Beiträge von mastermind53

    Wie schon Alexis geschrieben hat: nachsehen, was die Preisgarantie im Notfall noch wert ist.

    Mich wundert, dass Dein Gasversorger gerade jetzt mit einem Vertragsangebot auf Dich zugeht, wo der bisherige Vertrag mit Preisgarantie doch noch bis 31.12.2022 läuft. Meine Stadtwerke haben zwar auch aktualisierte Angebote "mit Preisgarantie" für Neukunden, Bestandskunden wie ich werden i.d.R. erst getriggert, kurz bevor der bisherige Vertrag am Auslaufen ist.

    Dass das Angebot knapp vor dem 21.7. kommt (Gas / kein Gas durch Nordstream 1), ist wahrscheinlich kein Zufall. Emotionen rund um diesen Termin führen zu überstürzten Entscheidungen...

    Kommt kein Gas mehr, gibt´s Notfallstufe 3 und jegliche Preisgarantien werden höchstwahrscheinlich per Gesetz ausgehebelt. Fließt wieder Gas, bleiben die jetzigen Preise wenigstens stabil (ggf. sogar Preisverfall...). Im ersten Fall ist Dein Versorger im Vorteil. Im zweiten Fall allerdings auch, wenn Du sein Angebot annimmst. :/

    Falls Du das Angebot annimmst, dann lass die monatlichen Abschlagszahlungen möglichst niedrig. Jahresrechnungen werden immer erst am ende der Verbrauchssperiode gestellt. Abschlagszahlungen sind allerdings Vorauszahlungen und wandern mit der Insolvenz eines Versorgers in die Insolvenzmasse (=> sind i.d.R. dann weg :().

    Danke für die Tipps. Ich werde erst einmal 'die Füße still halten'.
    Der Energieversorger (eprimo) ist übrigens nicht direkt aktiv auf mich zu gekommen, ich habe mich in mein Kundenkonto eingewählt und dann das obige Angebot erhalten.
    Die Preisgarantie ist natürlich nicht absolut, sondern hält sich alle Möglichkeiten bei staatlichen Eingriffen offen.

    Hallo Allerseits,

    im aktuellen Finanztipp-Newsletter war ja über obiges Thema zu lesen. Danach beginnt bei Innogy der Vertrag mit dem Datum der Vertragsbestätigung (Auftragsbestätigung?) und nicht, wie sonst üblich mit dem Lieferbeginn.

    Ich werde seit dem 01.01.2020 von Innogy mit Strom beliefert. Folgende Vertragsdaten liegen zu Grunde (lt. Vertragsbestätigung):

    Datum der Vertragsbestätigung: 26.09.2019
    Vertragslaufzeit: 12 Monate
    Lieferbeginn: 01.01.2020
    Nächstmögliches Kündigungsdatum: 31.12.2020
    Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit
    außerdem ist ein Einmalbonus vereinbart, bei 365 Tagen durchgängiger Belieferung

    Ein konkret benannter Vertragsbeginn ist weder der Vertragsbestätigung, noch den AGB's zu entnehmen.
    Ich möchte zum 01.01.2021 den Stromlieferanten wechseln.
    Wenn ich den Innogy Vertrag am 01.09.2020 zum 31.12.2020 kündige, müsste ich doch die Kündigungsfrist eingehalten haben und auf der sicheren Seite sein?

    Meine zweite Frage betrifft den Bonus. Dazu sind bei Innogy zumindest missverständliche Aussagen zu lesen. Lt. Vertragbestätigung wird der Bonus nach 365 Tagen durchgängiger Belieferung gezahlt. In den FAQ's von Innogy ist zu lesen, dass der Bonus nicht gezahlt wird, wenn innerhalb der Vertragslaufzeit gekündigt wird. In den AGB's steht, dass der Bonus nicht gezahlt wird, wenn der Vertrag innerhalb der Vertragslaufzeit beendet wird.


    Da ich ja 365 Tage beliefert werde, gehe ich mal davon aus, dass der Bonus gezahlt wird?

    Sorry, ist ein wenig lang geworden.

    Viele Grüße, mastermind