Beiträge von Uwe Vinke

    Ich muss hoege zustimmen. Ein Steuerberater ist Unternehmer und muss von den Einnahmen leben, Mitarbeiter und Technik zahlen. Das geht nicht mit Aldi-Preisen. Wenn eine Leistung gut ist, hat sie ihren Preis. Nutze selbst seit Jahren einen Steuerberater und bin zufrieden.

    Wer meint, seine Steuererklärung selbst zu machen, soll es tun, aber nicht hinterher meckern. Wer dem Steuerberater die Schuld gibt, kann das Büro wechseln.

    Wenn ich das Forum hier verfolge, wollen alle möglichst hohe Renditen erwirtschaften. Das geht dann aber auch auf Kosten anderer. Jede Medaille hat zwei Seiten, man sollte nicht nur auf eine Seite starren.

    1. Der Vermieter sollte eine detailierte Auflistung der einzelnen Nebenkosten vorlegen, die verständlich und nachvollziehbar ist. Ich mache es so.

    2. Ich vermute, dass der Vermieter die Lieferkosten der Pellets komplett auf die vier Monate umlegt. Dies führt sicherlich zu der hohen Nachzahlung. Dies ist machbar, da ihr ja mit leerem Tank eingezogen seit. Hingegen fallen in den Folgemonaten hierfür dann aber auch keine Kosten mehr an, bis dann wieder neu getankt wird. Ich als Vermieter hätte die Kosten auf die Monate zwischen den Betankungen geteilt.

    3. Zu diesem Thema und den noch fehlenden Unterlagen würde ich den Mieterverein kontaktieren. Sollte dann immer noch eine Klage (was ich nicht glaube) nötig sein, greift die Rechtschutzversicherung.

    Die Zustimmung ist richtig. Ich würde aber erst genau rechnen, wie hoch beim eigenen Einkommen die tatsächliche Steuer ist. Ich würde den Scheidungsanwalt und einen Steuerberater fragen. Bei einer Ablehnung gibt es meist dicke Luft und die trifft oft die Kinder.

    Nichts zahlen. Solange die Nebenkosten nicht begründet und keine Abrechnungen vorgelegt sind, muss nicht gezahlt werden. Auch die Nebenkostenanhebung muss mit höheren Nebenkosten begründet und belegt sein.

    Ich würde Widerspruch per Brief als Mailanhang für beide Fälle einlagen. Brief und Anschreiben-Mail sollten ausgedruckt werden. Im Brief den Hinweis vermerken, dass leider keine Briefadresse zu erhalten war und nur eine Mailadresse vorlag. Damit müsste alles rechtssicher sein. Dann zum Mieterverein, der ist billiger als ein Anwalt.

    Will der Vermieter sein Geld haben, muss er klagen. Ruhe bewahren und abwarten.

    Bin selbst Vermieter eines Hauses und sehe die Nebenkosten für 4 Monate als zu hoch an. Frage ist allerdings, was alles zu den Nebenkosten gerechnet wird. Wenn die Heizung mit drin ist, kann das in den Wintermonaten die Kosten treiben.

    Der Vermieter muss die Nebenkosten detailiert auflisten und begründen. Zudem sind die Nachweise über die Kosten (Rechnungen, Abrehnungen) vom Vermieter dem Mieter auf Verlangen vorzulegen.

    Ich würde der Nebenkostenabrechnung widersprechen, mir die Kostennachweise zeigen lassen und mich an den Mieterbund wenden, auch wenn das einen kleinen Mietgliedsbeitrag kostet.

    Die Auszahlphase ist im Riestervertrag festgelegt. Einmal im Kleingedruckten nachsehen.

    In der Auszahlphase beim Riesteranbieter wegen Umwandlung in Wohnriester nachfragen und den Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin stellen. Etwas Papierkram, lässt sich aber bewältigen.

    Der Riesteranbieter zahlt das Geld aus, wenn die ZfA geprüft hat. Der ZfA muss dann die wohnungswirtschaftliche Verwendung des Geldes (Darlehensendtilgung oder Zwischentilgung) nachgewiesen werden.

    Das Wohnriesterkonto (Auszahlsumme) wird dann steuerlich berücksichtigt. Da man dann Rentner ist, schlagen Besteuerung und Verzinsung nicht so sehr zu Buche.

    Ich habe mir auf dem Weg meinen Alterswohnsitz an der Nordsee mitfinanziert.

    Den Kauf über ein Dahrlehen finanzieren und später über Wohnrister abzahlen. Das ist sinnvoll in der Auszahlphase des Riestersparplans, der dann in Wohnriester umgewandelt wird. Habe so einen Banksparplan (30.000 Euro) zur Tilgung eines Darlehens für einen Hauskauf mitgenutzt.

    Ich überprüfe die neue Jahresrechnung immer mit der Angebotsmöglichkeit der Huk24. Fülle das Angebotsformular so aus, als wolle ich den Wagen mit bisherigen Daten und der zukünftigen SF-KLasse neu anmelden. Vorversicherer ist dann die Huk24.

    So erhalte ich ein Angebot, dass ich mit meiner Jahresrechnung vergleiche. Falls das Angebot günstiger (mehr als 20 Euro) ist, schicke ich den Antrag als Neuanmeldung ab. Bekomme dann eine neue Jahresrechnung mit dem Angebotspreis.

    In diesem Jahr war die Jahresrechnung deutlich niedriger als das Angebot.

    Wird neben der BU nicht gearbeitet und gibt es kein Arbeitslosengeld, so gibt es dann auch keine Einzahlungen in die Rentenkasse. Dies bedeutet keinen weiteren Rentenaufbau.

    Wer berufsunfähig ist, ist in der Regel auch erwerbsgemindert. Somit würde neben der BU auch eine Teilerwerbsminderungsrente (weniger als 40, aber bis maximal 30 Stunden pro Woche arbeitsfähig) oder gar eine volle Erwerbsminderungsrente (weniger als 30 Stunden pro Woche) von der Rentenversicherung gezahlt. Hierfür muss jedoch ein Antrag gestellt werden.

    Wird kein Antrag gestellt, kann normalerweise (Ausschlüsse im Versicherungsvertrag) in anderen Jobs gearbeitet werden.

    Das ist richtig. Die frühere Berufsunfähigkeitsrente ist in der Erwerbsminderungsrente aufgegangen. Die heutige Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der Erwerbsfähigkeit der Person. Wer maximal noch 30 Wochenstunden arbeiten kann, erhält eine Teilerwerbsminderungsrente und darf noch bis zu 30 Wochenstunden hinzuverdienen. Die Einkommensgrenze richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. Die volle Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn die arbeitsfähigkeit unter 30 Wochenstunden liegt. Die aktuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente ist der jährlichen Rentenmitteilung zu entnehmen.

    Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, geht diese meist auch mit einer verkürzten Arbeitsfähigkeit einher. Somit ist neben einer privaten BU-Rente durchaus eine Teilerwerbsminderungsrente möglich. Dies sollte stets mitbedacht werden.