Liebe Community,
Ich habe verstanden, dass ich bei einem vorzeitigem Renteneintritt z.B. mit 63 Jahren 4 Jahre weniger in die Rentenkasse eingezahlt habe und sich deswegen die Abzüge auch von der erreichten Rentenhöhe zu diesem Zeitpunkt berechnen. Wenn ich jetzt aber einfach wie bisher weiterarbeite (was jetzt möglich ist) bis zum Regelrentenalter von 67 Jahren müssten sich doch meine Rentenbezüge ab 67 Jahren wieder auf der gleichen Höhe befinden, als ob ich keine vorzeitige Rente beantragt hätte, da ich ja in die Rentenkasse weiterhin einzahle, als ob ich keine vorzeitige Rente beantragt hätte? Kann das sein?