Beiträge von 1234huhu2020

    Ich hatte bereits in einem anderen Thread eine inhaltliche Diskussion zu dem Anbieter und der Abrechnung geführt und möchte hier nochmals explizit vor dem Anbieter warnen.

    Zusammenfassung:

    Stromvertrag mit 12 Monaten Laufzeit vom 01.06.2023 bis 31.05.2024:

    • Arbeitspreis pro kWh brutto: 28,82 Ct./kWh
    • Grundpreis 180,14 €/Jahr entspricht 15,01 €/Monat

    Mir wurde dann im April eine Preisänderung zum 01.06.2024 mitgeteilt.

    Ich habe das Vertragsverhältnis zum 31.05.2024 gekündigt dazu eine Bestätigung erhalten und bin auch seit 01.06. bei einem anderen Anbieter.

    Zum Ende des Vertrages erhielt ich die Schlussabrechnung mit einer bösen Überraschung:

    1) Ab 01.01.2024 wurden 17,35 €/Monat Grundpreis abgerechnet, d.h. +2,34 €/Monat !!

    2) Ab 01.01.2024 wurden 31,63 Cent/kWh Arbeitspreis abgerechnet, d.h. +2,81 Cent/kWh !!

    Mir wurde diese Preiserhöhung nie mitgeteilt.

    Ich habe seit dem mehrfach dort angerufen und Mails geschrieben aber offensichtlich erreiche ich nur geballte Inkompetenz.

    Per Mail habe ich bereits 3-4 Mal die Änderung zum 01.06. angehängt bekommen obwohl ich mehr als deutlich die Erhöhung ab Januar reklamiert hatte.

    Am Telefon teilte man mir zwei Mal mit, dass gesetzliche Umlagen gestiegen seien, aber um welche und in welcher Höhe es sich handelt, war der jeweilige Mitarbeiter völlig außerstande zu erklären.

    Nach meinen Recherchen sind Umlagen gestiegen allerdings nur um ca. 0,29 Cent und nicht um 2,8 Cent/kWh d.h. der Unterschied ist ca. der Faktor 10!

    Niemand scheint in der Lage oder willens zu sein, auf meinen mehr als deutlichen Widerspruch einzugehen.

    Schlichtungsstelle und Anwalt sind somit wahrscheinlich die nächsten Stationen.

    Vielen Dank Euch allen :!:


    Ich warte mal ab, wie der Anbieter reagiert und mache sonst wie vorgeschlagen weiter.

    Nachdem ich jedes Jahr wechsel (bisher auch den Gasanbieter, jetzt Wärmepumpe), habe ich in den letzten 10-15 Jahren schon ein paar schräge Dinge erlebt, aber im Zweifel funktioniert es dann doch immer die Unternehmen mit ein wenig freundlichem Druck auf den Pfad der Tugend zurück zu bringen. 8)

    Eine Meldung an Bundesnetzagentur/Verbraucherzentrale mache ich aber ggf, auf jeden Fall noch für das allgemeine Verhalten, da hier ja ggf. auch anderen Kunden geschadet wird.

    Widersprochen habe ich bereits und gerade nochmals bzgl. beidem: Grund- und Arbeitspreis.

    Die buchen nichts ab, da ich aktuell bereits eine minimale Erstattung bekomme.

    Per Post sicher nicht: Da kam zwar eine Erhöhung allerdings im April und zum 01.06. (=Ende des Vertrages). Sonst habe ich keine Post erhalten, da ich auch Werbung widersprochen hatte.

    Klassische E-Mail kam sicher auch keine: Da habe ich noch alle seit Vertragsbeginn.

    Im elektronischen Postfach war auch sicher nichts, da hatte ich im Kontext meiner Kündigung im April nachgeschaut und da waren auch nur ca. 3 Dokumente und nichts außer Vertragsbestätigung etc. Aktuell kann ich mich da nicht mehr anmelden bzw. der Account funktioniert nicht mehr.

    Eine Hinterlegung nur dort wäre übrigens offenbar ggf. auch nicht ausreichend, vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-13201.


    Ich hatte es im letzten Post schon geschrieben: Extrem krass finde ich u.a. auch, dass die gesetzlichen Umlagen nach meiner Rechnung um 0,29 Cent/kWh gestiegen sind der Preis bei denen aber um 2,81 Cent/kWh. Was genau geht da eigentlich ab?? (gerne Bescheid geben, falls ich etwas übersehe

    Es handelt sich um Elektrizität Berlin (Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH).


    Es waren nur die Monate Januar bis Mai 2024.

    Allerdings habe ich erst jetzt gesehen, dass nicht nur der Grundpreis (von 15,01 auf 17,35 €) sondern auch der Arbeitspreis von 28,82 auf 31,63 Cent/kWh erhöht wurde!

