Hallo RaphaelP,
danke für die Info.
Das BMF Schreiben hatte ich gefunden, allerdings war ich der Meinung, dass eine Anwendung nicht zulässig ist.
Begründung: auch bei Krankheit oder Urlaub werde ich pauschal versteuert.
Bei z.B. einem Krankenhausaufenthalt von z.B. 8 Wochen muss ich dennoch das Fahrzeug komplett
(1% plus 0,03%) nach meiner Kenntnis versteuern, oder ich muss es komplett an den AG zurückgeben.
In meinem Fall kann aber z.B. auch meine Familie das Fahrzeug nutzen.
Das würde nach Deiner Erklärung bedeuten, ich müsste nur die 8 Wochen mit 1% versteuern.
Da ich die 8 Wochen ja nachweislich im Krankenhaus lag.
Die Anwendung der 0,03% auf Basis der Annahme 15 Tage ergibt natürlich 0,03% x 50.000€ x 65km = 975€
Die Anwendung der 0,002% ist aus meiner Sicht nur anzuwenden bei "zusätzlichen Heimfahrten", also z.B.
von einem Zweitwohnsitz. In dem Fall hätte man(n) eine Hin- und Rückfahrt zur Wohnung steuerfrei (Mo und Fr.)
Fährt man am Di/Mi/Do dennoch zur Arbeit, muss man 6 Fahrten/Woche mit 0,002% zusätzlich versteuern.
Ein schwieriges Thema, dennoch herzlichen Dank für Deine Hinweise.
Viele Grüße
Finanztip2020