Beiträge von Illuminator

    Probier mal folgendes: leg einen neuen Sparplan zum 15. des Monats an, und danach lösche den bestehenden Sparplan zum ersten eines Monats. Kontrolliere danach, ob tatsächlich die Ausführung zum 15. April erfolgt.

    Bei mir hat es so funktioniert (wenn ich den bestehenden Sparplan zum ersten eines Monats zum 15. ändern möchte erfolgt die Änderung erst zum nächsten Monat so wie bei dir.)

    Der Erbfall ist noch nicht eingetreten. Ich habe jetzt durch euch gelernt, dass K1 innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt des Erbfall auf sein Erbteil verzichten soll, damit Steuer mit Freibetrag von 400.000 € (Vater-> Kind 2) und nicht Steuer mit Freibetrag von 20.000 € (Kind 1 -> Kind 2) anfällt. Somit ist a) der Fall steuerechtlich sauber und b) die zu entrichtende Steuer liegt in einer erträglichen Höhe.

    Ich werde dann in der o.g. Frist von 6 Wochen eine Verzichtserklärung abgeben.

    Meine Sorge war, dass der Verzicht auf meinen Erbanteil als Schenkung zugunsten meines Bruders angesehen würde.

    Danke nochmals!

    Meine im Titel genannte Frage möchte ich am folgenden Beispiel konkretisieren:

    Erblasser (Vater) vererbt nach seinem Tod gemäß Testament je € 400.000 an seine Kinder K1 und K2. Aufgrund des Freibetrags von € 400.000 fällt somit für keines der Kinder Erbschaftssteuer an. K1 verzichtet unmittelbar zugunsten Kind K2 auf sein Erbe. K2 erhält somit € 800.000. Gelten diese durch Verzicht erworbenen € 400.000 als Erbe/Schenkung und unterfallen damit der Besteuerung? Wenn ja, dann, welcher?

    3 Szenarien wären für mich denkbar:

    A) Der Verzicht gilt als Erbe und die durch Verzicht erworbenen € 400.000 unterliegen der (niedrigeren) Besteuerung für Kinder.

    B) Der Verzicht gilt als Schenkung und die durch Verzicht erworbenen € 400.000 unterliegen der (höheren) Besteuerung zwischen Geschwistern.

    C) Der Verzicht gilt weder als Erbe noch als Schenkung und unterliegt somit keiner Besteuerung. (Dies kann ich mir nicht vorstellen).

    Bei einer Google Suche habe ich keinen entsprechenden Sachverhalt gefunden. Es wurden lediglich Beispiele gefunden, bei denen noch zu Lebzeiten des Erblassers K1 gegen Abfindung vor dem Ableben des Erblasser auf seinen Erbteil verzichtet hat, und die von K2 gezahlte Abfindung als Schenkung zwischen Geschwistern bewertet wurde. (Freibetrag lediglich € 20.000).

    Btw.: Ich verstehe in diesem Punkt die ING nicht. Sie limitiert einerseits die Höhe der Wertpapier-Sparrate auf € 1.000, andererseits erlaubt sie 2x 10x Sparraten zu € 1.000. Mir kann es recht sein, ich habe seit geraumer Zeit mtl. 3x € 1.000 auf den Vanguard FTSE AW (A1JX52) laufen und bei höherem Gehaltseingang - wie oben beschrieben - richte ich vorübergehend weitere Sparpläne auf den A1JX52 ein.

    Hallo zusammen,

    wie wird ein ETF-Emittent reagieren, wenn eine in dem zugrunde liegenden Index enthaltene Aktie am Markt nicht mehr verfügbar sein sollte (d.h. kein Aktionär möchte verkaufen), er, der ETF-Emittent jedoch durch gestiegene Nachfrage nach diesem ETF gezwungen ist neue ETF Anteile zu generieren (sog. Creation-Prozess)? Würde dann der Preis der Aktie durch die Nachfrage des ETF soweit steigen, dass doch ein Aktionär verkauft?

    Mir ist bewusst, dass dies ein konstruiertes Szenario ist.

    Ok, danke. Jetzt glaube ich es verstanden zu haben.

    Kostenlose mtl. Sparrate (4-stellig) würde ich durchführen.

    Größter Posten meines Depots ist die 1-Fonds Variante FTSE AW (A1JX52). Der Geldmarktfonds DBX0AN scheint mir dann eine Ergänzung zum bisher bestehenden Tagesgeld zu sein.

    Hallo zusammen,

    Der Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap (WKN DBX0AN) wird von vielen als Alternative für Tagesgeld angesehen. Dazu 2 Fragen:

    1. Wird ein Anleger Verluste machen, sobald die allgemeine Zinsentwicklung nach Süden zeigt, so wie in den Jahren von 2015 bis Ende 2023? Sehe ich das richtig?

    2. Unabhängig von Frage 1: Eignet sich der DBX0AN zur Sparplan-Anlage?

    Ich danke für ein konstruktives Feedback.

    Zu beachten ist auch der Freibetrag:

    „Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 ist die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen an Arbeitnehmer bis zu 1.440 EUR jährlich steuerfrei möglich. Bisher galt ein Freibetrag von nur 360 EUR.“

    https://www.kroeger-petersen.de/news/steuerfre…on-mitarbeitern

    Dieser Freibetrag macht die Aktienbeteiligung deutlich attraktiver.

    BTW: Wenn ich die von Gtz genannten Daten (Performance, DIV.-Rendite) sehe, gehe ich davon aus, dass ich bei der selben Firma beschäftigt bin.

    Sehr schön geschrieben, McProfit!

    Ich bin zwar “erst“ seit 25 Jahren an der Börse unterwegs, habe aber bis auf deine Immobilienkäufe ähnliche Erfahrungen gemacht. Das Spekulieren überlasse ich anderen. Ich investiere langfristig in marktbereite Werte und freue mich auf die mittlerweile nicht unerheblichen Dividenden und Fondsausschüttungen. Ich schaue zwar täglich in meine Depots und verfolge auch das Börsengeschehen online und in Zeitschriften. Ich schmunzele dabei immer wieder über die Tipps und kurzfristigen Anlagestrategien der “Finanzpornos“, die sich der jeweiligen aktuellen Börsenlage angepasst laufend ändern. Mittlerweile investiere ich ausschließlich passiv per mtl. Sparpläne in ETFs. Bequemer und entspannter geht es kaum. Viele Grüße, Illuminator

    Ich habe ebenfalls die Erfahrung gemacht, daß die Dividenden/Ausschüttungen bei identischer ISIN bei verschiedenen Brokern mit bis zu 3 Tagen Unterschied erfolgen. Bei Flatex (Depot mittlerweile zu Trade Republic übertragen) ist mir Folgendes aufgefallen: Bei ETF-Ausschüttungen, die von der Fondsgesellschaft beispielsweise für einen Montag vorgesehen waren, erfolgte diese Gutschrift tatsächlich auch an dem besagten Montag oder spätestens Dienstag. Jedoch erfolgte nachträglich eine Wertstellung bereits zum vorherigen Samstag. Dies führte dann dazu, daß Flatex Zinsen auf diese Ausschüttungen für 2-3 Tage erhob. Ich bin mir zu 100% sicher, daß ich in keinem dieser Fälle bereits am jeweiligen Samstag über die Ausschüttungen verfügen konnte.