Beiträge von gibraltar

    update:

    Hallo - wollt mich nochmals kurz melden - denn ich habe noch was rausgefunden - das ich mit euch teilen wollte.;)

    Also - da ich ohnehin MyEbilanz habe kann ich das damit machen - das ist insgesamt ganz überschaubar - und hat wie gesagt auch schon mal gut funktionert. BY the way: ich hab vorhin noch diesen Film hier angesehen Jahresabschluss einer GmbH selber machen!


    hier - das ist die Stelle - an der der Autor dieses Clips "Jahresabschluss selber machen" - die Schritte durchläuft ( zugegeben - ich denke dass im folgenden er hier einen vereinfachten - Abschluss dokumentiert - aber immerhin .

    LTPI - Limitless Thinking

    vgl. https://youtu.be/KcGWN_jgaxs?t=720

    der Autor sagt an dieser Stelle - dass er die E-Bilanz auch über das Handelsregister erstellen kann (muss er ohnehin - m.a.'W. also dort muss er den JAhresabschluss ja entweder übermitteln oder "hinterlegen"- Interessanterweise sagt er aber noch dazu - dass auch via das Handelsregister er die DATEN seines Jahresabschlusses alle aufbereiten kann - u so auf diese Weise auch dem Finanzamt als E-Bilanz zur Verfügung stellen kann. Vgl. obigen Clip

    ich finde das sehr interessant


    wollte das noch mit euch teilen.

    VG

    hallo TheBat

    Vielen Dank

    - das ist sehr sehr hilfreich.


    FREUE mich über deiner Antwort. Denn sie klärt einges.


    Also ich hatte mal vor ein paar Jahren das mit MyEBilanz gemacht ( vgl. https://www.myebilanz.de/ ) das war einigermaßen übersichtlich. Ich habe die Software noch. Meinst du denn, dass ich das mit MyEBilanz nochmals machen kann - also mit MYEbilanz eine einfache E-Bilanz mit übersichtlichen Zahlen so aufstellen kann - und dann durchs PRogramm überprüfen lassen - ehe es an das Finanzamt geht. Soweit ich erinnere - geht das über Elster - und es wird im Übertagungsweg dann so sein dass ich via Elster (Zertifkat) authentifiziert werde!?

    Was meinst DU Thebat!?

    VG Gibraltar

    hallo u. guten Abend Thebat,

    vielen vielen Dank für deine Rückmeldung - das Teilen deiner Einschätzung.


    Zitat

    Eine Kleinst-Kapitalgesellschaft kannst du damit sicherlich zu großen Teilen bedienen. Mit Ausnahme der E-Bilanz, die du an das Finanzamt übermitteln musst.

    Danke - also es geht mit Elster einiges - bis auf das Übermitteln der E-Bilanz ans FA-

    Das ist schonmal gut . - ich habe für diesen Schritt eine Software - auch der Eintrag - bzw. die Meldung an den Bundesanzeiger (das ja neben der Meldung ans FA) auch noch wichtig ist, - das hab ich schon mal gemacht. Das kann man via Eintrag machen - also als Eintrag direkt an dem Formular - (beim Bundesanzeiger.) wenn ich das richtig erinnere.

    Zitat

    Das funktioniert nicht mit Elster, dafür benötigst du ein entsprechendes Buchhaltungsprogramm. Allerdings würde ich mir lieber einen Fußnagel ziehen lassen, als freiwillig eine GmbH über Elster bzw. so ein Programm zu deklarieren.

    ja - okay. Das kann man vllt. so sehen.

    Ich freue mich auf alle Fälle dass du deine Tipps hierzu gibst

    viele Grüße

    Hallo und guten Abend, Thebat

    Zitat

    vielen Dank für Deine Rückmeldung deine Antwort.- Das ist sehr hilfreich.

    Ein guter Rat: Sofern du buchführungspflichtig bist, solltest du nicht so ein Programm verwenden.

    Wichtige Funktionen fehlen oder sind nur rudimentär vorhanden (Elster, GOBD-Export für Betriebsprüfer, E-Bilanz). Die Standard-Kontenpläne werden nur sporadisch von Laien aktualisiert. Wie schaut es mit der zeitnahen Festschreibung von Buchhaltungsdaten aus?

    Damit tust du dir keinen Gefallen.

    Danke sehr!!

    Also, es handelt sich bei mir um eine eine kleine oder Kleinst-Kapitalgesellschaft, die die Bilanz nur sehr vereinfacht einreichen müssen (§266 HGB).

