Sorry, aber wenn einem 2/3 und einem 1/3 gehören, dann bezieht sich das immer auf den tatsächlichen Wert, ein Zugewinn oder ein Werteabfluss wird entsprechend automatisch dem jeweiligen Eigentumsanteil zuzuordnen sein.
Teilen sie die Zins-, und Tilgungsbelastungen dann auch 2/3 zu 1/3 auf, ebenso die Bewirtschaftungskosten, sowie anstehende Modernisierungs-, und Instandhaltungskosten?
Ich finde so etwas übrigens fürchterlich, das aber nur mal am Rande erwähnt, das riecht ja regelrecht danach, dass irgendwann einmal eine Trennung erfolgt.
Wenn man nichts zu sagen hat, sollte man einfach die Klappe halten... Ob es danach "riecht" das eine Trennung erfolgt oder nicht sehe ich da nicht. Den Eltern (Geldgebern) geht es darum dass das Geld im Falle einer Trennung fair aufgeteilt wird. Sind Sie so naiv zu glauben das eine Ehe niemals auseinanderbricht?
Die Details können Sie auch getrost uns überlassen, mir geht es um die oben gestellte Frage.
Wenn die Trennung eingeplant wäre, wäre ich ja schön blöd mir nicht 50% am Zugewinn zu sichern...