Beiträge von Bankopfer

    Was ist das denn für ein Quatsch? Für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ist es völlig uninteressant ob der Kredit bereits getilgt wurde oder nicht. Die Gebühren waren laut Urteil nicht rechtens und müssen von den Banken erstattet werden falls noch keine Verjährung eingetreten ist.

    Die Frage ist jetzt, nochmal mit dem Ombudsmann telefonieren, der Sparkasse freundlich zurückschreiben, das sie inkompetent sind und ich auf das Geld bestehe oder doch lieber zum Anwalt.

    MfG
    Andy

    Hallo,
    da ich heute ein Schreiben von der Sparkasse bekommen habe und nach einer Lösung Suche bin ich hier auf die Community gestoßen.

    Die Sparkasse schrieb mir heute:

    Bei der Prüfung Ihres Erstattungsbegehrens haben wir festgestellt, das Sie Ihr Darlehen bereits vollständig und vorbehaltlos zurückgezahlt haben. Aufgrund der vorbehaltlosen Rückzahlung des kompletten Darlehens besteht kein aktives Darlehensverhältnis mehr zu unserem Haus. Auch mussten wir nicht mehr mit einer Rückforderung hinsichtlich des Bearbeitungsentgelt es ihrerseits rechnen. Die von Ihnen gestellte Rückforderung ist deshalb verwirrt.

    Es tut uns leid Ihnen keine andere Nachricht übermitteln zu können. Wir bitten daher um Verständnis dass wir auf ihren vermeintlichen Rückforderungsanspruch keine Zahlung leisten werden.

    Kann man dagegen was unternehmen.

    MfG
    Andy