Beiträge von Fatabina
-
-
Hallo, ich hatte im Februar für Ostern im Feriengut eine Unterkunft mit Halbpension für meine Freundin und mich gebucht welche wegen Corona angetreten werden konnte. Der Vermieter verweigert die Rückzahlung, ignoriert, wollte das mit seinem Anwalt klären bzw. bat uns an umzubuchen, was wir aber nicht möchten aufgrund der ignoranten Art. Auf Einschreiben und E-Mails wird nicht geantwortet. Muss er das rückzahlen auch wenn es keine Pauschalreise ist? Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung, die Anwaltkosten wären ziehmlich teuer. Wenn wir einen Mahnbescheid beantragen, wie wäre die Lage wenn der Anbieter widerspricht? Kann mir da jemand Auskunft bitte geben?
Freundliche Grüße Fatabina