    Für die genannten Monate lag der Verbrauch bei ca. 930 kWh.

    Damit kommen folgende Mehrkosten im Vergleich zu den ursprünglich vereinbarten Preisen zusammen:

    2,34 € * 5 Monate = 11,70 € Grundpreis.

    928 kWh * 2,81 Cent/kWh = 26,08 € Verbrauch.

    IMHO nicht wenig und beim Arbeitspreis fehlt mir aktuell auch komplett der Zusammenhang zu den geringfügig gestiegenen Umlagen.

    Es geht mir auch sehr ums Prinzip, da man sich so etwas nicht bieten lassen darf und sie das ja wahrscheinlich mit allen Kunden gleich handhaben.

    Für die Differenz müsste ich ja wissen welchen günstigeren Anbieter zu welchem Preis ich ab Januar hätte nehmen können...

    Es ist bzw. war keine Grundversorgung sondern ein Sondervertrag.

    Es gab sicher keine Mitteilung und das Unternehmen verweist auf meine Nachfrage hin auf seine AGB in den es sinngemäß heißt, dass sie über solche eine solche Preisänderung spätestens mit der Rechnungsstellung informieren und somit ja dann ggf. nachträglich.

    Ich bin der Meinung, dass die Klausel in den AGB unzulässig ist, da sie ja nicht per AGB ein Gesetz aushebeln können. Allerdings freue ich mich über Hinweise, falls ich etwas übersehen haben sollte.

    Außerdem bleibt meine Frage bei 2.: Die erhöhten Umlagen sind in Cent/kWh angegeben und erhöht wurde aber der Grundpreis! Spätestens das leuchtet mir überhaupt nicht ein.

    § 41 EnWG - Einzelnorm

    Absatz (5) sollte passen:

    Zitat
    Über Preisänderungen ist spätestens zwei Wochen, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat, vor Eintritt der beabsichtigten Änderung zu unterrichten

    Unter (6) sind dann als Ausnahmen nur die Änderung der Umsatzsteuer oder eine Senkung von Umlagen genannt.


    Damit ist das Thema klar: Der Stromversorger handelt rechtswidrig, oder?

    Guten Tag,

    nach Ende meines Stromvertrages am 31.05.24 habe ich die Endabrechnung erhalten.
    In der Abrechnung ist eine Preiserhöhung des Grundpreises um ca. 2 EURO/Monat ab 01.01.24 enthalten.

    Diese Preiserhöhung ist lt. dem Stromlieferanten durch die ab 2024 gestiegenen Entgelte (wie z.B. KWK-Umlage) begründet.

    1. Müssten die mir die Erhöhung nicht auch bei gestiegenen gesetzlichen Umlagen vorher ankündigen?
      • So verstehe ich diverse Quellen im Netz, sicher bin ich allerdings nicht.
    2. Die Erhöhungen sind in Cent/kWh angegeben: Dürfen die das "einfach" auf den Grundpreis umlegen?
    3. Lt. deren AGB müssen sie mir das nicht vorab ankündigen: Ist das rechtlich möglich?

    Mich interessieren ggf. vor allem valide Quellen: Bundesnetzagentur, Gesetze... .

    Danke :)

    Heute habe ich auch die Mitteilung über die Änderung seitens der DKB erhalten

    In der Auflistung der Änderungen (PDF) steht u.a. folgendes:

    Damit wäre wohl in meinem Fall weiterhin beide Konten kostenlos.

    Nur das Problem mit den TANs habe ich weiterhin: Die App geht wegen meinem Google-freien Handy nicht und die Girocard wird kostenpflichtig, obwohl ich die wirklich nur für TANs verwende.

    :cursing:

    BTW: Die "tolle" Debit-Kreditkarte der DKB verwende ich mittlerweile auch nur noch zum Abheben von Bargeld, da ich für Zahlungen eine Advanzia Mastercard habe, die eine echte Kreditkarte ist und mit der ich sogar im nicht-EUR-Raum kostenlos zahlen kann und netter Weise auch noch 0,25% Cashback erhalten. Letzteres ist zwar echt sehr wenig, aber Kleinvieh macht auch Mist 8o

    Nachteil: man muss konsequent den Rechnungsbetrag zum 20. des Folgemonats überweisen, um unverschämt hohen Zinsen zu entgehen.

    Komisch: Bei mir ist noch keinerlei Information bzgl. einer Änderung eingegangen.

    Bekommen die das nicht auf einen Schlag hin oder was ist das los?

    Bei den beschriebenen Änderungen ist die DKB mich sicher auch als Kunden los.

