Beiträge von Toim

    Finazfluss hab ich zu Anfang aktiv verfolgt. Jetzt nicht mehr so aktiv, da man sehr schnell das relevante als passiver Anleger begriffen hat. Interessant ist auch der Kanal "Aktienrebell".

    Hallo Forum,

    ich habe eine Depot bei smartbroker und bespare dort drei ausschüttende ETFs. Folgende Dokumente archiviere ich längerfristig auf einem USB-Stick (nicht im Bankingportal):

    - Der vierteljährliche Vermögensbericht (enthällt Vermögensübersicht, Bestandsübersich, Transaktionsübersicht,

    Gebühren, Steuerliche Information und Verlustverrechnungstöpf jeweils zum Stichtag)

    - Den Jahresdepotauszug (enthält den Wertpapierbestand per Handelstag 31.12.202x)

    - Die jährliche Erträgnisaufstellung (gibt wieder, wie viel Dividenden pro Jahr ausgeschüttet wurden)

    - Die jährliche Steuerbescheinigung

    Ich archiviere diese Dokumente, weil ich gar nicht so genau weiß, ob ich die nicht irgendwann mal brauche - z. B. wenn ich meine Depot irgendwann mal auflösen will oder den Broker wechsle. Brauche ich das eigentlich? Archiviert Ihr eure Dokumente? Wenn ja, welche und warum?

    Was ich nicht archiviere, sind monatliche Ex-Ante- und Ex-Post-Kostenausweise sowie Ankündigungen zum Lastschrifteinzug.

    Danke und Gruß

    toim

    Danke, Galileo. Ich hab zwar vor dem posten die Suche benutzt aber diesen Thread habe ich nicht gesehen. Sorry dafür.

    Folgefrage(n): Muss ich in der Anlage KAP alle Erträge angeben? Also auch die in Dtld. angefallenen, aber durch einen Freistellungsauftrag befreiten Erträge? Oder nur die aus dem Ausland oder innerdeutsche Erträge, bei denen der Freistellungsauftrag überstiegen worden ist?

    Thx again,

    Toim

    Hallo Finanztip-Community,

    ich habe eine Frage, bei der Ihr mir evtl. weiterhelfen könnt.

    Folgende Ausgangssituation für meine diesjährige Steuererklärung: Ich habe

    • 2x Tagesgeld-Konto im Ausland. Der Zinserträge für 2022 beliefen sich jeweils auf unterhalb von 5 €. Zusammen nicht mal 10 €.
    • 1x Depot in Dtld. mit auschüttenden ETFs. Ein Freistellungsauftrag ist gestellt und noch nicht ausgereizt.
    • Dann hatte ich noch bis Anfang 2022 ein deutsches Tagesgeld-Konto. Mittlerweile geschlossen. Zinsertrag lag bei läppischen 0,60 € und auch hier war hier ein Freistellungsauftrag vorhanden (und natürlich nicht voll augeschöpft).

    Ihr seht also, der Pauschbetrag von 801 € war noch nicht ausgereizt, weswegen ich mir das ausfüllen der Anlage KAP in meiner Steuererklärung sparen möchte. Ich weiß aber nicht, ob ich aufgrund der beiden ausländischen TG-Konten diese ausfüllen muss. Und das ist auch meine Frage, bei der Ihr mit bestimmt helfen könnt. Danke in Voraus.

    Besten Gruß

    toim