Beiträge von Ginsterbaum

    Seit 2011 Rentner , jetzt 78 J. , über 10 J. fest angestellt mit StK 3. Als Rentner wurde keine LSt berechnet, habe jährlich Einkommenst-Erkl. abgeben.

    Am 19. Febr. habe ich eine neue Arbeit mit StK. 3 begonnen, hatte jedoch noch Urlaubsansprüche beim alten Arbeitgeber bis 29.Februar. Jetzt fordert der alte Arb.-Geber für Februar nachträgl. eine Lohnst.-Rückforderung von 283,66 €, weil sie Hauptarbeitgeber gewesen sei und somit StKl 6 Lohnst. abführen müsse.

    Ist das rechtens? Wenn ja, ist die Lohnsteuerberechnung f.d. kompl. Februar ODER nur v. 19.02.-29.02. StKl 6 anzurechnen?

    Danke fürs lesen!

    Guten Tag,

    am 29.06.20 haben wir eine Pauschalreise online gebucht (seriös, schon mehrere Mal dort gebucht). Aus Coronagründen haben wir gestern die Reise storniert, Anz. war 428.- €.

    Unverzüglich haben wir heute die Stornierungsbestätigung mit folgendem Text erhalten: Ich kopiere mal:

    Wir haben die Buchung kostenfrei gegen Gutschein, so wie es für die Buchung bis Buchungseingang 30.06.2020 vereinbar ist storniert.

    Hier nochmal der Auszug aus den Bedingungen:Neubuchungen mit Buchungsdatum vom 15.05. bis 30.06.2020 mit Reisedatum bis zum 31.10.2021 können bis 14 Tage vor Reisebeginn kostenfrei storniert werden, wenn der Kunde für seine bis dahin geleistete Zahlung einen Gutschein akzeptiert.


    Meine Frage: Müssen wir den Gutschein akzeptieren oder können wir trotzdem den Anzahlungsbetrag anfordern?

    Danke fürs lesen.