Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage.
Ich habe am
08.12.2014 von der Targobank Bearbeitungsgebühren zurückgefordert mit
Fristsetzung zum 18.01.2014. Da bis zum 18.12.2014 keine Antwort
erfolgte, schrieb ich morgens am 19.12.2014 an den Ombudsmann um die
Verjährung schon mal zu hemmen. Am 19.12. hatte ich dann abends im
Briefkasten das bekannte Schreiben der Targobank das aus Kulanz nicht
verjährte Bearbeitungsgebühren erstattet werden.
So, seitdem herrscht Funkstille.
Meine
Frage ist nun, kann ich, obwohl ich den Ombudsmann eingeschalten habe,
bei der Targobank anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen? Darf ich
mich jetzt noch reinhängen oder muss ich jetzt die nächsten Schritte dem
Ombudsmann überlassen? Ich meine, es sind jetzt 4 Wochen vergangen und
viele hier haben ja nach 4 Wochen ihr Geld gehabt.
Noch was, mein
Schreiben an den Ombudsmann ist am 19.12. versandt worden aber erst am
03.01.2015 ausgeliefert worden (Einwurdeinschreiben). Ist das ein
Problem, weil das Schreiben nicht im alten Jahr angekommen ist? Der
Brief brauchte fast zwei Wochen, was ich nicht verstehen kann.