermerk, in dem er kurz erläutert, warum noch kein Bescheid ergangen ist, und schickt die Akte erstmal an die Oberfinanzdirektion, die über den Einspruch zu entscheiden hat. Die entscheiden dann über den Einspruch, wofür sie wieder ein halbes Jahr Zeit haben, und schicken danach die Akte zur weiteren Bearbeitung zurück zum Finanzamt. Bis dahin schreiben wir dann das Jahr 2023.

    Einspruch wird übrigens eingelegt oder erhoben und nicht "gestellt". Daran erkennt der Sachbearbeiter sofort, dass es ein Amateur ist, der ihm in die Suppe spucken will.

    Und dann wundern sich die Finanzbeamten über ihren Ruf...

    Würde es zunächst telefonisch probieren, auch wenn - gerade selber erlebt - tlw. auch nicht hilft...

    Ich stand kurz vor dem Ausbruch von Corona in China vor einer ähnlichen Fragestellung. Statistisch gesehen ist die Einmalanlage immer besser, aber ich habe mich damit nicht wohl gefühlt. Meine Anlagesumme daher durch 12 geteilt und per Sparplan über 1 Jahr gekauft. War die bessere Option...

    Ich würde es wieder per Sparplan machen, auch wenn man evtl. ein wenig Rendite einbüßt in "normalen" Zeiten.