Hallo liebe Finanztip Community!
Hier mein erster Post, nachdem ich jahrelang nur stiller Mitleser war 
Wohne seit 2016 in meiner ersten eigenen Wohnung (nach Studentenwohnheimen und WGs), diese habe ich von einer Privatperson gemietet. Nach Anfangsschwierigkeiten (verborgene Mängel) hat sich bereits gezeigt, dass die Kontaktaufnahme zum Vermieter schwierig ist.
Seit Jahren frage ich nach einer Nebenkostenabrechnung - bisher wurden meine Anfragen immer ignoriert. Seit Anfang letzten Jahres mache ich von meinem Rückhaltungsrecht für die Nebenkosten Gebrauch und dachte, damit würde der Vermieter in die Gänge kommen - Pustekuchen. Nach ein paar Monaten die Aufforderung von ihm die ausstehenden Beträge zu überweisen. Natürlich freundlich geantwortet, dass ich das gerne tue - wenn mir die Abrechnung vorliegt. Darauf hin wieder Funkstille - seit Monaten, trotz mehrmaliger Aufforderung von mir, die Abrechnungen zu erstellen (es geht immerhin mittlerweile um 4 Jahre, die überfällig sind). Heute versuchte ich es ein letztes mal nochmals - ich gehe allerdings davon aus, dass weiterhin mein Erlangen ignoriert wird.
Da die Ansprüche eine Abrechnung zu erhalten nach 3 Jahren ja verfallen, frage ich mich, was nun passiert. Muss ich klagen? Oder kann ich einfach weiter zurückhalten und damit sind die Vorderungen aus den Vorjahren "beglichen"? (Bsp: Abrechnung von 2016 hätte am 31.12.2017 eingehen müssen -> am 31.12.2020 verjährt, bezieht sich die Verjährung auch auf meine zurückgehaltenen Nebenkosten?).
Vielleicht war ja jemand hier schon einmal in einer ähnlichen Lage oder kennt sich mit dem Thema aus 
Danke euch und ein frohes 2021!