Eine Begründung schreiben. Grundloser Widerspruch ist kein Widerspruch.
Beiträge von Uwe Vinke
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Wenn das Grundstück am 1. Januar 2022 noch nicht im Eigentum war, hat der Vorbesitzer die Pflicht zum Grundsteuerantrag. So ist es nun mal, denn der Stichtag ist der 1. Januar 2022.
Auch nach dem 1. Januar 2022 verstorbene Eigentümer sind von den Erben noch als Eigentümer anzugeben. Die Grundbesitzänderungen erfolgen danach.
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War das Grundstückmit Halle am 1. Januar 2022 in Ihrem Besitz? Wenn nein, ist der Vorbesitzer für den Antrag verantwortlich.
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Für das Grundstück mit Haus gibt es ein eigenes Aktenzeichen. Für die Äcker in Erbengemeinschaft gibt es auch ein eigenes Aktenzeichen. Jedes Aktenzeichen ist ein eigener Antrag.
Grundstück mit Haus ist Anlage Grundstück als bebautes Grundstück.
Für die Äcker ist Anlahe Land- und Forstwirtschaft zu nehmen.
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Bei beiden Aktenzeichen ist die ganze Grundstücksfläche mit Flur und Flurstücksnummern anzugeben. Bei Land- und Forstwirtschaft ist zudem die Nutzung der Fläche anzugeben. Hierfür gibt es einen Katalog in Elster aus dem die Nutzungsart (Forstwirtschaft) entnommen werden kann, der dann eine Fläche zuzuordnen ist. Diese Daten werden in Niedersachsen dem Grundeigentümer mitgeteilt und sind einzutragen.
Als Sicherheit im Hauptbogen in der Vermerkebene einen Eintrag machen: "Für gleiche Fläche eigenes AZ für Land- und Fortswirtschaft" und "Für gleiche Fläche eigenes AZ als bebautes Grundstück".
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Maßgeblich ist, was am 1.1.2022 an Grundstück und Gebäude bestand. So steht es auch im Antrag.
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Dann handelt es sich um eine Eigentumswohnung, deren Daten zu Größe und Anteil am Grundstück dem Kaufvertrag zu entnehmen sind. Ebenso die Größe der Wohnung. Darüber sind die Eigentümer der anderen Wohnungen nicht zu informieren.
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Bei einer Eigentümergemeinschaft gibt es einen Empfangsbefvollmächtichten, der vom Finanzamt angeschrieben wird. Dieser gibt den Grundsteuerbescheid ab, in dem alle Eigentümer namentlich mit ihrem jeweiligen Anteilen benannt sein müssen.
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Dem Sinn nach waren die Räume wohl nie eine Einliegerwohnung, da es nie eine Trennung vom Resthaus gegeben hat. Kellerräume sind nicht als Wohn- und auch nicht als Nutzzfläche anzugeben. So zumindest in Niedersachsen.
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Das gilt aber nur für die Grundstücke, die die gleichen Eigentumsverhältnisse haben.
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Das Aktenzeichen des Finanzamtes gibt vor, für welches Grundstück, welche Wohnung (wirtschaftliche Einheit) es geht. Ist vom Finanzamt mitgeschickt. Jeder Wohnungsbesitzer muss seine eigene Erklärung machen, entsprechend seinem Eigentumsanteil. Dieser Anteil ergibt sich aus dem Kaufvertrag.
Für das ganze Haus ist keine Erklärung möglich, es sei, das gesamte Haus ist vermietet. Dann ist das Haus mit Grundstück eine wirtschaftliche Einheit. Steht dann aber im Schreiben des Finanzamtes.
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Für jedes Grundstück sollte ein eigenes Aktenzeichen vom Finanzamt vergeben sein. Wenn das nicht so ist, würde ich beim Finanzamt nachfragen.
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Mehrere Gebäude können auch in NRW eingetragen werden: Anlage Grundstück unter Punkt 5. Zur Ergänzung würde ich im Hauptvordruck unter Punkt 6 den Vermerkt "Zwei Wohnhäuser auf einem Grundstück" eintragen.
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Für das Grundstück gibt es sicherlich nur ein Aktenzeichen vom Finanzamt. Dann können beide Häuser in dem einen Antrag angegeben werden. Es können mehrere Gebäude eingetragen werden. In NIedersachsen ist das möglich. Müsste auch in den anderen Bundesländern möglich sein.
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Jedem Aktenzeichen ist sicher ein Grundstück zugerechnet. Die Daten sind ja mit dabei. Antrag so ausfüllen, als wäre jedes Grundstück mit Hausanteil (vermute Doppelhaus) eine Einheit (Grundstück, Einfamilienhaus und Wohnfläche des Teils). Im Hauptbogen Blatt 6 (Ergänzende Angaben) den Vermerk "Umbau des Zweifamilienhauses zum Einfamilienhaus auf zwei Grundflächen mit zwei AZ" eintragen. Bei beiden Aktenzeichen.
Dann wird der Antrag noch personell geprüft.
Ich würde vorher beim Finanzamt anrufen und die neue Sachlage erklären. Die geben dann sicherlich Antwort auf einen vielleicht anderen Weg.
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Gibt es ein oder zwei Aktenzeichen vom Finanzamt für die Grundstücke?
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Schon erzählt und somit öffentlich.
Jedes Finanzamt und Gericht würde den Gedanken dahinter erkennen.
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