Beiträge von Uwe Vinke
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Ok 2025. Die Gemeinden müssen ja auch noch rechnen.
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Im Bescheid des Finanzamtes ist ein Grundsteuermessbetrag genannt. Ist dieser höher als der alte Grundsteuermessbetrag, steigt die Grundsteuer wohl. Bei meinen zwei Objekten liegt der Grundsteuermessbetrag in NRW um 10% höher, in Niedersachsen um 17% niedriger. Ob die Grundsteuer tatsächlich steigt oder fällt, hängt letztlich vom Hebesatz der Gemeinde ab, der 2024 gültig ist.
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Vermutlich handelt es sich hier um den Miteigentumsanteil einer Eigentumswohnung an einem Gesamtgrundstück. Diese Fläche (Anteil an der wirtschaftlichen Einheit) ist nach Bundesmodell der Grundsteuer in der Grundsteueranmeldung in NRW selbst auszurechnen und wird nicht abgerundet. So meine eigene Erfahrung.
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Nicht zahlen und zur Verbraucherberatung gehen.
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Nicht unbedingt. Würde ich beim Steuerberater oder dem Finanzamt nachfragen. In NRW ist auch die Pauschale von 20 Cent je kWh als Basis möglich. Falls der Bezugspreis genommen wird, ist auch der Grundbetrag mit zu berücksichtigen.
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Bei Miete will der Vermieter auch Gewinn erwirtschaften. Ich würde selbst aufbauen, aber dann eine kleinere Anlage mit Speicher. Habe ich so gemacht.
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Zur Technik: Jeder Stromspeicher, egal ob Handy, Auto oder PV-Speicher, sollte Be- und Entladezyklen haben. Nur, welcher Speicher hat die durchgehend?
Beim Handy kenne wir die Folgen, beim Auto lernen wir sie kennen und bei PV-Speichern gibt es noch kaum Erfahrungen. Grundsätzlich ist ein kleiner PV-Speicher sicherlich besser für die technische Lebensdauer. Doch ist diese höher anzusetzen als die höhere Autarkie? Diese Frage muss jeder für sich entscheiden.
Ebenso ist es mit der Frage der Rentabilität. Will ich mein investiertes Geld in kürzester Zeit erwirschaftet haben und Gewinn machen, oder will ich etwas sinnvolles für den Erhalt dieses Planeten tun? Besonders wenn man Kinder hat, ist diese Antwort wichtig.
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Hätte ich, wollte ich aber nicht. So ist der Nutzwert im Winter höher.
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Ich würde einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen. Dieser Antrag steht auch nicht entgegen dem ALG1. Rente und ALG1 sind beide möglich.
Anders bei voller Erwerbsminderungsrente. Hier dürfte es mit ALG1 schwierig werden.
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Hallo flo9999,
mein 8 kWh-BYD-Speicher läuft mit der 7,2 kWhp-PV-Anlage seit Februar 2021 prima. Laut Datenblatt ist ein Batteriewirkungsgrad von mindestens 95% angegeben. Die Garantie läuft auf 10 Jahre.
Im Sommer fährt er nie leer, im Winter schon. Soll auch so sein, da Batterien auch volle Entladezyklen brauchen. Habe im ersten Jahr eine Autarkie von 78 Prozent erreicht. 56 Prozent des Eigenstroms kamen aus dem Speicher. In diesem Jahr sieht es auch so aus.
