OK, beides inländische Banken, von denen Du eine passende Steuerbescheinigung erhältst, also recht einfach machbar. Du summierst die Beträge aus den jeweiligen Feldern und trägst die dann ein: zB Zinsen, Zeile 7 aus der Trade Republik-Bescheinigung + Zinsen, Zeile 7 aus der Consors-Bescheinigung = Eine Zahl -> die in Zeile 7 eintragen. Alle anderen Zeilen, die nicht in den Bescheinigungen vorkommen, frei lassen. Das war es.
Beiträge von Galileo
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Das mag sein, allerdings würde das vermutlich dazu führen, dass die Bildungseinrichtungen diese wechselende Expertise der Dozenten möglicherweise nicht mehr zur Verfügung hätten, weil wegen des Kündigungsschutzes etc größte Zurückhaltung bei der Ausgabe von Arbeitsverträgen herrschen würde. Ist eine Abwägung. Zumindest bei Nebentätigkeiten bin ich für eine Regelung, die hier Flexibilität erlaubt.
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Moin,
nach meiner über 20-jährigen Erfahrung mit einer bAV lohnt sich das nur, wenn der AG ordentlich etwas daraufpackt. Die versprechen das Blaue vom Himmel - bei mir ist lediglich das Versprechen des Mindestbetrages (soll 2001: 199,50 € monatliche Auszahlung, ist Stand heute: monatliche Auszahlung von 200,50 € bei Fälligkeit in 2024) wahr geworden.
Anmerkung: von meinem Arbeitgeber gab es bei Abschluss keinen Zuschuss. Weitere Details in diesem Thread BAV lohnend ? unter Post #8
Das ist die Krux an unserem System. Warum sollten sie auch mehr erwirtschaften, wenn sie Erträge auch durch hohe interne Gebühren in die Versicherung und dann durch Gewinnabführung an die Muttergesellschaft weiterreichen. Und von einem Inflationsausgleich haben wir noch nicht gesprochen. Da braucht es den großen Cut, wie ihn England mit dem Verbot provisionsgetriebeber Anlage-„Beratung“ gemacht hat, inkl dem Recht, bAV-Vermögen in ein eigenes, selbstverwaltetes Rentendepot zu überführen
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Ja,
und Jahre später war es dann bei der gleichen Person der Schlüssel am Schlüsselbund zu einer Münchner Wohnung, deren Mietvertrag auf eine andere Person lief. Manche Leute sind nicht soo lernfähig. Das ist Steuerhinterziehung, und darum geht es in diesem Fall ja gerade nicht.
Ich verstehe aus eigener Erinnerung noch die Unsicherheit bei diesen Situationen mit zwei Ländern, aber hier würde ich keine Probleme erwarten. Stipendien sind in beiden Staaten steuerfrei (sofern sie innländisch wären und man nur einen steuerlichen Wohnsitz hätte), und bei zwei Wohnsitzen regelt das DBA eindeutig die Steuerfreiheit. Da ist auch kein Gestaltungsmissbrauch zu vermuten, also sollte das alles einfach per Brief regelbar sein (wenn überhaupt, aber ich verstehe das Ansinnen der Sicherheit). Mach es doch schrittweise und frag erstmal selbst an z.B. zusammen mit der letztjährigen Steuererklärung im Umzugsjahr. Einen Steuerberater (wenn Du einen deutschen findest, der das kompetent kann, und der wird nicht günstig sein) oder gar eine Klage (ruhig Blut!) kannst Du immer noch angehen, wenn es denn sein müsste. Wie gesagt: Dafür sehe ich hier überhaupt keine Veranlassung auf Basis der o.g. Infos.
Problematischer wird eher die übergriffige IRS sein. Ich hoffe, Du hast alle in Europa aufgelegten Fonds verkauft (auch in Versicherungen etc.). Da liegen "richtige" Probleme:
https://www.bogleheads.org/wik…r_non-US_taxable_accounts
Und zu N-AUS: Ja, habe ich. Ging ohne Probleme. Inkl. Handykosten, Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, etc im Ausland, alles per monatlichem Umrechnungskurs auf Euro umgerechnet und zusammen mit den ausländischen Sozialversicherungsabgaben (nicht den Steuern!) abgezogen vom ausländischen Brutto, transparent in Nebenrechnung mit Belegen.
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Ist nicht die Aktienquote, sondern das Verhältnis Word / EM.
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Also, bevor mir hier jemand etwas Falsches in den Mund legt: Ich habe nicht nahegelegt, die Einnahmen einfach nicht anzugeben, sondern gesagt, dass man steuerfreie Einnahmen in den meisten Fällen nicht in der Steuererklärung angeben muss, weil es für steuerfreie Einnahmen in den meisten Fällen schlicht keine Felder in den Formularen gibt. Das nur zur Klarheit.
