Hallo,
inzwischen habe ich von der Deutschen Rentenversicherung folgende Antwort bekommen:
"Der bestehende Altervorsorgevertrag muss nicht zwangsläufig aufgelöstwerden.Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann teilweise oder vollständigentnommen werden. Der entnommene Betrag muss mindestens 3000,-Eurobetragen.Bei einer teilweisen Entnahme müssen mindestens 3000,- Euro gefördertesAltersvorsorgevermögen im Altersvorsorgevertrag verbleiben. Dieser kanndann mit entsprechenden Zulagen weitergeführt werden.Eine weitere Entnahme von Kapital zur Entschuldung ist bis zum Beginn derAuszahlungsphase möglich."