Beiträge von Jella
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Danke Totalverwirrt, das habe ich schon befürchtet.
Jetzt bleibt mir nur noch der Untermieterzuschlag.
Vielen Dank allen, schönen Sonntag
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Hallo Motas91,
die Kaltmiete liegt om oberen Feld, da ich den guten Zustand mit einberechnet habe.
Da ist zu wenig Luft.
Beides, Modernisierungszuschlag und Miete aufgrund der Modernisierung geht ja auch nicht.
Oder ?
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Hallo,
ich habe vor 6 Jahren meine Wohnung kernsaniert.
Vor 5 Jahren ist ein Mieter eingezogen. Damals habe ich, da er als Student kein Geld verdient hat,
auf den Modernisierungszuschlag verzichtet.
Jetzt verdient er. Kann ich nun den Zuschlag erheben ?
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Vielen Dank Pumphut,
Verstopfung kann man nicht beweisen. Anders ist es aber nicht möglich.
HV möchte Versicherung nicht belasten. Ich vermute aber, daß Leitungswasser ausgeschlossen ist.
HV reagiert weder auf Offenlegung der Versicherungsbedigungen,
noch auf Koordinierung der Arbeiten.
Auch auf den Hinweis ,die Versicherung zu informieren, wird nicht eingegangen.
Egal. Jetzt hat HV verlangt, daß ich die Feuchtigkeit unter der Badewanne prüfen lassen muss.
Dann ist das Thema hoffentlich erledigt und meine nette Mieterin hat wieder eine Badewanne.
Viele Grüße und Danke
Jella
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Hallo,
es handelt sich um eine Bodenentwässerung, die wohl verstopft war. Mieterin hatte nach dem Baden den Stöpsel gezogen und ist in Urlaub gefahren.
Bei ihrer Rückkehr war die anliegende Wand nass, Tür verzogen, Laminat und Wand im Flur verfärbt.
Die Hausverwaltug meint, daß dies alles meine Sache wäre. Ich vermute, daß es bei der Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft einen Ausschluss von Leitungswasserschäden gibt.