Ok, ich wollte nur sichergehen, dass ich durch die falsche Strategie evtl. "Geld liegen lassen". Danke für eure Rückmeldungen.
Nochmal zusammengefasst. Freistellung kann normal ausgeschöpft werden. In der Einkommenssteuererklärung Liste ich meine in- und ausländischen Erträge. Das Finanzamt sieht dann, ob ich noch unter dem Sparerpauschbetrag bin und berücksichtigt das für die Besteuerung der ausländischen Erträge.