Hallo,
das Thema obligatorische Anschlussversicherung bei bestehender Anwartschaft war glaube ich im Jahre 2017 schon einmal Thema. Ich würde diesen Punkt gerne aktuell besprechen und thematisch erweitern.
Sachverhalt:
-Derzeit PKV ohne Beschäftigung und keine Bezüge vom Staat
->Aufnahme SV-pflichtige Beschäftigung unter JAEG
Sollte die Beschäftigung nach z.B. 4 Wochen beendet werden, sollte ja die obligatorische Anschlussversicherung in Frage kommen.
Wie verhält es sich wenn:
1. eine aktive Anwartschaft bei der PKV besteht
oder
2. die PKV einfach weitergeführt wurde
jeweils für das Szenario, dass der Versicherte es der GKV nach Beendigung der SV-Pflicht meldet(1a/2a) bzw. nicht meldet (1b/2b).
Ich denke es ist ein durchaus interessant Sachverhalt, der für einige Leute in Frage kommt.
Danke für die Infos und eine angeregte DIskussion.