Beiträge von Onkelaugust

    Um steuerlich das beste zu tun wäre der Vorgang dann wohl folgender:um meinen schönen Gewinn durch die Wertsteigerung des ETFs seit KAuf steuerfrei erhalten zu können verkaufe ich den ETF noch in diesem Jahr,weil da noch meine NVB gilt.In diesem Fall muß ich keine Abgeltungssteuer darauf zahlen und auch eine Vorabpauschale wird gar nicht erst errechnet.Dann kaufe ich den ETF Anfang nächsten Jahres erneut.Wenn ich keine NVB mehr erhalte,mUß ich bei Verkauf die 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen.Aber wie bzw. von was wird die berechnet?Vom gesamten Wert des ETFs beim Verkauf oder von dem Wertzuwachs zwischen Kauf und Verkauf?

    Superinfo,ganz herzlichen Dank!was passiert aber,wenn der Wertzuwachs des Fonds zwischen Ankauf und Zeitpunkt der Vorabpauschaleberechnung bedeutend höher ist als die Pauschale?Die ist ja gegen die Abgeltungssteuer verglichen nur ein Klacks.Ist mit dieser Abführung der Vorabpauschale alles ausgeglichen steuerlich oder wie wird die dann angerechnet?Erst bei Verkauf wenn dann die Abgeltungssteuer anfällt?

    Guten morgen Manni-Maker,

    Ich danke dir für deine svhnelle und klare Antwort!Hat mir sehr geholfen.

    Ich möchte diese ETFs zum evtl. Wiederanlegen unter optimalen steuerlichen Ersparnissen richtig verstehen lernen.Diese Vorabpauschale versteh ich noch nicht so recht,erscheint mir ziemlich kompliziert,vor allem,wann und wie einem das dann abgezogen wird.Könntest du mir dazu vielleicht noch einige Infos geben für den absoluten Anfänger?Wäre toll.

    Guten Abend an alle im Forum,

    Ich habe folgende Frage:

    Aktienetf gekauft März 2020 und Evtl. Verkauf mit Gewinn Dezember 2020.

    NVB liegt noch für 2020 vor,danach nicht mehr.

    Wenn der EFT am Jahresende nicht mehr im Depot ist,weil kurz vorher verkauft,was ist dann mit der Vorabpauschale durch die depotführende Bank,da ja eigentlich der Stand 31.12. eines Jahres zählt.

    Bin ich da zu naiv?

    Freue mich auf eure Antworten