Für mich sind energetische Maßnahmen am Gebäude selbstverständlich. Darauf achten viele Mieter heute schon. Ich habe aber keinen Einfluss, wenn die Heizung trotzdem voll powert und der Mieter im T-Shirt in der Wohnung sitzt. Verantwortungsvoller Umgang mit jedweder Energie ist für mich ein muss. Ich hoffe auch für Gerichte.
Beiträge von Uwe Vinke
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Pachtmodelle gibt es inzwischen viele. Es ist ein Weg, jedoch will der Verpachtende auch Geld verdienen.
Ich persönlich bin für die Eigenfinanzierung, habe vor 20 Jahren meine 1. PV-Anlage und im Februar meine 3. Anlage gebaut.
Heute macht die Netzeinspeisung keinen Sinn mehr, da der Einspeisepreis derzeit nur noch rund 7 Cent beträgt. Die PV-Anlage mit Stromspeicher zum Eigenverbrauch muss heute das Ziel sein. Ich werde im Laufe des Jahres wohl mindestens 90 Prozent des Eigenverbrauchs vom Dach holen. Bevor man investiert sollte jedoch eine genaue Information und Berücksichtigung eigener Bedüfnisse stehen. Eine PV-Anlage ist kein Leasingauto.
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Genau das ist der Punkt. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf den Energieverbrauch, soll aber einen Teil über die CO2-Abgabe mitbezahlen. Ich warte auf den Gesetzestext und die ersten Gerichtsurteile.
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Wenn keine Zusatzversicherung besteht, zahlt die KV nur den Festzuschuss. Die Höhe hängt auch von regelmäßiger Zahnvorsorge ab. Einmal bei der KV und dem Zahnarzt nachfragen.
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Bin selbst Sesselfurzer und mit einer BU gut gefahren.
Nach 30 Jahren kam die Berufsunfähigkeit. Da halfen neben 500 Euro Teilerwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen RV die 1000 Euro BU-Rente ein ganzes Stück weiter.
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Meine erste Anlage (2,4 kWp) auf einem Haus in Ostwestfalen wurde 2000 aufgelegt, die zweite (2,4 kWp) auf dem gleichen Dach folgte 2004. Damals kostete 1 kWp noch rund 5200 Euro. Allerdings lag die Einspeisevergütung auch deutlich höher (2000: 51 Cent, 2004: 57 Cent). Beide Anlagen haben sich selbst finanziert und werden noch mindestens 10 Jahre weiter Strom produzieren.
Für die Ü20-Anlage aus 2000 erhalte ich derzeit 2 Cent Einspeisevergütung. Die Anlage wird an den Mieter verpachtet, der dann EEG-Abgaben frei den PV-Strom vom Dach selbst nutzen kann. Im Mieterstrommodell würde EEG-Abgabe anfallen, was vollkommen unsinnig ist, da der Eigenstrom das Haus nicht verläßt.
Unter der neuen Anlage in Ostfriesland leben 2 Personen. Geheizt wird mir Erdgas, der Warmwasserspeicher soll zukünftig auch mit Eigenstrom erwärmt werden.
Der Stromspeicher ist nicht zu groß. Maßgeblich ist die Entladeleistung, da noch ein Rest für den Inselbetrieb bei Stromausfall gepuffert bleibt.
Die Anlage ist größer gewählt, um in der Zukunft einer Familie mit E-Auto eine ökologisch sinnvolle Basis zu geben. Gleichzeitig steigt der Wert der Immobilie.
Auch für Mieter ist eine indirekte Investition in die Zukunft möglich. Es gibt bereits Mietshäuser mit PV-Anlagen, deren Strom an die Mieter verkauft wird. Wenn Mieter nicht auf den billigten Preis, sondern den ökologischsten Preis schauen, können sie vielleicht Vermieter auf neue Wege führen.
Es ist viel möglich, wenn man nur will. Nicht nur reden, sondern selbst handeln, als Beispiel für andere. Wir haben nur eine Erde, auf der unsere Kinder noch leben möchten.
