Beiträge von gibraltar

    hi und guten Tag :)

    habe mir das nochmals angesehen - sowohl in der Übersicht (auf Ebilanzonline.de ) als auch strukturell - (EBilanzonline.de und der Bundesanzeiger, das ist m. E. mehr oder weniger eine einzige Organisation)...

    Also - so gesehen denke ich mal, da sollte das bei E-Bilanzonline moeglich sein - ist ja auch das Portal welches zum Bundesanzeiger dazu gehört - m.a.W. die Leute vom Bundesanzeiger - die haben E-Bilanzonline ja also mit entwickelt. Da sollten m.E. also auch die Anforderungen mit berücksichtigt worden sein - -Denke also mal - mit anderen Worten dass hier eine relativ überschaubare "Wieder-" oder "Weiter-Verwendung der DATEN die ans FA geschickt worden sind - für die Portierung an den Bundesanzeiger möglich sein sollte!?



    Freue mich von Euch zu hören.

    VG

    Schönen Freitagnachmittag jedenfalls schon mal :) <3 ;

    Hallo u. guten Abend Community, :)


    wenn ich auch für den Bundesanzeiger - eine Bilanz - veröffentlichen muss - Frage: kann ich das denn dann auch via E-Bilanzonline machen u. erledigen!?

    Soweit ich das erinnere, sollte das genauso gehen.


    M.a.W. also ich kann via E-Bilanz-online in zwei verschiedene Richtungen "veröffentlichen".:

    a. an das Finanzamt

    b. an den Bundesanzeiger.

    Das sollte so - denke ich gehen?!

    Freue mich von Euch zu hören!

    Viele Grüße

    Gibraltar :)

    hallo FinanzPanda hallo Andii_98 - vielen Dank für Eure rasche Antwort.

    Freue mich sehr! Wollte da eine Buchung fertig machen - da die Karte aber nicht hier (im office) ist sondern @home werde ich sie schnell nacher holen.

    Wenn alles drauf steht - dann ist das alles natürlich kein Problem. Viele Grüße

    By the way: der Betrag ist auch nicht sonderlich hoch.. DA geht sicher eine unkomplziertes Verfahren. (ohne App).

    euch ein schönes Wochenende.

    LG

    hallo u. guten Tag liebe Community,

    hier eine Frage zu den Payment-Methoden: - hab das bei einem Hotel

    wenn da die DATEN einer Kreditkarte gefragt sind ....

    [Blockierte Grafik: https://preview.redd.it/payment-methoden-online-via-kreditkarte-v0-thkcwr1m5j2f1.png?width=979&format=png&auto=webp&s=42ae05d96e34ff29fa6c76fd3ba38d4790f53be5]

    Hab ne Masters KArte - allerdings gerade nicht da. (und sie auch schon längern icht gebraucht) Frage: Stehen denn da die DATEN alle drauf - oder ist da g gf. noch eine Geheimzahl vonnöten.!?

    :)

    freue mich auf einen Tipp VG

    Hallo u. guten Abend liebe Community, :)


    Die Übermittlung einer e-Bilanz (/via Ebilanzonline.de) die scheiterte vorhin,

    die Übertragung die scheiterte - mit diesem Bericht: übermitteln war nicht möglich:


    Zitat

    deswegen 170405114 -- Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" muss das dort angegebene Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres mit dem um den Wert von Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Abfindungen verminderten Wert der Position "Eigenkapital" im Bereich "Bilanz" übereinstimmen (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie). Nicht (werthaltig) berichtete Positionen werden beim rechnerischen Abgleich so behandelt, als seien sie mit dem Wert 0 versehen. Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden: - Tz. B.14.3.2.12.2

    Ich werde nun die DATEN via XML importieren - damit etwaige Fehler nicht mehr auftauchen.


    Idee: wie wäre es wenn ich das nochmals auf stabile DATENGRUNDLAGE stelle und mit einem XML-Import dann die E-Bilanz in den Anteilen unterstütze:

    ist das ggf. ein praktikabler Ansatz, um sicherzustellen, dass die Daten korrekt strukturiert und validiert sind. Eine XML-Datei ist ein gängiges Format, das von vielen Steuererklärungs- und Finanzsoftwarelösungen (wie EBILANZ) unterstützt wird, und könnte eine sehr gute Möglichkeit sein, die Daten in das System zu übertragen.


    Vorteile einer XML für den Import:

    Korrekte Struktur und Formatierung:

    Mit einer XML-Datei kann ich hoffentlich sicherstellen, dass alle relevanten Felder korrekt strukturiert sind und die hierarchische Anordnung den Anforderungen des Systems entspricht. Das ist besonders nützlich, um sicherzustellen, dass der Import ohne Fehler wie den 114er Fehlercode erfolgt.

    Überprüfung und Validierung:

    ich kann die XML-Datei vor dem Import mit einem entsprechenden XML-Validator prüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt formatiert ist und keine strukturellen Fehler enthält.

