Beiträge von Regina Maus

    Liebe Community,

    Ich habe verstanden, dass ich bei einem vorzeitigem Renteneintritt z.B. mit 63 Jahren 4 Jahre weniger in die Rentenkasse eingezahlt habe und sich deswegen die Abzüge auch von der erreichten Rentenhöhe zu diesem Zeitpunkt berechnen. Wenn ich jetzt aber einfach wie bisher weiterarbeite (was jetzt möglich ist) bis zum Regelrentenalter von 67 Jahren müssten sich doch meine Rentenbezüge ab 67 Jahren wieder auf der gleichen Höhe befinden, als ob ich keine vorzeitige Rente beantragt hätte, da ich ja in die Rentenkasse weiterhin einzahle, als ob ich keine vorzeitige Rente beantragt hätte? Kann das sein?

    Ich bin 65 Jahre alt (ihr habt also nicht nur junge Leser), wiederverheiratet und möchte nach meinem Tod meinen ersten Ehepartner, 71 Jahre alt absichern. Rein statistisch gesehen werde ich meinen ersten Mann vermutlich überleben, aber es geht eben nicht nur nach Statistik. Der Unterschied zur Risiko-LV liegt meines Erachtens darin, dass es erstens keine feste Laufzeit geben sollte, sondern die Versicherung sollte bis zum bis zum Tod meines ersten Ehemannes zahlen. Die Wahrscheinlichkeit für die Versicherung, dass sie überhaupt bezahlen muss, ist eher gering. Was würde da passen?

    Ich danke Euch schon mal im Voraus für Eure Antworten. :thumbup: