Beiträge von Uwe Vinke

    Schon heute macht eine PV-Anlage nur Sinn, wenn der Eigenverbrauch möglichst hoch sein soll. Die Einspeisung ist nur Zubrot. Meine erste Anlage aus 2000 bracht 99 Pfennig pro kWh an Einspeisung, ist inwischen ausgelaufen und bringt heute 2 Cent pro kWh. Wir an den Hausmieter verpachtet für Eigenbedarf. Die zweite Anlage aus 2004 bringt noch 56 Cent pro kWh.

    Meine dritte Anlage mit 7,2 kWp habe ich im Februar 2021 aufgelegt und bringt 8 Cent pro kWh. Mit Speicher (8 kWh) komme ich bisher auf einen Eigenverbrauch (2200 kWh im Jahr) auf eine Quote zwischen 81 und 98 Prozent im Monat. Der schlechteste Monat war bisher der Oktober. Die Kosten der Anlage betrugen rund 21T Euro und ist keine Billigtechnik von der Stange.

    Wer auf die reine Rendite in kurzer Zeit schielt, sollte die Finger davon lassen. Der Umweltgedanke ist maßgeblich. Ich habe bisher 5,5 MWh produziert und so mit der Anlage 2,2 Tonnen Co2 eingespart. Würden alle Häuser ihren Strom selbst produzieren, wäre schon viel zur Energiewende beigetragen.

    Eine PV-Anlage macht nur Sinn für den Eigenstromverbrauch. Daher sind 21kWp viel zu groß. Der Preis von 20k netto macht mich stutzig. Habe da technische bedenken.

    Bei meiner Anlage 7,2 kWp für 21k netto ist ein 8 kWh Speicher mit drin. Liege seit März bei 95 bis 98 Prozent Eigenstrom vom Dach (42 bis 65 Prozent vom Speicher) und speise noch ein. Der bisher schlechteste Tag im Oktober lag bei 65 Prozent Eigenstrom.

    PV lässt sich mit ETF nicht gegenrechnen. Der Umweltgedanke spielt eine große Rolle. Wer rein wirtschaftlich eine PV-Anlage baut, sollte die Finger davon lassen.

    Genau. Die versicherungsfremden Leistungen kosten inzwischen viel Geld. Die sollten aus anderen Töpfen finanziert werden. Dazu zählen die Rentenanteile für Arbeitnehmer aus der Zeit der damaligen DDR. Hierfür müsste Steuergeld aufgebracht werden.

    Abzüglich all dieser Zahlungen wäre der Rententopf für die reine Rentenzahlung nicht schlecht gefüllt.

    Es gibt eine Pfändungsfreigrenze.

    Die neue Pfändungstabelle 2021 wurde im Bundesgesetzblattvom 21.05.2021 veröffentlicht. Zum 01.07.2021 erhöhen sich demnach die Pfändungsfreibeträge um 6,28% und damit deutlich höher als in den vergangenen Jahren. Der Pfändungsgrundfreibetrag nach § 850c ZPO beträgt nun 1.252,64 € (bisher 1.178,59 €).

    Dieser Betrag kann nicht gepfändet werden. Als darf das Konto nicht total gesperrt sein.

    Ich würde mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und nach Teilzahlung fragen.

    Auch an die Krankenkasse mit KV und PV denken. Bei der Pensionskasse fallen Beiträge für KV von rund 19% über dem Freibetrag von derzeit 164,50 Euro an. Bei der PV gilt die Freigrenze von derzeit 164,50 Euro. Bei zusammen 151,80 Euro Rente wäre die Summe frei.

    Bei Auszahlung kommen 36748 Euro zusammen. Hierauf wird wie folgt gerechnet: 36748:120 Monate (10 Jahre)= 306,23 -164,50= 141,73 Euroxca.15,6% KV (22,11)+306,23x3,05%PV (9,34). Zusammen: 31,45 Euro x120 Monate= 3774 Euro an KV und PV in 10 Jahren.

    Habe im Februar eine 7,2 kWp-PV-Anlage mit 8KWh-Speicher ans Netz gehen lassen. Leider ist der Wechselrichter nicht für Inselbetrieb ausgelegt, zieht den eigenen Strom zur Speicherregelung aus dem Netz. Das sind im Monat derzeit 13 kWh. Von März bis Juli liegt die Eigennutzung des PV-Stroms (incl. Speicher) zwischen 93 und 98%. Der Speicher kommt von BYD und ist für Notstrom (Stromausfall) vorbereitet.

