In der offiziellen SCT Inst Auflistung für die Teilnehmer am Echtzeit-Überweisung-Verfahren unter https://www.europeanpaymentscouncil.eu/what-we-do/be-…payment-schemes taucht die Deutsche Bank AG nur einmal auf mit der BIC DEUTDEFFXXX - Umfasst das dann trotzdem auch die von Klarna angegebene Deutsche Bank in Nürnberg mit der abweichenden BIC DEUTDEMM760 und der BLZ 76070012 ? Oder nehmen ausschließlich die Banken am Verfahren teil, deren BIC in der SCT Inst Liste erfasst ist?
Beiträge von Bertoldo
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Wenn ich direkt auf enbw.com den Tarif EnBW Grün und Sicher Privatstrom für meinen Privathaushalt abschließe, steht dort während des Vertragsabschlusses bevor man auf "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" klickt, unter dem Abschnitt mit der Überschrift "Beauftragung Energielieferungsvertrag" korrekterweise:
"Ja, ich beauftrage die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe mit der ausschließlichen Belieferung meines Privat-Haushalts bis 99999 kWh/Jahr mit Strom."
In der umgehend automatisch verschickten Auftragsbestätigung steht dann aber auf der 2. Seite der PDF-Datei unter der Überschrift "Ihre Beauftragung" stattdessen:
"Ja, ich beauftrage die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, mit der ausschließlichen Belieferung mit Strom an einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Sinne von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes in der Ausgestaltung durch die Bundesnetzagentur ab Januar 2024. Nicht umfasst ist der übrige Strombedarf für Gewerbebetriebe, Speicherheizungen und Allgemeinstrom (z. B. bei Wohnanlagen)."
Derselbe Text findet sich dann in der späteren Vertragsbestätigung bei "Mein EnBW".
Ich bin zwar kein Experte, aber wenn ich nichts völlig falsch verstehe, entspricht mein vollkommen normaler Stromzähler für ein privat genutztes Einfamilienhaus definitiv keiner "steuerbaren Verbrauchseinrichtung". Und der Privathaushalts-Tarif, den ich abgeschlossen habe und in der Vertragsbestätigung als "EnBW Grün und Sicher Privatstrom" korrekt gekennzeichnet ist, kann auch für gar keine steuerbare Verbrauchseinrichtung (die es auf meinem Grundstück gar nicht gibt) abgeschlossen werden.
Vor 2 Wochen hatte ich den EnBW-Kundenservice wegen dieses Fehlers direkt angeschrieben. Weil ich keine Antwort erhalten habe, schrieb ich eine 2. E-Mail, in der ich mitteilte, dass ich für den Fall, dass sich der Vertragstext ohne Widerruf nicht korrigieren lässt, den Vertragsabschluss vorsoglich widerrufe. Daraufhin kam nicht mehr als eine Widerrufsbestätigung mit einem Standardtext zurück. Es wirkt fast, als würde da automatisch eine KI nur das Wort "Widerruf" wahrnehmen und antworten, weil es eigentlich unmöglich ist, meine Nachricht dermaßen misszuverstehen. Weil mir aktuell ein höherer Bonus angeboten wurde, hab ichs dann nochmal versucht - und es besteht erneut exakt dasselbe Problem. Obwohl beim Vertragsabschluss auf der Website erneut der korrekte Satz für die Belieferung meines Privat-Haushalts enthalten war, ist in der Auftragsbestätigung plötzlich wieder von einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung die Rede.
Hat hier jemand in letzter Zeit ebenfalls direkt über enbw.com einen Privathaushalts-Vertrag abgeschlossen und kennt das Problem? Würdet ihr das jetzt einfach dabei belassen, weil es ja ein offensichtlicher Fehler von EnBW ist bei einem Tarif, der sich für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gar nicht abschließen lässt?
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Während für die Grundsteuer B in Baden-Württemberg viele Musterschreiben für Einsprüche gegen den Messbescheid im Internet kursieren, findet man hierzu wegen der Grundsteuer A (bei der in BW kein Bodenrichtwert berücksichtigt wird, sondern stattdessen nur eine Ertragsmesszahl EMZ) fast gar nichts. Ergibt ein Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid in Baden-Württemberg wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit gegen die Grundsteuer A überhaupt Sinn und welche Ansätze gibt es dann für die Begründung eines derartigen Einspruchs, der sich nicht auf falsche Zahlen in einem Einzelfall bezieht?
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Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer kann Sonderausgaben (abgesehen von Krankenversicherungsbeiträgen über der Grenze) nach allem was ich lese, bis zu 1.900 € geltend machen.
Wenn man freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, scheinen es wiederum grundsätzlich 2.800 Euro zu sein
So weit, so gut - Aber was, wenn in einem Kalenderjahr wegen eine Übergangszeit zwischen Vollzeit-Beschäftigung und Ausbildungsbeginn beides der Fall war und man in einer Übergangszeit ohne Einkommen/Beschäftigung einige Monate freiwillig versichert war. Welcher Höchstbetrag gilt dann und berechnen die Finanzämter das dann mit den kompletten Werten automatisch richtig oder muss man auf so einen Sonderfall hinweisen?