Beiträge von Robertino

    Danke für die schnelle Antwort.
    Wörtlich schreibt die Santander Bank :" Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechung der anstehenden Verjährung ist nicht erforderlich"
    Etwas schwammig und wohl Auslegungsache, würde das allerdings als halbe Anerkenntnis werten.

    Dennoch nochmal : Welche Frist wäre abzuwarten ? Würden ja schon zeitnah gerne unser Geld wiederhaben
    Ab wann sollte man das doch einem Anwalt übergeben ?
    Macht eine erneute Fristsetzung überhaupt Sinn ? Letztendlich wird man ja von beiden Banken "bis auf Weiteres" vertröstet...........und das ist ein sehr dehnbarer Zeitraum

    Hallo,
    auf die Gefahr hin, dass die Frage bereits gestellt wurde ( 20 Seiten Thread lesen ist doch etwas ermüdend).
    Wir haben die Postbank und die Santander bereits am 28.11.14 per Einwurfeinschreiben über unsere mehrfachen Forderungen unterrichtet.
    Noch Ende 2014 kam Bescheid von der Postbank ....Überprüfung bla bla bla, großes Aufkommen, sie bitten um Mitteilung der BV usw. Ausserdem wiesen sie explizit darauf hin, dass sie hiermit auf die Verjährung verzichten auch wenn sich die Überprüfung bis 2015 hinzieht.
    Auch die Santander bequemte sich Anfang Januar 2015 endlich zu antworten . Sie "bedankten" sich für die Forderung
    :D . ( Natürlich kamen wir uns da gar nicht veralbert vor). Erfragten wiederum - wie die Kollegen der Postbank - die BV. (was einem nicht alles so entfallen kann, wenn man gerade nicht abbucht) .

    Nun die eigentliche Frage : Wie lange soll man abwarten bis berechnet und ausgezahlt wurde ? Ab wann rechtliche Schritte einleiten ? Erneute Frist setzen ? wenn ja wie lange ?

    Die Sache mit dem Ombudsmann bzw dem Mahnverfahren hat sich wohl erledigt ...........habe ich heute - wohl leider zu spät - gelesen.

    Danke im Voraus für konstruktive Antworten, gerne auch von der Moderation ;)