    Frage - also - hab ich dich hier richtig verstanden: kann ich denn in Elster hier wesentliche Teile der Arbeit erledigen!?

    Meinst du denn (also). dass ich mit Elster wesentliche Teile der Arbeit abarbeiten kann
    Also - eben alles, außer der E-Bilanz - sollte imho mit Elster gehen: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Kapitalertragsteuer-Anmeldung...


    Da bliebe- wenn ich alles richtig verstanden hab - dann halt nur noch die Übermittlung der DATEN ( also er E - Bilanz) !? die ich ans Bundesamt übermitteln muss.

    Freue mich von dir zu hoeren. VG

    Gibraltar ;)


    ps nochmals: hier - gehts um eine kleine (oder eben vllt. doch Kleinst-) Kapitalgesellschaft, die die Bilanz m.E. nur sehr vereinfacht einreichen müssen (§266 HGB). Hat dieser Umstand denn auch beim Einreichen (Übermitteln) der DATEN an den Bundesanzeiger - eine Relevanz - eine Bedeutung!?

    VG

    Hallo liebe Community,


    heute mal eine ziemlich ungewöhnliche Frage: Es geht um Ebay Kleinanzeigen

    wie verhält es sich hier wenn man

    a, - bezahlt über die "Freunde u. Bekannte" - Kategorie; Welche Möglickeiten gibt es hier ggf. den Betrag retour zu fordern?

    b. - resp. Via Sparkassenanweisung - welche Möglichkeiten gibt es hier!?


    bei a. bin ich mir nicht sehr sicher: Hier hab ich bereits gehört dass die Aussichten nicht sehr gut stehen. ich sehe in meinem PayPal Account auch keinen Button mit dem ich diese Aktion "widerrufen" koennte!?

    Was meint ihr hier - was ist (was wäre) hier möglich!?

    zu B. Wie ists wenn man einen Gegenstand via Sparkassenanweisung ( also über die Hausbank ) ganz klassisch überwiesen hat. Ist hier mehr möglich. Wäre hier binnen - sagen wir mal - einer Woche noch möglich einfach das Geld retourzufordern bzw. die Bank zu beauftragen, das Geld wieder zurückzubuchen.

    Freue mich auf einen Tipp.

    vG Gibraltar

    Hallo Community

    ich brauch unbed. Eure Hilfe. Dann und Wann hab ich Tickets von Schülern - die ich abrechnen muss - mit der Schulverwaltung.

    Aber - Leider gibt es beim Ticketkauf über die DB App bis dato m.Erachtens nur eine Buchungsbestätigung per Email und den Kaufbeleg zum Abruf. Dieser weist aber die MwSt nicht aus und ist auch sonst z.B. ohne Angabe der Steuern. der DB AG nicht als offizielle Rechnung für das Finanzamt gültig. bzw. diese wird von unserer Verwaltung nicht als offizieller Beleg anerkannt.

    Was kann ich tun!?

    Wenn man unterwegs ist, kann mach auch das Ticket nicht online vor Ablauf abrufen und ausdrucken. Das geht dann erst wieder wenn man im Office ist. Habt Ihr ggf. eine Ahnung, wie ich beim Kauf über die DB App eine korrekte, Buchhaltungs und Steuerrecht konforme Rechnung bekomme?

    Viele Grüße

    Hallo tom70794

    danke für dein Feedback - freue mich sehr.

    Gute Nachricht.

    Hatte einen Freund empfohlen gegen die Kontoführungsgebühr der BSK Schwäbisch Hall mit Hilfe des Musterbriefes von Finanztest vorzugehen .

    Gefordert wurden 3+1 y (unverjährt) + 10 Jahre da das lt. Finanztest trotzdem rückholbar sei.

    BSK SH hat den unverjährten Zeitraum von 3+1 y a 12€ gutgeschrieben, mehr aber abgelehnt.

    Ohne Rechtsanerkenntnis und unter Vorbehalt der Rückforderung im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung zugunsten der BSKs.

    Ich werde das mit dem Musterbrief auch machen. Ich sende das auch weg.

    Euch nochmals vielen Dank!

    Viele Grüße

    hallo und guten Abend,

    vielen Dank für diesen Thread. Diese Rückerstattung der KF-Gebühren, die mit einem Formular gestellt werden kann, ist eine tolle Sache.