    Wie gesagt: Es ist alles möglich, man muss es nur wollen.

    Wer vor Stromausfällen sicher sein will, sollte eine PV-Anlage mit Stromspeicher einbauen. Die Anlage sollte für die Insellösung ausgelegt sein. Dann kommt der Strom aus dem eigenen Speicher, wenn das Netz ausfällt.

    Alles ist möglich, man muss es nur wollen und bezahlen.

    Leider sind von der Gesetzesänderung auch die Altverträge vor 2005 betroffen. Meine Verträge beim Presseversorgungswerk wurden zwischen 1986 und 1988 abgeschlossen und es fallen Krankenversicherung und Pflegeversicherung an. Gezahlt werden muss auch der Arbeitgeberanteil. Ausgenommen ist die PKV.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2010 als rechtens erklärt. Nur wer den Vertrag selbst weitergeführt und selbst eingezahlt hat, ist von KV und PV für diesen Summenanteil befreit.

    Seit 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag, der in 2021 nun 164,50 Euro beträgt.

    Ich hatte auch Widerspruch eingelagt, was letztlich jedoch abgewiesen wurde. Zahle seither auf Vorbehalt auf mögliche Änderungen. Die politische Diskussion hierzu läuft schon lange.

    Da ja heute alles nach Kosten betrachtet wird, kommen wir im Klimaschutz nicht voran.

    Langfristige (letztlich auch fiskalische) Veränerungen lassen sich eben nicht genau berechnen.

    Bei ETFs wird auf einen Zeithorizont von 15 Jahren und mehr geachtet, beim Klimaschutz muss alles sofort gehen.

    Wäre dies Vorgehen auch in der Wirtschaft üblich, gäbe es keine Start-Ups.

    Wenn jeder so denken würde, gäbe es keine PV-Anlagen zum Eigenverbrauch. Der eigene Einsatz für den Planeten und das Leben der Enkel ist auch ein Faktor.

    Die Kosten für Strom werden in den nächsten Jahren weiter deutlich nach oben gehen. Zeigt sich bereits an der Strombörse. Dann passt die Rechnung nicht mehr.

    Übergangsgeld wir anstelle von Krankengeld wärend der laufenden Rehamaßnahme von der Rentenversicherung bezahlt. Wer vorher eine Teilerwerbsminderungsrente bezog und einen sozialversicherten Hinzuverdienst (maximal 6 Sunden am Tag) hatte, bei dem berechnet sich das Übergangsgeld nach dem Hinzuverdienst, da die Teilerwerbsminderungsrente ja auch weitergezahlt wird.

    Bei voller Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst (maximal 3 Stunden am Tag) von 6300 Euro (Minijob) im Jahr möglich, wie bei vorgezogener Altersrente. Sonst wird die Rente gekürzt.

    Die Liebhaberei für PV bis 10kWp gilt nur für selbst bewohnte Eigenheime. Zulässig sind Einnahmen aus Zimmervergabe bis 520 Euro im Jahr.

    Sind höhere Mieteinnahmen vorhanden, bleibt die PV-Anlage ein Gewerbe mit Gewinnberechnung. Nur der Gewinn ist zu versteuern.

    Bei 3T Euro Gewinn muss es nach meiner Meinung eine Anlage über 10kWp sein, die dann sowieso ein Gewerbe ist. Meine PV-Anlage hat in 20 Jahren fast nie Gewinne gemacht und wenn, dann maximal 1000 Euro im Jahr.

    Technisch ist das Smart Grid schon möglich, jedoch fehlt es noch an den intelligenten Stromzählern in den Häusern. Im EEG sind sie bereits vorgesehen. Einige Stromspeicher bieten schon die technische Einbindung ins Stromnetz.

    Wenn das vorhandene Stromnetz mit Privatspeichern verschaltet und zum Lastenausgleich genutzt wird, sind Stromtrassen von der See nach Bayern nicht mehr nötig.

    Grundsätzlich: Energie wird in der Zukunft nicht billiger werden, wenn wir nachhaltig leben wollen.

    Private Stromspeicher erhöhen den Anteil des Eigenverbrauchs deutlich, was letztlich zu weniger (fossiler) Stromerzeugung ausserhalb des Hauses für den Eigenverbrauch führt. Werden die Privatspeicher in ein intelligentes Stromnetz eingebunden, können sie schon heute zum Netzausgleich eingesetzt werden. Somit dient der Stromspeicher in zweierlei Hinsicht der nachhaltigen Energieerzeugung.

    Das Umweltbundesamt muss nicht immer Recht haben.