Beiträge von ezmanm1

    Hallo zusammen,

    ich wollte meine Erfahrungen mit dem Thema Rabattschutz bei Kfz-Versicherungen teilen, da ich daraus einiges gelernt habe.

    Ich war über viele Jahre bei der LVM versichert, wo ich bei KH und VK in dre SF-Klasse 40 eingestuft war. Allerdings stellte sich beim Wechsel zur HUK24 heraus, dass diese Einstufung auf einer Sondereinstufung basierte, die nur während der Vertragslaufzeit bei der LVM gültig war. Ohne diese Regelung liegt meine tatsächliche SF-Klasse bei KH23/VK23 (mein Sohn hatte über meinen Vertrag einen Haftpflichtschaden abgewickelt. Die HUK24 hat mich bei meinem Wechsel entsprechend zurückgestuft und eine Nachzahlung von über 108 € verlangt.

    Was ich daraus gelernt habe:

    • Rabattschutz bindet dich an den Versicherer. Wenn du wechselst, zählt nur die tatsächliche SF-Klasse, und die Sondereinstufung verfällt.
    • Der Versicherer hat mehr Macht, die Prämien zu erhöhen, weil ein Wechsel mit Nachteilen verbunden ist.
    • Nicht jeder Versicherer erkennt solche Sondereinstufungen an. Während einige Premiumanbieter den Rabattschutz übernehmen, lehnen andere (z. B. HUK24) ihn strikt ab.

    Mein Fazit: Rabattschutz klingt attraktiv, schränkt aber die Flexibilität erheblich ein. Bei einem Wechsel sollte man die tatsächliche SF-Klasse kennen und prüfen, wie der neue Anbieter damit umgeht.

    Vielleicht hilft das jemandem, der vor ähnlichen Entscheidungen steht! Ich hätte mich besser informieren müssen, z.B. hier im Forum.

    Viele Grüße

    Stadtenergie hat rasch "nachgebessert" im eigenen Interesse. Wir "gehen" Anfang Juni nun erst einmal in die Grundversorgung der BHAG und schauen dann, wie sich der Markt entwickelt. Unseren Gasverbrauch haben wir seit Jahresbeginn ( 1. Jan - 10. Mai) um über 20% gegenüber dem Vorjahrszeitraum reduzieren können. Wir haben nicht gefroren; es muss nicht in jedem Raum 24/7 über 20° C warm sein.

    Seit einigen Monaten habe ich ein oder besser zwei Augen auf die Entwicklung der Gaspreise gerichtet. Zum 31.5.22 hatte ich im April den Vertrag bei Stadtenergie gekündigt, da bislang das "Treueangebot" des Versorgers noch weit über dem Preis des Grundversorgungstarifs beim hiesigen Versorger (BHAG) lag. Dann - große Überraschung - das Angebot, für 13100 kWh auch künftig nur rd. 70 Euro monatlich bezahlen zu müssen (der Arbeitspreis läge weiterhin bei unter 5 ct pro kWh). Jackpot also? Nicht unbedingt! Die Kröte, die wir schlucken müssten, besteht in einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Klar, bei dem "wunderbaren" Arbeitspreis und angesichts der aktuellen Situation, die sich vermutlich auch mittelfristig nicht grundlegend ändern wird, würden wir auch diese Laufzeit akzeptieren, aber was passiert im Jahr 2? Kann der Versorger dann nach Belieben die Preise anheben und wir hätten nicht mal die Chance aufgrund der Preis"anpassung" zu kündigen? Die Frage habe ich auch Stadtenergie gestellt. Offen gestanden finde ich das Lockangebot unseriös. Das Angebot kann die Kosten nicht decken. Da liegt der Verdacht nahe, dass man sich im zweiten Jahr das Geld zurückholen möchte.