Ausschlaggebend zum Kauf war der Stromspeichertest der HTW Berlin, die regelmäßig sachlich testet. Hier die Ergebnisse aus 2021 (Auszug aus PV-Magazin):
Shenzhen/Berlin, 14. Juni 2021 – Die Battery-Box-Produktlinie von BYD Co. Ltd., einem der weltweit führenden Hersteller wiederaufladbarer Lithium-Batterien, wurde in der aktuellen Bewertung der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) – “Stromspeicher-Inspektion 2021” – zum vierten Mal in Folge als einer der effizientesten Energiespeicher eingestuft. Das modulare BYD Battery-Box-System dominierte in Kombination mit ebenso effizienten Wechselrichterlösungen von Partnern wie Fronius und Kostal die Top-20-Listen der beiden bewerteten Systemgrößen 5kWp und 10kWp. Die BYD-Lösung war zudem das einzige System, das die Effizienzklasse A für beide Systemgrößen erreichte und der einzige mit „A“ bewertete Speicher in der 5kWp-Kategorie. Zudem konnte der Systemwirkungsgrad mit der Battery-Box Premium von 94,6 Prozent beim 10kWp-Modell und 92,2 Prozent beim 5kWp-Modell gegenüber dem Vorjahr nochmals gesteigert werden.
Die Bewertung basiert auf dem an der HTW Berlin entwickelten System Performance Index (SPI), der die allgemeine Systemeffizienz unter Berücksichtigung von Faktoren wie unterschiedlichen Energieumwandlungspfaden, Regelabweichungen und Einschwingzeiten untersucht. Die Auswertung der HTW Berlin zeigt, wie wichtig die volle Transparenz aller Anlagendaten für die Einschätzung der Gesamteffizienz ist. Die Systemleistung wird im Bewertungsindex der HTW in die Klassen A bis G eingestuft. Die Effizienzklasse A wird ab 92 Prozent Systemwirkungsgrad für 5kWp und ab 93,5 Prozent für 10kWp vergeben. BYD erreichte als einzige Marke in beiden Systemklassen eine Bewertung der Klasse A. Insgesamt war die BYD-Battery-Box das am meisten gelistete System im Ranking der leistungsstärksten Systemkombinationen 2021.
Vielleicht hilft das weiter.
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Gab es zur Grundsteuermeldung für das gleiche Grundstück zwei Aktenzeichen? Dann hätte je Haus das Grundstück mit 1/2 der Fläche angegeben werden müssen. Oder wurden beide Häuser auf dem einen Grundstück gemeldet? Dann hätten zwei Häuser eingetragen werden müssen. Doppelt besteuert werden kann das Grundstück nicht. Ich würde Einspruch einlegen und beim Finanzamt nachfragen.
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Der Netzbetreiber, in dessen Netz die PV liegt, ist laut EEG verpflichtet den eingespeisten Strom abzunehmen. Woher der Bezugsstrom (Stromanbieter) kommt, ist dem Netzbetreiber egal.
Vermutlich meinst Du aber wohl eine Stromcloud.
Hier wird die Einspeisung aus der PV an den Cloudbetreiber abgetreten. Man schätzt seinen Jahresstrombedarf ein, und erhält die gemeldete Strommenge aus der Einspeisung entweder kostenlos oder mit einem günstigen Preis. Wird die gemeldete Menge überschritten, muss deutlich draufgezahlt werden. Wird sie unterschritten, behält der Cloudanbieter die Einspeisevergütung. Zudem verlangt der Cloudanbieter eine Monatsgebühr für seine Arbeit.
Am Ende rechnet es sich meist nicht.
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Verstehe das Einhorn nicht. Aber muss ich wohl auch nicht. Wenn es allein PV-Anlagen vermietet, warum soll es dann auch noch das Haus vermieten?
Der PV-Betreiber ist nicht nur normaler Mieter eine Sachanlage, sondern neben dem Vermieter (Eigentümer) auch dem EEG und dem Netzbetreiber gegenüber verantwortlich. Darum die vorgeschriebenen Eintragungen.
Auch ist die PV-Anlage in der Regel nicht Teil des Gebäudes, es sei sie ins Dach eingebaut. Da ist der Blick auf die (Gebäude-)Versicherung wichtig.
Ein gemeinsamer Mietvertrag für Gebäude und PV-Anlage dürfte juristisch nicht einfach sein.