Beiträge von InvestMoe

    Wir haben in Deutschland die "Abschnittsbesteuerung". Grundlage ist dabei i.d.R. das Kalenderjahr. Dabei wird, sofern es keine expliziten Ausnahmen gibt, IMMER nach vorn, also ins nächste Jahr, vorgetragen.

    Die Gewinne aus Aktienverkäufen sind bereits durch die Kapitalertragsteuer (von der Steuerart eine Abgeltungssteuer) in dem Jahr abgegolten. Daher auch der Name. Somit sind diese Gewinne steuerlich berücksichtigt.

    Die realisierten Verluste werden dagegen vorgetragen ins nächste Jahr, sofern im Laufe des Jahres nicht ausreichend Gewinne gegengerechnet werden können. Dieser Verlustvortrag ist bereits eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit. Denn ansonsten wären diese im Jahr der Entstehung mangels Gegenrechnung des Gewinns verpufft.

    Du kannst es zwar mit den Gewinnen aus dem letzten Jahr nicht verrechnen, hast aber einen anzurechnenden Verlustvortrag für die Folgejahre.

    Gruß InvestMoe

    Ich habe die gängigen Idizes via ETFs abgebildet und sehe das auch als Basis Investment. Damit fahren die allermeisten auch am Besten.

    Danaben habe ich noch Einzelaktien, welche dank guter Einstiege im Saldo auch deutlich im grünen Bereich liegen. Da mich die Thematik der Einzelwerte und der Unternehmen dahinter interressiert und ich ein "Teil" davon sein möchte bin ich dort investiert. Eine Überrendite ist zwar nett, aber, zumindest für mich, nicht das einzige/höchste Ziel.

    Ich hoffe inständig, dass bald die Akteure aufwachen und der Krieg in der Ukraine beendet wird und auch wieder Ruhe einkehrt. In die Märkte und auch wieder in das Leben unserer Gesellschaft.

    Gruß InvestMoe

    Hallo Altsachse,

    das Finanzamt hat auch nur die Bescheinigung, wenn du sie mitschickst. Da findet kein Datenaustausch zwischen den Banken und den einzelnen Finanzämtern statt.

    Von daher gehe ich davon aus, dass wir selbst "prüfen" müssen, ob die Kapitalerträge der Höhe nach passen.

    Gruß InvestMoe

    Moin Chris2021 , willkommen in der Community,

    ich habe es so schnell nicht wieder gefunden, aber hatte gelesen, dass man mit der Geburt, also in deinem Fall ab Juli 2021 wieder zurück wechseln könnte, weil dann die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld bereits festgesetzt ist.

    Hattest du auch mal geguckt wegen einem anschließenden Wechsel in die Steuerklasse 3/5 (also 3 für den arbeitenden Part)? Das kann zwar potentiell zu Nachzahlungen führen, dafür hätte man eine höhere Liquidität in den laufenden Monaten.

    Gruß InvestMoe

    Derzeit scheint der Handel bei TR wirklich nicht möglich zu sein. Das ist aber nicht die Schuld von TR, sondern von dem Börsenplatz (Lang & Schwarz müsste das sein).

    Da TR aus Kostengründen nur einen Handelsplatz anbietet, läuft gerade gar nichts.

    Ist ärgerlich, aber ist nur ein temporäres "Problem" und schränkt die Seriosität von TR, oder sonst einem Broker nicht ein.

    Gruß InvestMoe

    Die 4 % Regel ist nicht in Stein gemeißelt und stellt lediglich ein grobes Model dar.

    Es ist auch von der Idee sehr simpel gehalten und deckt keine Alternativen Szenarien ab. Geht also von linearen Wachstum aus. Das gibt es am Aktienmarkt so nicht bzw. sehr selten. Und dann nicht zuverlässig.

    Als grober Richtwert kann man sie dennoch anwenden, oder wie meine Vorredner bereits geschrieben haben nach den Gegebenheiten anpassen

    Hi ThoRie1421 wilkommen in der Community.

    Was du dabei beachten musst ist. dass der Zinseszins-Effekt in beide Richtungen wirkt. Zum einen bei den ETFs, aber auch bei dem Kredit den du hast.

    ETFs unterliegen Kursschwankungen, bei der (frühzeitigen) Rückzahlung des Kredits hast du eine GARANTIERTE Rendite von X %.

    Wenn du aus deinem laufenden Cashflow den Kredit zusätzlich zurückzahlen und eine kleine Sparrate auf einen ETF zahlen kannst ist das, meiner Meinung nach, das Beste. Du solltest aber dann dein Depot extra betrachten und nicht in deine Finanzierung mit einplanen, weil es ein gewisses Risiko gibt. Gerade wenn man eine bestimmte Summe, zu einem bestimmten Stichtag braucht.

    Hier im Forum herrscht grundsätzlich die Meinung erst die Kredittilgung vorzunehmen.

