Beiträge von Illuminator

    Ich nutze ChatGPT in der freien Version, aber für nichts, was mit Fakten zu tun hat. Da muss man das Ergebnis nämlich noch mal nachchecken, und dann ist es doppelte Arbeit. Außerdem greift man ja auf einen sehr alten Datenbestand zu. Im Bereich Finanzen greife ich da lieber auf HorstGPT, WeissAI oder a_berg2.0 zu.

    McProfit In welcher Richtung willst du denn recherchieren?

    HorstGPT, WeissAI oder a_berg2.0

    … so artifiziell sind die drei nun auch nicht.

    Ich kann nicht sagen, seit wann diese Konditionen für den A0F426 gelten.

    Da ich von Natur aus neugierig bin, habe ich mal für einige WKN die maximale Sparrate für Sparpläne bei der ING durchprobiert:
    Mehrere ETFs von Vanguard und von dbx tracker jeweils 1.000€.

    Mehrere gemanagte Fonds von DWS und Fidelity jeweils 5.000€.

    Scheint wohl vom Fonds Typ abhängig zu sein.

    Insofern präzisiere ich und schränke meine Ausführungen aus #12 wie folgt ein:

    Bei der ING gilt grundsätzlich eine maximale Sparplanrate in Höhe von 1.000€; mehrere Sparpläne pro Monat auch auf dasselbe Wertpapier sind möglich.

    In Einzelfällen, insbesondere bei aktiv gemanagten Fonds eine solche in Höhe von 5.000€; mehrere Sparpläne pro Monat auch auf dasselbe Wertpapier sind möglich.

    Sorry für die Verwirrung, für die ich eventuell gesorgt habe.

    Ich habe nochmals die möglichen Sparraten der zwei in meinem Depot befindlichen Wertpapiere überprüft:

    Aktien ETF A1JX52 (Vanguard FTSE All World: maximal 1.000€.

    Geldmarktnaher Fonds A0F426 (DWS Euro MM): maximal 5.000€.

    Sehr seltsam die neuen Konditionen der ING.

    Habe eben noch mal die Höhe der Sparrate überprüft: Für mein ING Depot sind weiterhin 5000 € möglich. Jedoch sehe ich seit heute, dass eine Verrechnung nur noch über das Girokonto und nicht, wie bisher über das Extra Konto möglich ist. Sehr seltsam!

    Ich würde auch die ING empfehlen. Weil der Einmalkauf in der Regel relativ teuer sind (außer etwa dem SPDR ACWI IMI, der noch breiter gestreut ist als der ACWI und als Einmalanlage einmalig mit 1,90€ zu Buche schlägt), könntest du einfach 5 Sparpläne à 1000€ einrichten, die du nach der Ausführung wieder löschst. Und dann deinen 100€-Sparplan.

    Falls sich bei den Kosten tatsächlich nächstes Jahr was ändern sollte, kannst du immer noch einen Depotübertrag machen. Ich würde auf jeden Fall schon anfangen (z.B. bei der ING) und den Rest auf mich zukommen lassen.

    5 Sparpläne à 1000€ (nachträglich gefettet von mir)

    Mittlerweile sind bei der ING Sparpläne bis zu einer Höhe von 5000 € je Ausführung möglich.

    Die ING erlaubt bis zu 20 Sparpläne pro Monat, egal an welchem Ausführungstag, gedeckelt jedoch auf € 1.000 pro Sparplan (selbst bereits so gehandhabt).

    Im Erstellprozess für einen Sparplan erscheint eine “Kosteninformation“ für alle entstehenden Kosten im Zusammenhang mit einer Einmalanlage von € 12.000, (Kauf und Verkaufskosten sowie TER), dies ist in der Tat etwas verwirrend bei der Erstellung eines kostenlosen Sparplans.