    Frage: muss denn da genau der Betrag der entrichteten Gebühren eingetragen werden, oder kann hier einfach ein Antrag "pro Forma" gestellt werden - sodass man hier schnell u. einfach

    vorgehen kann!?

    Freue mich von Euch zu hören.

    VG Gibraltar

    Tach nochmal:)

    Also - ich muss immer das PhotoTan verfahren nutzen.
    im Grunde ist es so: Die Bank darf eigentlich gar keine andere (im Zweifelsfalle unsichere) Lösung anbieten. Der Grund liegt in den Richtlinien: Das gehört zu der Zahlungsdienstrichtlinie oder PSD2.

    Zumindest alle 90 Tage benötigt man eine TAN, - auch dann wenn man das Komfort-Login-Verfahren aktivert hat. Einzige Ausnahme: allein bei Änderungen muss man in diesen Fällen dann zusätzlich eine TAN nutzen.

    VG Gibraltar :)

    hallo Illumintor

    vielen Dank für deine Rückmeldung.


    Ja _ ich habe auf mein Smartphone die PhotoTAN-App heruntergeladen.

    mich auf dem PC eingeloggt

    Dann das TAN-Verfahren aktiviert... (mittels gescannter Grafiken)


    Frage: Brauche ich denn immer das PhotoTAN-Verfahren?


    habe gelesen dass es auch ein so genanntes Komfort-Login-Verfahren gibt – Einloggen ohne TAN

    Also - komme ich ggf. auch um die TAN herum?

    Guten Morgen Kater.Ka

    vielen Dank für deine Antwort. Super.

    Vorweg: du hast die Frage komplett richtig verstanden.

    Ueber das PhotoTan-Verfahren von Comdirekt hab ich schon gehört u. gelesen, dass man dort den PC durchaus auch mitverwenden kann und dieses Verfahren dann halt auch zulässt am PC die Transaktionen durchzuführen.

    Bei meinen Recherchen zum PhotoTan-Verfahren hab ich das noch nicht bestätigt gefunden.

    Ich werde weiter recherchieren. Und ja: wenn sich das bestätigt - dass das Verfahren wie bei Comdirekt läuft - u. man auch hier den PC einsetzen kann, dann wär das super.

    schoenen Sonntag euch Allen,

    Gibraltar:)

    hallo und guten Abend Community,


    Das PhotoTAN-Verfahren - kann ich das auch am PC verwenden!?


    es geht um das photoTAN - Sicherheitsverfahren der DB - vgl. https://www.deutsche-bank.de/pk/digital-ban…t/phototan.html

    bin gerade am Überlegen, ein Konto bei der DB zu eröffnen: hier noch eine Frage die im Moment offen ist.


    https://www.deutsche-bank.de/pk/digital-ban…t/phototan.html

    Zitat

    Das photoTAN-Verfahren ist das Sicherheitsverfahren für Ihre Bankgeschäfte im Online- oder Mobile-Banking.
    Ob im Online-Banking oder mobil in der „Deutsche Bank Mobile“-App.


    Aufträge, wie z.B. Überweisungen lassen sich mit der photoTAN ganz einfach bestätigen. Geben Sie einfach die Auftragsdaten ein, kontrollieren die Daten und bestätigen den Auftrag – Banking kann so einfach sein. Natürlich gilt auch für die photoTAN unsere Online-Sicherheitsgarantie.


    Also - ich bin ein Freund des PC - (oder auch des Notebooks)


    ich würde photoTAN gern auf meinem Smartphone + PC nutzen - Ich komme eher selten in die Situation, dass ich unterwegs plötzlich eine Überweisung mit dem Smartphone tätigen müsste.

    Freue mich auf einen Tipp.

    :)

    Hallo Community,

    eine Frage zu PayPal - zweites Konto anschließen - bzw. einrichten: wie vorgehen?

    Also von vorne: ich habe ein PayPal-Account; nun will ich noch eine zweite Bankverbindung hinzunehmen. Wie soll man da vorgehen - was ist zu tun.

    Das erste Konto ( das hab ich vor acht oder neun Jahren eingerichtet) - ist schon ne Weile alt. Ich hab gar nicht in Erinnerung,was alles da noetig war und was alles ich da gemacht hab.

    Ich kann mir vorstellen, dass da das Hinzufügen eines zweiten Kontos relativ einfach sein sollte. By the way: das zweite Konto ist ein Geschäftskonto.

    Freue mich auf einen Tipp

    VG