Beiträge von HansMader

    Hallo,

    das Thema obligatorische Anschlussversicherung bei bestehender Anwartschaft war glaube ich im Jahre 2017 schon einmal Thema. Ich würde diesen Punkt gerne aktuell besprechen und thematisch erweitern.

    Sachverhalt:
    -Derzeit PKV ohne Beschäftigung und keine Bezüge vom Staat
    ->Aufnahme SV-pflichtige Beschäftigung unter JAEG

    Sollte die Beschäftigung nach z.B. 4 Wochen beendet werden, sollte ja die obligatorische Anschlussversicherung in Frage kommen.

    Wie verhält es sich wenn:

    1. eine aktive Anwartschaft bei der PKV besteht
    oder
    2. die PKV einfach weitergeführt wurde

    jeweils für das Szenario, dass der Versicherte es der GKV nach Beendigung der SV-Pflicht meldet(1a/2a) bzw. nicht meldet (1b/2b).


    Ich denke es ist ein durchaus interessant Sachverhalt, der für einige Leute in Frage kommt.

    Danke für die Infos und eine angeregte DIskussion.