Beiträge von Carsten

    Kleines Update:

    BU lässt sich nicht aus dem Vertrag herauslösen. Vertrag muss lt. Versicherung so bis zum Ablaufdatum im November 2019 durchlaufen.

    Versicherung will mir auch nicht kundtun, wieviel der mtl.Beitragssumme ( rd. 190 € ) in die BU fließt.

    Bin nun am überlegen, ob ich die Versicherung ganz kündige, Auszahlbetrag rd. 80 T€. / prognostizierte Ablaufleistung im November 2019 rd. 93 T€.

    Ich würde bis zur Ablaufdatum ja noch rd. 41 Monate a. 190 € einzahlen = 7.800 € einzahlen um dann rd. 93 T€ zu erhalten.

    Welche Alternativen gibt es? Versicherung beitragsfrei stellen, was bedeutet das?

    Auf der anderen Seite, heute 80.000 + mtl. Sparrate von 190 €, wenn ich das selbst anlege, komme ich quasi auf die gleiche Summe die mir heute prognostiziert wird.

    Zu der Prognose: Jahrelang war von einer Ablaufleistung von rd. 150 T€ die Rede, die dann Ende der 90er auf 130 T€ und um 2007 herum auf 110 T€ und dann 2012 auf rd. 102 T€ und nun mittlerweile auf 93 T€ reduziert wurde...

    Was würdet ihr mir empfehlen?

    Im Alter von 18 Jahren habe ich bei einem deutschen Versicherer obige Versicherung abgeschlossen. Sie läuft bis zu meinem 60. Lebensjahr und es wird mtl. eine Versicherungsrate eingezahlt. Nun möchte ich in diesem Jahr- im Alter von 57 - meinen Beruf an den Nagel hängen und das Leben genießen.

    Nun meine Frage(n):
    Macht es überhaupt Sinn, dann weiter in die BU einzuzahlen? Es wird mtl. ein Betrag abgebucht, den Split LV - BU kenne ich nicht.
    Sollte ich die mtl. Rate voll der LV zur Verfügung stellen?
    Ist es dann steuerlich ein neuer Vertrag, der dann in rd. 4 Jahren voll versteuert werden muss? Wenn ja,
    kann man die Versicherung evtl. so umstellen, das der LV Anteil gleich bleibt, die mtl. Versicherungsrate aber geringer wird?

    Was würdet ihr mir empfehlen?

    Danke

    Hallo in die Runde:
    Ich habe folgende Frage zum nachfolgenden Sachverhalt.

    Langjähriger MA mit 30 jähriger Betriebszugehörigkeit erhält betriebsbedingte Kdg. zum 31.10.xx

    Betriebsbedingte Kündigung zum 31.10.xx bezogenes Gehalt in dem Jahr = 50 T€ (Jan - Okt) Abfindung 100 T€ (gezahlt im November)

    Ist es möglich die Zahlung der Abfindung ins Folgejahr zu verschieben ( AG muss natürlich mitspielen ) und wie wirkt sich das steuerlich aus?

    Wird das dann nach Steuerklasse 6 versteuert, da ja nicht mehr "Betriebsangehöriger"?

    Hallo Franziska,

    damit habe ich mich natürlich auch schon beschäftigt.
    Allerdings ist das in meinem Fall nicht ganz so einfach, da meine KLV mit einer BU Versicherung einhergeht. Vom mtl. Beitrag geht also etwas in die KLV, etwas in die BU und wohl der Großteil in die Overhaed- sprich Verwaltungskosten....
    Der Vertrag sichert also eine BU mit ab, mit einer sehr guten Rente.; wenn es denn zum tragen kommen sollte...

    Daher meine war Frage, woher kann ich fachmännischen Rat bekommen.

    Anfang der 80er Jahre habe ich eine KLV incl. einer BU Versicherung abgeschlossen. Als Ablaufleistung wurde mir damals eine unverbindliche astronomische Summe genannt, von der ich heute meilenweit entfernt bin. Von 2000 bis 2010 blieben die " möglichen Leistungen zum Ablauf am...." stabil auf einem gewissen Niveau stehen, aber die letzten 5 Jahre sind die unverbindlichen "möglichen Leistungen zum Ablauf am...." stets nach unten korrigiert worden. Heute habe ich von diesem Versicherungsunternehmen eine neue Mitteilung bekommen, die wieder eine Anpassung nach unten vorsieht.

    Da ich in 2 Jahren eh aufhören möchte zu arbeiten, stellt sich für mich nun die Frage, ob ich den Vertrag vorzeitig kündigen soll. Mir ist zwar bewusst, das ich dann auf eine evtl. nicht zu verachtende BU Rente verzichten würde, die es im Bedarfsfalle aber auch erst einmal durchgesetzt werden muss. Und das scheint, so hat eine Recherche im Netz ergeben, bei meinem Versicherungsunternehmen nicht so einfach.

    Mir ist bewusst, das dieses ein relativ komplexes Thema ist, möchte mir daher mal den Rat von unabhängiger Seite holen und frage daher, wer kann mich in diesem Sachverhalt unabhängig und neutral beraten, bzw. wo kann ich mich informieren oder wie würdet ihr damit umgehen?
    Danke

    Gerade auf Focus Online gefunden:

    Auch deutsche Sparer sind betroffen. Denn in
    Deutschland tätige Banken wie die Sberbank, Tochter von Russlands größtem
    Finanzinsititut, die Denizbank und die ebenfalls russisch-stämmige VTB führen
    seit Wochen die Tages-und Festgeldvergleiche an - und vertrauen auf die
    österreichische Einlagensicherung. Sollte die Reform tatsächlich greifen, gilt
    sie also auch für Anleger in Deutschland.

    Was passiert nun?