Beiträge von Claudemaria

    Hallo,

    zu diesem Thema hätte ich an den Experten gerne noch eine Frage gestellt:

    Wir haben ein Z-15-Förderdarlehen der L-Bank, mit 1% Geldbeschaffungskosten + 1 % allgem. Verwaltungskosten.

    Gehen Sie davon aus, dass der letzte Posten unter Bearbetungsgebühren fällt?

    Vielen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße

    Hallo,

    wir haben im März 2011 ein Z-15-Darlehen der L-Bank Karlsruhe erhalten.

    Die Bank erhebt darin "Verwaltungskosten" soie "Geldbeschaffungskosten" in Höhe von jeweils 1318 Euro.

    Fallen diese ebenfalls unter das BGH-Urteil, obwohl es sich hier um ein öffentlich gefördetes Darlehen handelt?

    Vielen Dank und Grüße