    Die Gebühren für den SmartVermögen ETF Sparplan der Sparkasse setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

    1. All-in-Fee: Es fällt eine All-in-Fee von 1,5 % pro Jahr an.

    2. Interne Kosten der ETFs: Zusätzlich zu der All-in-Fee gibt es noch die internen Kosten der ETFs, die im Portfolio enthalten sind. Diese variieren je nach den gewählten ETFs.

    “Die Sparkassen haben den Auftrag, die finanzielle Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Region zu fördern. Sie stehen für Gemeinwohlorientierung und Nachhaltigkeit. Das bedeutet, dass sie nicht nur auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind, sondern auch auf das Wohl der Gemeinschaft.“.(Zitat aus: Dokumente der Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV)).

    Ich als Bestandskunde habe soeben die Vorankündigung über die neuen Bedingungen erhalten:

    Ab 1.12.2024 Mindesteingang 1.000 € statt wie bisher 700 € als Bedingung für ein kostenloses Girokonto.

    Die ING verlangt lediglich einen Geldeingang in dieser Höhe, es muss kein Gehalts- oder Renteneingang sein.

    Für mich sind das sehr moderate Bedingungen, die man leicht erfüllen kann.

    Probier mal folgendes: leg einen neuen Sparplan zum 15. des Monats an, und danach lösche den bestehenden Sparplan zum ersten eines Monats. Kontrolliere danach, ob tatsächlich die Ausführung zum 15. April erfolgt.

    Bei mir hat es so funktioniert (wenn ich den bestehenden Sparplan zum ersten eines Monats zum 15. ändern möchte erfolgt die Änderung erst zum nächsten Monat so wie bei dir.)

    Der Erbfall ist noch nicht eingetreten. Ich habe jetzt durch euch gelernt, dass K1 innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt des Erbfall auf sein Erbteil verzichten soll, damit Steuer mit Freibetrag von 400.000 € (Vater-> Kind 2) und nicht Steuer mit Freibetrag von 20.000 € (Kind 1 -> Kind 2) anfällt. Somit ist a) der Fall steuerechtlich sauber und b) die zu entrichtende Steuer liegt in einer erträglichen Höhe.

    Ich werde dann in der o.g. Frist von 6 Wochen eine Verzichtserklärung abgeben.

    Meine Sorge war, dass der Verzicht auf meinen Erbanteil als Schenkung zugunsten meines Bruders angesehen würde.

    Danke nochmals!

    Meine im Titel genannte Frage möchte ich am folgenden Beispiel konkretisieren:

    Erblasser (Vater) vererbt nach seinem Tod gemäß Testament je € 400.000 an seine Kinder K1 und K2. Aufgrund des Freibetrags von € 400.000 fällt somit für keines der Kinder Erbschaftssteuer an. K1 verzichtet unmittelbar zugunsten Kind K2 auf sein Erbe. K2 erhält somit € 800.000. Gelten diese durch Verzicht erworbenen € 400.000 als Erbe/Schenkung und unterfallen damit der Besteuerung? Wenn ja, dann, welcher?

    3 Szenarien wären für mich denkbar:

    A) Der Verzicht gilt als Erbe und die durch Verzicht erworbenen € 400.000 unterliegen der (niedrigeren) Besteuerung für Kinder.

    B) Der Verzicht gilt als Schenkung und die durch Verzicht erworbenen € 400.000 unterliegen der (höheren) Besteuerung zwischen Geschwistern.

    C) Der Verzicht gilt weder als Erbe noch als Schenkung und unterliegt somit keiner Besteuerung. (Dies kann ich mir nicht vorstellen).

    Bei einer Google Suche habe ich keinen entsprechenden Sachverhalt gefunden. Es wurden lediglich Beispiele gefunden, bei denen noch zu Lebzeiten des Erblassers K1 gegen Abfindung vor dem Ableben des Erblasser auf seinen Erbteil verzichtet hat, und die von K2 gezahlte Abfindung als Schenkung zwischen Geschwistern bewertet wurde. (Freibetrag lediglich € 20.000).