    Gruß InvestMoe

    P.S. bei weiteren Fragen, immer weiter fragen

    Die Antwort ist eher: "Kommt drauf an"

    Wenn die Handwerkerleistungen zwar noch in Zeitfenster der Vermietung sind, aber der Grund für die Eigennutzung ist, wären das keine Werbungskosten gem. § 9 EStG, sondern nicht abzugsfähige Kosten gem. § 12 EStG.

    Wenn das vom Finanzamt nicht akzeptiert wird, werden die entstandenen Kosten gestrichen.

    Gruß und ein frohes neues Jahr

    InvestMoe

    Moin Norea willkommen in der Community,

    welche Aktie ist es denn?

    Ein ETF bildet immer einen bestimmten Index ab. Wenn du weißt in welchem Index deine Aktie ist (z.B. DAX, MDAX, S&P 500, ...) kannst du deinen ETF danach aussuchen.

    Dann gibt es noch die Besonderheit, dass es physische und synthetische ETF gibt.

    Die physischen investieren auch tatsächlich in die Aktien aus diesem Index, die synthetischen haben ein Trägerportfolio, was nicht zwingend diese Werte beinhalten muss und tauscht die Entwicklung mit einem Tauschpartner.

    Gruß InvestMoe

    Grundsätzlich gibt es da keine Obergrenzen.

    Ggf. ist der Zinssatz gestaffelt. Also das man bis 100.000,- noch 0,x % bekommt und darüber nur noch 0,00x %

    Die Grenze von 100.000,- gilt für die Einlagensicherung. Also den Betrag, der im Falle einer Insolvenz der Bank, pro Kunde und Bank, sicher ist.

    Somit, hättest du die Möglichkeit, dein Vermögen auf mehrere Banken aufzuteilen, um ein vielfaches von 100.000,- sicher anzulegen. Bei 90 Mio wäre das aber wohl nicht mehr zu händeln.

    Von daher würden sich da Vermögenswerte, wie Aktien und ETFs anbieten, da diese in jedem Fall und in unbegrenzter Höhe Sondervermögen bei deinem Broker darstellen und somit, auch im Falle einer Insolvenz, nicht zur Insolvenzmasse gehören.

    Gold als Sachwert birgt das Problem der sicheren Lagerung zu Hause, oder kostet Geld, wenn man einlagern lässt.

    Für Immobilien braucht man die nötigen Kenntnisse, um diese als Kapitalanlage zu nutzen, oder muss dieses auch kostenpflichtig "auslagern".

    Moin,

    bei der Höhe dürftest du keine NV-Bescheinigung bekommen. Aber trotzdem den Sparerpauschbetrag angeben (801,-).

    Ob thesaurierend, oder ausschüttend ist eher eine Frage des Ziels. Wenn daraus ein laufender Cashflow generiert werden soll, dann ganz klar Ausschüttung.

    Wenn es um den langfristigen Vermögensaufbau geht, ohne, dass das Geld benötigt wird, ist hier im Forum eher die Tendenz zu thesaurierenden ETF

    Bei thesaurierenden ETFs legt der ETF das Geld selbst wieder an. Es gibt dort keine Ausschüttung.

    Aber es stimmt, dass man unter FlatEx auch Ausschüttungen automatisch und kostenfrei wieder anlegen konnte.

    Du kannst aber wie bereits oben beschrieben die Ausschüttung manuell in den Sparplan mit einbeziehen. Somit wäre der ausschütter quasi thesaurierend. Wäre nur eine Anpassung der Sparrate einmal im Jahr

    Hallo @Mutterstochter

    in dem SCHUFA-Auszug sind sämtliche Banken aufgeführt mit denen (Konto-)Verträge bestehen. Zwar nicht die einzelnen Konten, aber zumindest die einzelne Bank.
    In Deutschland gibt es kein Register für die einzelnen Konten. Von daher bleibt wohl nichts anderes übrig, als alle Banken anzuschreiben und nach den Konten zu fragen.

    Auf der FinanzTip-Seite gibt es eine Seite für die verlorenen Konten von Verstorbenen, aber im Prinzip geht es hier um das gleiche Problem. Nämlich, dass verlorene bzw. unbekannte Konten gefunden werden wollen.

    https://www.finanztip.de/blog/herrenlose-konten-auffinden/

    Gruß InvestMoe
    und viel Erfolg bei der Suche

    Grundsätzlich wären deine Kinder mit ihren einnahmen Einkommensteuerpflichtig.
    Es gibt aber einen Grundfreibetrag (bummelige 10.000,- Euro). Solange deine Kinder inklusive der Kapitalerträge darunter sind, fällt keinerlei Steuer an. Wie gesagt bis zu den knapp 10.000,- Euro pro Jahr

    Dafür müsste das Depot auf den Namen und die Steuer-ID des Kindes laufen. Dann kann man eine NV-Bescheinigung (Null-/ oder Nichtveranlagungsbescheinigung)beim zuständigen Finanzamt beantragen und diese dann beim Broker vorlegen.
    dann werden dort die Gewinne nicht versteuert.