Ja, das ist das eigentliche Problem: die Rechnung darf nur auf eine Person ausgestellt werden...
Sie meinen, es könnte funktionieren, wenn der Ehemann oder die Ehefrau den Rechner über drei Jahren komplett absetzt und jährlich eine Nutzungsrechnung ausstellt?
Darf ein Freischaffender eine solche Rechnung überhaupt ausstellen? Das passt dann doch nicht zum Tätigkeitsbereich...