Danke für die rasche Antwort.
Letztlich muss man feststellen, dass die Frage nicht höchstinstanzlich geklärt ist. Seltsam, wenn man bedenkt, dass das Thema im Grunde jeden, Vermieter wie Mieter angeht. Die angeführten Aktenzeichen zeigen, dass verschiedene Standpunkte existieren, und offensichtlich auch umgesetzt werden. Mein StB hat mir beispielsweise mitgeteilt, dass die Erstellung der EStE ohne Vorliegen der Abrechnung "nicht möglich" sei.
Klar ist, dass die Finanzverwaltung grundsätzlich möglichst zu ungunsten des Stpfl. agiert.