Beiträge von plopps

    Ich zitiere aus der DRV:
    'Unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen auf Dauer versicherungsfrei und somit von der KVdR ausgeschlossen, wenn sie nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.'

    kann mir das bitte mal jemand mit verständlichen Worten erklären?! ;(

    Guten Abend,
    ein Thema beschäftigt mich derzeit: ich diskutierte kürzlich mit Kollegen über Vor- und Nachteile der PKV und GKV sowie Möglichkeiten des Wechsels von PKV in die GKV. Ein Kollege hat dann folgende Behauptung aufgestellt, die ich im Netz zwar recherchiert habe, jedoch keine Ergebnisse erhalten hab. Und zwar wurde behauptet, dass ein langjähriger PKV Patient zwar unter bestimmten Voraussetzungen (Wechsel vor 55 wenn Einkommen plötzlich unter der Beitragsbemessungsgrenze, Arbeitslosigkeit etc etc) in die gesetzliche Versicherung wechseln kann, jedoch bei Renten-Eintritt 'automatisch' wieder privat Versichert sein wird. Die Begründung war in diesem Fall: man kann ja nicht sein halbes Leben oder länger privat versichert sein und dann ein paar Jahre vor Renteneintritt der gesetzlichen Kasse auf der Tasche liegen.
    Das hatte ich noch nie zuvor gehört. Stimmt das???? ;(
    schönen Abend und viele Grüße