Soviel ich sagen kann prüft die KK inwieweit durch die Abfindung noch KG besteht .Dazu müsste ich meinen Aufhebungsvertrag der KK vorlegen(darin ist ja die Abfindung geregelt ).
Die Abfindung sollte als Entschädigung für den Verlust des langjährigen Arbeitsplatzes gedacht sein.So in etwa.Also genau auf die Formulierung achten und nochmals genauer Inz.