Beiträge von N!c0

    Ok, ich wollte nur sichergehen, dass ich durch die falsche Strategie evtl. "Geld liegen lassen". Danke für eure Rückmeldungen.

    Nochmal zusammengefasst. Freistellung kann normal ausgeschöpft werden. In der Einkommenssteuererklärung Liste ich meine in- und ausländischen Erträge. Das Finanzamt sieht dann, ob ich noch unter dem Sparerpauschbetrag bin und berücksichtigt das für die Besteuerung der ausländischen Erträge.

    OK vielen Dank für die Antwort. Wie ist das denn dann mit den Freistellungsaufträgen - darf ich die 801 Euro dann trotzdem voll verteilen und das Finanzamt erkennt, wenn diese nicht aufgebraucht sind oder muss ich die Höhe der Freistellungsaufträge aktiv selbst so heruntersetzen, damit meine Rendite aus dem Ausland nicht besteuert wird?

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zur Besteuerung der Zinsgewinne im Ausland. Und zwar habe ich ein Festgeldkonto im Ausland angelegt. Demnach muss ich die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen aufgrund der Abgeltungssteuer. Meine Frage ist nun, ob ich diese dann auf jeden Fall zahlen muss oder ob sich eine Zahlung verhindern lässt? Bspw.. indem ich den Sparerpauschbetrag bei meinen in Deutschland befindenden Anlagen nicht ganz ausschöpfe?

    Für eure Rückmeldung und Unterstützung vielen Dank im Voraus und viele Grüße
    Nico