OK, ich entnehme der Schilderung, dass wegen der Dachgeschosswohnung ein Wohnsitz und damit tatsächlich eine unbeschränkte Steuerpflicht auch in Deutschland besteht und damit das DBA relevant wird. Da gibt es zig Fallstricke, aber das Stipendium würde ich nicht dazu zählen, denn Art 20(3) des DBA gilt doch in beide Richtungen. Da steht ja nicht, dass das Stipendium aus einem bestimmten der beiden Staaten gezahlt werden muss. Man kann es auch so lesen, dass Zahlungen, die eine Person, die sich in Deutschland aufhält (also einen Wohnsitz hat, siehe Definition von residency im Abkommen) und die in USA ansässig ist als Stipendium .... erhält, im erstgenannten Staat (hier Deutschland), nicht besteuert werden. Fertig ist die Steuerfreiheit in Deutschland. Das das ist auch ein ein stimmiges Ergebnis.
Es steht Dir natürlich frei, den Sachverhalt und die Begründnung der Steuerfreiheit dem Finanzamt formlos in einem Brief mitzuteilen und ggfs um Bestätigung zu bitten, aber ein Feld zum Eintragen gibt es nicht. Als Warnung (ich habe einige Jahre DE/UK hinter mir): Besonders viele Finanzbeamte, die kompetent in Sachen Doppelbesteuerung sind, gibt es nicht. Die Gefahr, dass da etwas falsch ausgelegt wird, ist hoch. Aber in Deutschland ist das vermutlich ohnehin entspannter im Vergleich zur IRS...
N-AUS ist für den amerikansichen Arbeitslohn (also nicht das Stipendium). Hier gilt: Das einzutragende Brutto ist nach deutschen Vorschriften (also inkl. der Möglichkeit des Werbungskostenabzugs etc in einer Nebenrechnung) zu ermitteln.
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Samstage sind Werktage, aber keine Bankarbeitstage.
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Steuerfreie Einnahmen werden gar nicht in der Steuererklärung aufgeführt, dadurch gibt es auch keine Rückfragen.
Also in vielen Fällen wie 450Euro/Minijobs und auch bei Promotionsstipendien. Wenige andere steuerfreie Einnahmen (Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterfreibetrag) müssen aufgeführt werden, da gibt es aber dann Felder für.
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Liebe Frau Golombek, Ihr Ärger ist verständlich, insbesondere weil es ein so kompliziertes Steuerrecht ist, das der normale Bürger häufig nicht durchschaut und das man auch in der Schule nicht lernt. Allerdings: Ihre Einzahlungen waren steuerbefreit, da sollte klar sein, dass die Auszahlung steuerpflichtig ist. Brutto ungleich netto. Für Sie und alle anderen gilt: Nur dann handeln, wenn man etwas verstanden hat und am besten vorher fragen. In Ihrem Fall wäre vermutlich auch ein Kredit besser gewesen. Tut mir leid, dass man da nichts hinterher reparieren kann. Genießen Sie dennoch die neue Küche, am Ende vom Tag ist es „nur Geld“.
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Stipendien in Deutschland sind häufig steuerfrei: Siehe § 3 Nr. 44 EStG. Das trifft natürlich direkt nicht auf das ausländische Stipendium zu, aber möglicherweise findet sich eine Regelung im DBA, die das analog erkaubt. Schau mal nach. Steuerfreie Einnahmen werden gar nicht in der Steuererklärung aufgeführt, dadurch gibt es auch keine Rückfragen.
Für den ausländischen Lohn: Du brauchst Anlage WA-ESt, dann geht die Besteuerung automatisch nach Progressionsvorbehalt. Das dort einzutragende Brutto ist allerdings nach deutschen Regeln zu bestimmen. Du kannst also in einem Brief/Nebenrechnung die amerikanischen Sozialversicherungabgaben sowie alle Werbungskosten (Computer?, beruflich bedingte Umzugspauschale, Flug, …) in Abzug bringen.
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Ok, danke.
Wie ich inzwischen erfahren habe, MUSS man mit einer PV (mit der man einspeist, was wohl jeder tut) auch eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Von daher erübrigt sich die Frage eh...
Das ist so generell schlicht nicht (mehr) richtig. Mein Tipp: Einfach den obigen Link lesen und von dort weiterschauen.