    Die letzten Jahre kam eine Verschlechterung nach der anderen und ich werde die DKB sicher nicht dafür belohnen, jetzt auch noch für das zweite Konto zu bezahlen (meine Frau und ich haben je ein Giro und ein Gemeinschaftskonto).

    Mindestens eine Giro-Karte müsste ich auch noch bezahlen, da ich bisher Chip-TAN verwende.

    Die App funktioniert nicht, da ich ein Google-freies Handy verwende (nicht gerootet!).

    Ich verwende die Giro-Karte tatsächlich nur für die Generierung von TANs und dafür dann zu bezahlen sehe ich einfach nicht ein. Insbesondere, nachdem die DKB noch kürzlich groß verkündet hat, dass die Karte für Bestandskunden kostenlos bleibt.

    ...

    Wir leben in interessanten Zeiten, wo Verträge nicht mehr viel gelten. ...

    Das würde ich dann doch ein wenig relativieren.

    Ja: Es sind turbulente Zeiten.

    Aber wenn ein Unternehmen sich freiwillig vertraglich darauf einlässt, eine Preisgarantie für X Monate zu geben, dann müssen sie sich IMHO entsprechend absichern oder halt das Risiko tragen.

    Ich kann ja auch nicht einen teuren Sportwagen kaufen, weil ich sicher bin, dass mein Gehalt in den nächsten 5 Jahren um 40% steigen wird und den dann zurückgeben, weil mein Chef ganz unerwartet seine Spendierhosen verlegt hat.

    Oder auch anders herum: Wenn aus unerwarteten und überhaupt nicht vorhersehbaren Gründen der Gaspreis im Laufe des Jahres um 30% gefallen wäre: Hätte Evita dich dann auch außerordentlich kündigen lassen damit du dir einen günstigeren Anbieter suchen kannst?

    Und: Können die denn belegen, dass sie die enorme Preissteigerung beim Gas negativ betrifft?

    Es könnte ja auch anders herum sein: Sie haben selbst eine günstige langfristige Belieferung abgeschlossen und versuchen jetzt Kunden loszuwerden um die freigewordenen Mengen mit einem riesigen Gewinn am Spot-Markt zu verkaufen X/

    Hallo,

    so weit ich weiß ist eine kosten- und risikofreie erste Option sich an die offizielle Schlichtungsstelle zu wenden: https://www.schlichtungsstelle-energie.de

    Für den Verbraucher ist das auf jeden Fall kostenfrei für das Unternehmen so weit ich weiß nicht.

    Evtl. reicht eine Ankündigung, dass du dich an die Schlichtungsstelle wenden wirst auch, dass sich Evita das mit der Erhöhung nochmals überlegt.

    Der Vorschlag der Schlichtungsstelle ist für beide Seiten nicht bindend.

    D.h. klagen könntest du immer noch und auch Evita kann den Vorschlag theoretisch einfach ignorieren.

    Falls der Vorschlag zu Deinen Gunsten ausfällt wird sich Evita jedoch argumentativ/"moralisch" schwer tun das wieder einfach so abzublocken auch wenn sie das natürlich könnten.

    Ich würde also im nächsten Schritt erneut widersprechen und ankündigen, dass du dich an die Schlichtungsstelle wenden wirst, falls sie nicht einlenken.

    Zu einem "Markenwechsel" innerhalb von Drillisch kann ich folgendes Vorgehen Empfehlen:

    1. Kündigung im Online Portal vormerken.
    2. Dann bekommt man eine Nachricht, dass man die Hotline anrufen solle, um die Kündigung zu bestätigen bzw. nochmal zu besprechen, ob es nicht ein passenden Angebot gibt.
    3. Hotline anrufen und dem Gesprächspartner sorgenvoll berichten, dass man ja gerne bleiben würde und in einen anderen Tarif bei Drillisch wechseln würde, dass aber der Markenwechsel ja sooo teuer ist und man sich daher entschlossen hat zu kündigen.

    Ich habe für mich und insgesamt zwei andere Familienmitglieder jedes Mal vom Mitarbeiter der Hotline erzählt bekommen, dass das ja so nicht sein müsse bzw. in einem Fall sogar dass das ich da wohl falsche Informationen habe.

    Ergebnis: Zwei Mal hat der Wechsel in Summe nur 5 EUR gekostet und ein Mal überhaupt nichts.

    Der Mitarbeiter hat jeweils direkt ein neues Angebot erstellt, dass man sich online ansehen und dann bestätigen kann und der Wechsel ist erledigt.

    Darf ich frage, welcher Anbieter das ist?

    Mein Vertrag endet zum 31.12.2022 und ich benötige einen neuen.

    Im Idealfall kann ich dank Wärmepumpe so im Oktober 2023 den Gasanschluss ganz rückbauen lassen. Dann wäre ein Tarif mit geringem Grundpreis gut.

