Danke für die schnelle Antwort.
Wörtlich schreibt die Santander Bank :" Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechung der anstehenden Verjährung ist nicht erforderlich"
Etwas schwammig und wohl Auslegungsache, würde das allerdings als halbe Anerkenntnis werten.
Dennoch nochmal : Welche Frist wäre abzuwarten ? Würden ja schon zeitnah gerne unser Geld wiederhaben
Ab wann sollte man das doch einem Anwalt übergeben ?
Macht eine erneute Fristsetzung überhaupt Sinn ? Letztendlich wird man ja von beiden Banken "bis auf Weiteres" vertröstet...........und das ist ein sehr dehnbarer Zeitraum