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Ja, die sind m.W. komplett unabhängig voneinander. Ob die Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss (z.B. wegen unversteuerter Einnahmen von > 410 Euro aus der Anlage), hängt auch davon ab, ob beim Finanzamt formlos eine Steuerfreistellung beantragt wurde (siehe https://www.energiezukunft.eu/…ine-pv-anlagen-entfaellt/).
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Nein, mit Steuerklasse 6 ist eine Rückerstattung nicht selbstverständlich. Du kannst dich nicht rückwirkend als Aushilfe behandeln lassen.
Besser die beiden Steuerkarten mal vorab in ein günstiges Steuerprogram einhacken und die Berechnung durchführen lassen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob eine Abgabe sinnvoll/nötig ist.
Ich stimme zu, dass man sich das am besten selbst mal in Mein Elster o.Ä. ausrechnet, sofern bei jemandem in der Familie (Freunde dürfen offiziell nicht helfen) etwas Wissen da ist.
Nur zum Thema "sinnvoll/nötig": Bei Lohnbezug auf Steuerklasse 6 ist die Abgabe einer Steuererklärung verflichtend (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG), also immer nötig.
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Ist es in Ordnung, wenn das Finanzamt Renten bzw. Rententeile, für die aus eigenem versteuertem Einkommen freiwillige Beiträge entrichtet wurden, zur Einkommensteuer veranlagt? Doppelbesteuerung!
Es hilft, wenn man weiß, dass diese freiwilligen Beiträge im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abzugsfähig sind, also aus versteuertem Geld wieder unversteuertes wird, so dass es von der Systematik passt, dass die Renten dann wieder zu versteuern sind.
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Ich denke Beitragssteigerungen waren zu erwarten. Finden wir uns damit ab ¯\_(ツ)_/¯
https://www.spiegel.de/politik…3a-4194-b94d-c8e18c06112eInteressanterweise steht da ja, dass es zu allem anderen (Auflösung einer Rücklage, Höherer Steuerzuschuss, …) als einer Beitragserhöhung kommt. Ohne hier eine Neiddebatte starten zu wollen sehe ich die zunehmende Mischfinanzierung aller Bereiche der Sozialversicherung kritisch. Nicht nur wegen der dadurch eintretenden Benachteiligung von Privatversicherten, sondern weil ich auch nicht möchte, dass man Leistungen ausweiten kann ohne dass sich das zB am Beitragssatz zeigt, dass das auch etwas kostet. Außerdem ist die demografische Entwicklung so, dass es immer mehr Rentner und weniger Arbeitnehmer geben wird, und so lange primär nach Einkommen und nicht nach Vermögen besteuert wird, denke ich, dass eine Erhöhung des Beitragssatzes der faiste Weg wäre, um die Kosten auf alle Schultern zu verteilen. Denn ein Großteil der neuen Leistungen sind ja gerade nicht versicherungsfremd.
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Die DKB ist doch perfekt für B&H. Solides Interface, günstige Sparpläne gerade für größere Summen, und Gebühren von 10/25 Euro pro Trade, die einen vom Verkaufen abhalten - das passt.
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Was ist zu tun ?
Das hier lesen:
https://www.einlagensicherung.at/sbe.php
Kundinnen und Kunden müssen nicht selbst aktiv werden.
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Hast Du damit schon Erfahrung oder weißt wie das abläuft?
Erfahrung habe ich nicht. Du wirst den Verlust in der Anlage KAP („nicht dem Steuerabzug unterliegende…“ Abschnitt) eintragen, in einem Begleitschreiben begründen und Belege über Kauf und Verkauf miteinreichen.
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Wie wäre es mit
1. einem anderen Depotanbieter in Deutschland zu probieren? Gut möglich, dass sich da einige kooperativer anstellen als andere (auch wenn sie an so etwas direkt nichts verdienen), oder
2. in Spanien verkaufen, vorausgesetzt es besteht in D unbeschränkte Steuerpflicht in 2022, und dann den Verlust manuell bei der Steuererklärung angeben. Funktioniert besonders gut, wenn 2022 auch Gewinne aus Aktien realisiert werden können.
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6,65€ sind in 6 Jahren immerhin 478€ (abzüglich 70€ Depotgebühren)
Für die investierte Zeit ein Formular auszufüllen und ein depot aufzumachen ist es ok aber natürlich schon irgendwie dumm bei den kleinen Beträgen.
478 Euro abzüglich Steuern + Sozialversicherungsabgaben (sagen wir ca. 30%) = 334 Euro minus 70 Euro Depotgebühren + 0.2% Transaktionsentgelt (1 Euro
) = 263 Euro. Ja, das ist Geld, aber nicht wirklich Vermögen....