    BTW: Könnte ich dem Fall vielleicht sogar trotz Laufzeit bis 31.12.2023 ggf. "sonderkündigen"?

    Hallo zusammen,

    ich bin am überlegen eine Sanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz mit einem KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss zu finanzieren. D.h. Programm 261/262, siehe https://www.kfw.de/inlandsfoerder…edit-(261-262)/

    Nachdem das Programm seit letztem Dienstag wieder läuft wurden seitens der KfW prompt an diesem Tag die Zinsen für das Programm erhöht.

    Am Freitag, d.h. nicht mal eine Woche später wurden die Zinsen erneut angehoben.

    Kann mit jemand sagen, wie die Logik der Zinserhöhungen ist?

    Ich habe dazu nichts im Internet gefunden.

    Macht die KfW das (wie wahrscheinlich normale Banken auch) einfach dann, wenn sie es für sinnvoll erachten?

    Orientieren sie sich an irgendeiner Referenz und das ganze folgt einer offiziellen Logik?

    Ich versuche nur abzuschätzen, ob das jetzt im worst-case einfach in den nächsten Wochen noch X mal passieren wird bzw. könnte oder ob es das jetzt vielleicht für den Moment erst mal war.

    Hintergrund: Die Planung dauert gerade noch ein wenig und ich habe keine Ahnung, ob ich mich beeilen sollte oder ob evtl. mit der aktuellen Weltpolitischen Lage die Zinserhöhungen auch demnächst eine Pause einlegen oder sich der Trend sogar umkehrt.

    Dann kann ich deiner Logik nach 30 mal im Jahr eine kostenlose Zwischenabrechnung machen lassen? Glaube ich eher nicht.

    Die erste und IMHO zentrale Frage an ac745g ist doch: Wer hat in welcher Form die Zwischenabrechnung veranlasst?

    Da sollte es genau zwei mögliche Varianten geben:

    a) Er war es nicht, bzw. nur implizit, z.B. durch Kündigung/Wechsel zu einem anderen Anbieter.

    => In dem Fall würde ich davon ausgehen, dass es schlicht nicht möglich ist, dafür extra Kosten zu veranschlagen. Falls in diesem Fall die AGBs Kosten dafür ausweisen, würde ich das mindestens fragwürdig finden und es wohl zunächst beim Versorger selbst reklamieren.

    b) Er war es explizit, d.h. er hat aus welchen Gründen auch immer explizit eine Zwischenabrechnung verlangt.

    => Dann steht dazu evtl. etwas in den AGBs und das wäre dann wohl auch einfach genau so zu bezahlen. 10 Euro sind dann wohl auch kein Wucher ;)

    Wenn dazu allerdings nichts in den AGBs steht müsste die Reaktion des Versorgers doch die folgende sein: Er gibt Rückmeldung bzgl. der Gebühr und fragt den Kunden, ob er die Zwischenablesung zu diesen Konditionen beauftragen möchte. Da würde ich mich als Kunde auch immer auf den Standpunkt stellen: Wenn nirgendwo steht, dass es etwas kostet gehe ich davon aus, dass es kostenfrei ist und ein Nachfragen seitens des Versorgers inklusive der veranschlagten Gebühr ist ja wohl auch nicht zu viel verlangt.

    Wobei schon zunächst die Frage ist: Wer hat denn die Zwischenrechnung veranlasst bzw. verlangt?

    Eine kostenlose Zwischenabrechnung muss zuvor vereinbart worden sein, z.B. in den AGB, ansonsten ist es ein Mehraufwand, der vergütungspflichtig ist. 10 €uro sind angemessen.

    Das würde ich eher umgekehrt sehen: Eine kostenpflichtige Zwischenabrechnung muss als solche, d.h. explizit als "kostenpflichtig" in den AGBs aufgeführt sein. Mindestens in dem Fall, wenn sie nicht durch dich veranlasst wurde, fände ich es schon eher schräg, wenn das aus dem Nichts einfach kostenpflichtig ist.

    Hier ein Test zu solchen Wechselservices bei Stiftung Warentest: https://www.test.de/gas-und-strom-…test-5447465-0/

    Für mich liest sich das nicht schlecht und für jemanden, der sich nicht selbst darum kümmern möchte kann so ein Dienst evtl. praktisch sein.

    Zu Provisionen/Kosten steht dort:

    Zitat

    Hinzu kommt: Bei allen Diensten waren die Provisions­rechnungen trans­parent, ihre Bezugs­größe richtig. Das ist wichtig, weil fünf Dienste für ihre Arbeit eine Provision zwischen 20 und 30 Prozent der Ersparnis berechnen. Wäre die Bezugs­größe nicht korrekt, würden Kunden womöglich zu viel bezahlen.