Beiträge von Uwe Vinke

    Lass Dich nicht verrückt machen.

    Wenn Du krank bist, wird das ein Arzt attestieren. Will dies der Arbeitgeber anzweifeln, muss er schon gute Gründe haben und diese auch benennen.

    Die schuldest zwar eine Arbeitsleistung - wenn Du dazu in der Lage bist -, der Arbeitgeber hat aber auch eine Vorsorgeverpflichtung Dir gegenüber.

    Frag in einer Sozialstelle oder einer Gewerkschaft nach.

    Keine Aufhebung unterschreiben.

    Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt nur Empfehlungen, muss der Arbeitgeber nicht einhalten. Würde dann das Arbeitsgericht festlegen.

    Bleib weiter arbeitsunfähig und lass Dir Krankengeld von der Krankenkasse zahlen. Dann gibt es auch weiter Einzahlungen in die Rentenkasse. Der Arbeitgeber hat keine Kosten. Es sei er muss das Krankengeld tariflich bis zum Nettolohn aufstocken. Die Arbeitsunfähigkeit ist bis zu 18 Monaten möglich. Der Urlaubsanspruch verfällt in der Zeit nicht und muss ausgeglichen werden.

    Lass Dich kündigen und wiedersprich der Kündigung, um dann vor dem Arbeitsgericht einen Handel mit dem AG zu machen. Dann gibt es auch keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

    Enpal bietet PV-Anlagen für 20 Jahre zur Miete. Nach einem Blick auf die Internetseite vermute ich, dass die Monatmiete sehr hoch ist, oder Billiganlagen verbaut werden. Denn, am Ende der Laufzeit soll die Anlage für 1 Euro zu kaufen sein. Ich würde mich vor Ort erkundigen (Stadtwerke) ob die auch Mietangebote machen. Lass Dir mehrere Angebote machen.

    Ich persönlich halte nichts davon, habe inzwischen drei eigene Anlagen.

    Passus: Bezeichnung für den Inhalt der Wohnungsübergabe.

    Man könnte schreiben: Die Wohnung ist zu verlassen, wie bei Wohnungsübergabe erhalten. Das ist die Regel. So mach ich es als Vermieter.

    Maßgeblich ist, wie die Wohnung übergeben/übernomen wurde. Ich würde den Mietvertrag in Abstimmung mit dem Vermieter ändern, oder einen neuen Mietvertrag mit dem Übergabepassus verlangen.

    Ich würde mich bei Behindertenorganisationen (Lebenshilfe, Diakonie usw) erkundigen, welche Wege es gibt, die Tochter abzusichern.

    Wenn nach dem Tod der Eltern kein Behinderten-Testament vorliegt, macht das Sozialamt die Hand auf, bis das Vermögen der Tochter verbraucht ist. Erst danach wird wieder Grundsicherung gezahlt.

    Ich habe für meine Kinder vom Fachanwalt und Notar ein spezielles Testament (ein Sohn hat 100 GdB und ist in einer Werkstatt) erstellen lassen. Dabei werden die Kinder nur Vorerben und ein benannter Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe. Die Kinder haben den Nutzen aus dem Erbe, wobei kein monatliches Geld fließt (Grenzbetrag bei Grundsicherung), sondern Sachlseistungen die Erbausschüttung bilden (Kleidung, Möbel, Reise, Auto usw). Solch ein Testament ist juristisch gesichert, kostet aber auch etwas Geld.

    Die EEG-Umlage soll ja ab 2023 abgeschafft werden, was dem Miterstrom entgegen kommt. Hinderlich ist noch die EU-Regel, dass Stromerzeugung und Stromverkauf nicht aus einer Hand sein dürfen. Doch auch hier gibt es Gestaltugsmöglichkeiten, wenn sich Vermieter und Mieter einig sind. Dann wird die Wohnung eben in gemeinsamer Absprache inklusive Strom (PV und Fremdstrom) vermietet.

    Es ist richtig, die großen Player haben bisher das sagen gehabt. Doch vielleicht verändert sich etwas. Wenn jedes Dach eine PV-Anlage hätte, bräuchten wir sicher keine großen Netztrassen. Sinn macht es den Strom dort ökologisch zu produzieren, wo er gebraucht wird.

    Moin Ruby,

    da macht es sich der Vermieter sehr einfach. Er sollte mal in das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sehen. Danach muss er bei Mieterstrom auch EEG-Abgabe abführen, was den kWh-Preis der PV-Anlage nach oben treibt. Zudem wird er Stromlieferant mit allen Pflichten.

    Da er mit Mieterstrom zum Stromhändler wird, muss er auch den Strom garantieren und anbieten, den ihr nutzt, wenn keine Sonne da ist und der Speicher leer ist. Es entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Stromabnehmer (Mieter) und Stromlieferant (Vermieter). So wie etwa bei den Stadtwerken.

    Ich bin mit meinem Mieter einen anderen Weg gegangen: Ich habe ihm meine 2,4 kWp PV-Anlage (kein Speicher) vermietet. Hierzu gibt es Mustermietverträge. Der Mieter wird Betreiber der Anlage, was im Marktstammdatenregister geändert wurde. Der Betreiber ist für die Wartung der Anlage zuständig. Der Mieter nutzt nun den Eigenstrom ohne EEG-Abgabe und erhält das Geld für den in das Netz eingespeisten Strom.

    Meine 2,4 kWp Anlage erzeugt etwa 2000 kWh pro Jahr, von denen etwa 30-40 Prozent selbst genutzt werden können. Mit Speicher würden es etwa 75 Prozent sein. Der monatliche Mietpreis ist eine individuelle Berechnung, basierend auf Einspeisevergütung, aktuellem Strompreis (incl. Grundgebühr) und eigener Kosten (Versicherung).

    Es ist nicht immer einfach. Aber wer PV-Strom nutzt, tut etwas für die Umwelt.

    Keine juristische Beratung:

    Erbschaften und Geschenke bleiben Eigentum des Erben oder des Beschenkten und sind nicht Teil des Hausrates. Ich würde die Herausgabe schriftlich fordern, evtl. mit einem Anwalt.

    Das Wohnungstürschloss auswechseln, damit die Trennung auch vollzogen ist.

    Wer bezahlt die Kosten für die Wohnung? Das wird auf Dich übergehen. Als Ausgleich sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt einzufordern. Auch hierfür ist ein Anwalt erforderlich.