Was ist das denn für ein Quatsch? Für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ist es völlig uninteressant ob der Kredit bereits getilgt wurde oder nicht. Die Gebühren waren laut Urteil nicht rechtens und müssen von den Banken erstattet werden falls noch keine Verjährung eingetreten ist.
Die Frage ist jetzt, nochmal mit dem Ombudsmann telefonieren, der Sparkasse freundlich zurückschreiben, das sie inkompetent sind und ich auf das Geld bestehe oder doch lieber zum Anwalt.
MfG
Andy