    Automatisierung des Imports:

    Viele Steuerprogramme, einschließlich EBILANZ, bieten eine Importfunktion für XML-Dateien, was den Prozess erheblich beschleunigen und den Aufwand reduzieren kann.

    XML Inhalte?

    Die XML-Datei würde alle relevanten Informationen der Steuerbilanz, des BVV und der G&V in einem strukturierten Format enthalten. Darin sind die Betriebsvermögenspositionen und das Eigenkapital genau angegeben und so wird sicherstellt, dass hier ein Fehlbetrag (sofern vorhanden) korrekt im Betriebsvermögen berücksichtigt wird.

    Die XML-Datei sie müsste die folgenden Sektionen enthalten:

    • Betriebsvermögen (für den BVV)
    • Eigenkapital und Fehllage (für die Steuerbilanz)
    • Gewinn- und Verlustrechnung (G&V)


    Weitere relevante Steuerpositionen, wie Rückstellungen und Verbindlichkeiten:

    Ich erstell also mal eine XML-Datei, die ich dann in das Steuerprogramm (Esteueronline) importiere, um hier noch Fehler zu vermeiden.


    hier noch ein Beispiel einer möglichen XML-Struktur:



    Was meint ihr denn zu diesem Vorgehen

    Freue mich von Euch zu hören.

    viele Grüße :)

    update:

    Hallo - wollt mich nochmals kurz melden - denn ich habe noch was rausgefunden - das ich mit euch teilen wollte.;)

    Also - da ich ohnehin MyEbilanz habe kann ich das damit machen - das ist insgesamt ganz überschaubar - und hat wie gesagt auch schon mal gut funktionert. BY the way: ich hab vorhin noch diesen Film hier angesehen Jahresabschluss einer GmbH selber machen!


    hier - das ist die Stelle - an der der Autor dieses Clips "Jahresabschluss selber machen" - die Schritte durchläuft ( zugegeben - ich denke dass im folgenden er hier einen vereinfachten - Abschluss dokumentiert - aber immerhin .

    LTPI - Limitless Thinking

    vgl. https://youtu.be/KcGWN_jgaxs?t=720

    der Autor sagt an dieser Stelle - dass er die E-Bilanz auch über das Handelsregister erstellen kann (muss er ohnehin - m.a.'W. also dort muss er den JAhresabschluss ja entweder übermitteln oder "hinterlegen"- Interessanterweise sagt er aber noch dazu - dass auch via das Handelsregister er die DATEN seines Jahresabschlusses alle aufbereiten kann - u so auf diese Weise auch dem Finanzamt als E-Bilanz zur Verfügung stellen kann. Vgl. obigen Clip

    ich finde das sehr interessant


    wollte das noch mit euch teilen.

    VG

    hallo TheBat

    Vielen Dank

    - das ist sehr sehr hilfreich.


    FREUE mich über deiner Antwort. Denn sie klärt einges.


    Also ich hatte mal vor ein paar Jahren das mit MyEBilanz gemacht ( vgl. https://www.myebilanz.de/ ) das war einigermaßen übersichtlich. Ich habe die Software noch. Meinst du denn, dass ich das mit MyEBilanz nochmals machen kann - also mit MYEbilanz eine einfache E-Bilanz mit übersichtlichen Zahlen so aufstellen kann - und dann durchs PRogramm überprüfen lassen - ehe es an das Finanzamt geht. Soweit ich erinnere - geht das über Elster - und es wird im Übertagungsweg dann so sein dass ich via Elster (Zertifkat) authentifiziert werde!?

    Was meinst DU Thebat!?

    VG Gibraltar

    Hallo Forum :)

    also ich hab nochmals recherchiert: Es ist imho so: also Elster jedenfalls kann die E-Bilanz selber nicht erstellen.

    Also man muss die E-Bilanz im Grunde genommen auf alle Fälle, mittels einer anderen Software erstellen und dann absenden!?

    Elster selber bietet hier allenfalls eine Schnittstelle. Wenn man ein Buchführungsprogramm einsetzt. - dann ists im Grunde, so dass eigentlich jedes gängige Programm hier eigentlich aus der Schlussbilanz eine E-Bilanz erstellen kann. Das sollte im Grunde klappen.

    hallo und guten Abend, [Blockierte Grafik: https://www.finanz-forum.de/images/smilies/smile.png]

    Elster-Arbeiten: Optionen, Möglichkeiten und Verfahren - wie gehts am effektivsten!?
    eine Verständisfrage zu Elster: was wenn man in Elster also die folgenden Erklärungen abgeschickt hat...

    a. EÜR
    b. EST
    c. USt. (also Umsatzsteuererklärung)
    c. GewSt … alles über Elster möglich - auch für Unternehmen und Kapitalgesellschaften - es geht in Elster imho auch
    d. Umsatzsteuererklärung:
    e. Körperschaftsteuererklärung:

    also- wenn man also das für 22. (resp.23) bereits erledigt und abgeschickt hat.