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Hier ein paar Daten:
Eigenes Haus an der ostfriesischen Nordseeküste, Dach mit Südost-Ausrichtung (nicht optimal), mit Verschattung
7,2 kWp PV-Anlage mit 18x400 Watt-Modulen, Einzelsteuerung der Module, 8kW-Stromspeicher, Hybridwechselrichter zur Steuerung der PV-Anlage und des Speichers, Investitionssumme: 21000 Euro
Für April: Gesamtertrag 808 kWh, davon 181kWh (22%) in den Eigenverbrauch, Eigenverbrauch insgesamt 187 kWh, davon 6kWh (3%) zugekauft, Eigenstromnutzung von 97%
Einspeisevergütung: 50 Euro, Stromersparnis (Eigenverbrauch): 43 Euro
Würde jeder die Sonne mehr nutzen, ließe sich viel bewegen. Nicht alles muss eine finanzielle Maximalrendite haben. Die Erde, auf der wir leben, haben wir nur einmal.
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Muss es immer die Börse sein? Jeder kann auch anders in die Zukunft investieren. Ich habe eine durchdachte PV-Anlage mit Stromspeicher, die mir 95% meines Eigenstroms liefert, für warmes Wasser (Strom) sorgt und den Überschuss ins Netz liefert. Die Investition hat sofort einen ökologischen Nutzen. Täten dies viele, bräuchten wir keine großen Offshore-Anlagen und Stromtrassen. Die Sonne kostet nichts und bietet uns sehr viel Energie.
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Haus und Eigentumswohnung schützen nicht vor ALG II. Wohnungskosten und Lebenshaltung wollen trotzdem bezahlt werden. Wenn kein ALG II, dann vom Ersparten.
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Gebe meine IBAN nicht über ebay, sondern als persönliche Nachricht weiter.
Der Käufer schickt mir eine Mail mit seiner Adresse und bekommt die IBAN zurück. Wenn das Geld auf dem Konto ist, geht die Ware raus.
Habe bisher keine Probleme.
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Die Kosten für den Steuerberater können für den zu berechnenden Anteil des Gewerbes im Folgejahr als Betriebsausgaben im Gewerbe eingesetzt werden.
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Wenn sie dann alt und gebrechlich werden, kommen sie zur Gesundheitsversorgung dann nach Deutschland zurück. Tolle Lebensplanung.
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Wenn das Leben einem deutlich die Endlichkeit des Daseins gezeigt hat, wird der Blick auf ETF und Ähnliches doch sehr differenziert. Ich wünsche niemandem so etwas zu erleben, aber es kann schneller kommen als man denkt. Solche Lebenseventualitäten spielen hier im Forum leider kaum eine Rolle, sondern meist nur hohe Rendite und Gewinnmaximierung.
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Mal ehrlich? Was will ich Ü60 oder Ü70 noch mit Vermögen. Jeder Tag könnte der letzte sein, nicht jeder wird 80 oder älter. Es geht doch eher um den Vermögensverbrauch, um die Rente aufzubessern. Da ist ein langfristiger ETF dann wohl eher problematisch bei schwankenden Börsen. Jede Fahnenstange hat oben ein Ende, dann geht es wieder runter.
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Gartenpflegekosten können vom Mieter als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Hierrüber ist vom Vermieter eine Bescheinigung oder Rechnung vorzulegen.
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Wo gibt es eine ähnliche Jahresrendite bei abgesicherter Einzahlung?
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Bei mir hat es von der Beantragung der BU bis zur Zahlung ganze 14 Tage gedauert. Antrag mit Sachbearbeiter am Telefon und den Rest zu Hause ausgefüllt. Zahlstelle war die Allianz, verwaltet über das Presseversorgungswerk im Rahmen der bAv.
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Nicht der Anbieter ist das Problem, sondern das Netz. Frag beim Netzbetreiber nach.
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Habe vor vier Jahren ein sechs Jahre altes Haus für 280T Euro gekauft. Im Kaufvertrag wurden 18T Euro für Küche und Wintergarten im Kaufpreis ausgewiesen. Dies wurde vom Makler vorgeschlagen (kannte Finanzamt) und vom Finanzamt akzeptiert. Grunderwerbssteuer fielen auf 262T Euro an. Alle Kaufgebühren fielen jedoch auf die volle Kaufsumme an.
Würde den Preis für Einbauten nicht zu hoch ansetzen, könnte vom Finanzamt abgelehnt werden.
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Neben der Teilerwerbsminderungsrente ist Zusatzeinkommen erlaubt. Höhe wird von der RV beim Rentenbescheid mitgeteilt. Bei Einkommen mit Rentenanteil werden auch Rentenpunkte gesammelt.
Wer bereits in Rente, auch Teilerwerbsrente, ist, erhält keine jährliche Renteninformation mehr. Daher bei der RV melden, einen Renteneintrittstermin mitteilen und die Rentenhöhe errechnen lassen. Kann derzeit jedoch etwas dauern.