    Frage: Kann ich denn diese Dokumente ( Formulare heißen die in Elster ) denn aufrufen - dann nacharbeiten u. dann einfach republizieren (also mit neuen Daten, Werten u.s.w. u.s.f!?

    freue mich von Euch zu hören

    VG :)

    hallo und guten Abend, :)


    also - wenn man eine E-Bilanz in Minimalform erstellt Dann ggf. auch so

    M.a.W: also - kann ich das in einer Form so machen: Bilanz für eine Kleinstkapitalgesellschaft erstellt. Sie besteht i.W. aus knapp 5 Zahlen:

    Aktiva : 2 Zahlen

    Passiva : 2 Zahlen

    Bilanzsumme.


    Ihr seht: Die (se) E-Bilanz ist sehr schlicht - denn es ist im Jahr im Grunde nichts passiert. Deshalb sind hier ganz ganz wenige Daten drinne. Also es ist so: Ich würde diese Bilanz gerne zum Finanzamt übermitteln.

    Nun geht das ja nicht über Elster direkt, sondern es muss im Grunde genommen via xml Dateien vom XBRL Konsortium über eine bestimmte Schnittstelle gehen.

    Soweit ich erinnere, kann man das beim Bundesanzeiger direkt eingeben - also in ein Formular dort eintragen.

    Freue mich von Euch zu hoeren.

    Vielen Dank schon jetzt

    Viele Grüße :)

    hallo u. guten Abend Thebat,

    vielen vielen Dank für deine Rückmeldung - das Teilen deiner Einschätzung.


    Zitat

    Eine Kleinst-Kapitalgesellschaft kannst du damit sicherlich zu großen Teilen bedienen. Mit Ausnahme der E-Bilanz, die du an das Finanzamt übermitteln musst.

    Danke - also es geht mit Elster einiges - bis auf das Übermitteln der E-Bilanz ans FA-

    Das ist schonmal gut . - ich habe für diesen Schritt eine Software - auch der Eintrag - bzw. die Meldung an den Bundesanzeiger (das ja neben der Meldung ans FA) auch noch wichtig ist, - das hab ich schon mal gemacht. Das kann man via Eintrag machen - also als Eintrag direkt an dem Formular - (beim Bundesanzeiger.) wenn ich das richtig erinnere.

    Zitat

    Das funktioniert nicht mit Elster, dafür benötigst du ein entsprechendes Buchhaltungsprogramm. Allerdings würde ich mir lieber einen Fußnagel ziehen lassen, als freiwillig eine GmbH über Elster bzw. so ein Programm zu deklarieren.

    ja - okay. Das kann man vllt. so sehen.

    Ich freue mich auf alle Fälle dass du deine Tipps hierzu gibst

    viele Grüße

    Hallo und guten Abend, Thebat

    Zitat

    vielen Dank für Deine Rückmeldung deine Antwort.- Das ist sehr hilfreich.

    Ein guter Rat: Sofern du buchführungspflichtig bist, solltest du nicht so ein Programm verwenden.

    Wichtige Funktionen fehlen oder sind nur rudimentär vorhanden (Elster, GOBD-Export für Betriebsprüfer, E-Bilanz). Die Standard-Kontenpläne werden nur sporadisch von Laien aktualisiert. Wie schaut es mit der zeitnahen Festschreibung von Buchhaltungsdaten aus?

    Damit tust du dir keinen Gefallen.

    Danke sehr!!

    Also, es handelt sich bei mir um eine eine kleine oder Kleinst-Kapitalgesellschaft, die die Bilanz nur sehr vereinfacht einreichen müssen (§266 HGB).

    Frage - also - hab ich dich hier richtig verstanden: kann ich denn in Elster hier wesentliche Teile der Arbeit erledigen!?

    Meinst du denn (also). dass ich mit Elster wesentliche Teile der Arbeit abarbeiten kann
    Also - eben alles, außer der E-Bilanz - sollte imho mit Elster gehen: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Kapitalertragsteuer-Anmeldung...


    Da bliebe- wenn ich alles richtig verstanden hab - dann halt nur noch die Übermittlung der DATEN ( also er E - Bilanz) !? die ich ans Bundesamt übermitteln muss.

    Freue mich von dir zu hoeren. VG

    Gibraltar ;)


    ps nochmals: hier - gehts um eine kleine (oder eben vllt. doch Kleinst-) Kapitalgesellschaft, die die Bilanz m.E. nur sehr vereinfacht einreichen müssen (§266 HGB). Hat dieser Umstand denn auch beim Einreichen (Übermitteln) der DATEN an den Bundesanzeiger - eine Relevanz - eine Bedeutung!?

    VG