Die (negative) Differenz steht (positiv) in Zeile 12.
Also z.B.
Kapitalerträge = 100 Euro
Alterträge = 250 Euro
Dann:
Zeile 7 = 0 Euro
Zeile 12 = (+) 150 Euro
Korrekt?
Die (negative) Differenz steht (positiv) in Zeile 12.
Also z.B.
Kapitalerträge = 100 Euro
Alterträge = 250 Euro
Dann:
Zeile 7 = 0 Euro
Zeile 12 = (+) 150 Euro
Korrekt?
Hallo allerseits,
bei meinen Recherchen habe ich herausgefunden, dass es einen Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile gibt, der bei 100.000 Euro liegt. Aus dem letzten Steuerbescheid soll hervorgehen, wie viel davon noch über ist.
Eine entsprechende Passage habe ich dazu nicht gefunden.
- Wo finde ich die entsprechende Information im Steuerbescheid?
- Wird der Freibetrag immer weitergetragen, genügt es also in den letzten Steuerbescheid zu schauen - oder muss man sich theoretisch alle Steuerbescheide anschauen?
- Wenn die Information im letzten Steuerbescheid nicht zu finden ist, heißt das einfach, dass der Freibetrag noch nie angeknapst wurde? (Da er ggf. erst erscheint, sobald er das erste Mal verwendet/eingesetzt wurde.)
Vielen Dank!
Super, vielen Dank für die Hinweise und Erklärungen!
Ich habe es mal in meinem Wiso kurz eingegeben: Wiso zieht den unteren Betrag vom oberen Betrag ab und trägt nur das Ergebnis in die Zeile 7 ein. Eine KAP-INV wird nicht angelegt.
Dürfte ich nochmal nach dem Wiso-Verhalten fragen - zum direkten Vergleich?
Wie rechnet Wiso den Fall, wenn die Kapitalerträge (Zeile 7) geringer sind als die Alt-Anteile-Position - sich also ein negativer Wert ergibt. Wird dann trotzdem ein negativer Betrag in Zeile 7 eingetragen - oder werden die Werte dann in andere Zeilen eingetragen, z.B. Zeile 10 - "In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile"?
So wird es z.B. hier erklärt: https://www.ing.de/binaries//cont…inigung-2019-03 - Nr. 16.
Vielen Dank!
Bin leider mit der Anlage nicht im Detail vertraut. Buchhalterisch wäre es ein Abgang und im Normalfall sollte es da eine Möglichkeit geben, diesen Abgang einzutragen.
Achtung im Normalfall bucht man aber einen Abgang nur nach Verschrottung oder Verkauf. Ich würde das nicht machen, wenn das Teil nur in den Keller geräumt wurde.
In der Anlage steht nur diese eine Position mit vorher/nachher 1 Euro. Wenn es in den Keller geräumt wurde - muss dieses 1-Euro-Prinzip dann nicht weitergeführt werden? Oder kann ich die AVEÜR einfach weglassen ab kommender Steuererklärung?
Danke!
Hallo allerseits,
der Steuerberater hat im letzten Jahr für mein nebenberufliches Gewerbe eine AVEÜR erstellt, da ich noch ein "bewegliches Wirtschaftsgut" hatte, das mit 1 Euro verbucht war:
Buchwert 1.1.: 1 Euro
Buchwert 31.1.: 1 Euro
Nach meinem Verständnis blieb die Abschreibung dort stehen, da das Gerät zwar eigentlich abgeschrieben ist, aber doch noch in Benutzung war. Das hat sich nun geändert - das Gerät ist aussortiert und nicht mehr in Benutzung.
Alle anderen Felder der AVEÜR sind leer.
Nun steht die nächste Steuererklärung an: Kann ich die Anlage AVEÜR damit einfach zukünftig weglassen oder muss ich den 1 Euro noch irgendwie "ausbuchen" in der folgenden Steuererklärung? Wenn ja, wie mache ich das am einfachsten?
Vielen Dank!
Vielen Dank! Okay, das ist eindeutig.
Ich frage mal beim Smartsteuer-Support nach (falls jemand hier was weiß, immer gerne!).
Einige Zeilen unter der Frage zu Zeile 7 wird konkret nach dem Sachverhalt gefragt.
Könntest du hier einen Screenshot davon schicken oder die Bezeichnung des Feldes nennen? Ich versuche dann mal bei Smartsteuer ein Äquivalent zu finden, bisher ist mir das nicht gelungen. Falls jemand Smartsteuer kennt, gerne natürlich ebenfalls.
Vielen Dank!
Hallo allerseits,
vielen Dank für die Antworten!
Immer angeben. Gerade Reichtümer.
Es geht hier echt um Krümelbeträge. Ich habe in meiner Recherche schon rausgefunden, dass das Ergebnis wohl auch davon abhängt, wie und ob man ausländische Erträge in den jeweiligen Jahren schon berücksichtigt hat. 2015 und 2017 finde ich in den Steuerbescheinigungen z.B. das:
Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer:
4,36 Euro (2015) & 5,94 Euro (2017) usw.
Die Steuererklärung hat damals ein Steuerberater erstellt - ohne die Anlage KAP (oder KAP-INV) einzureichen. Die inländischen Kapitalerträge waren auch gut durch den Pauschbetrag abgedeckt. Da es sich um einen Altlasten-Fonds handelte, der mittlerweile aufgelöst ist, und wir hier über Krümelbeträge sprechen, würde ich im Zweifel lieber zweimal versteuern als gar nicht - und das Thema dann (Stichwort: Optimierung von Lebenszeit) zu den Akten legen.
Wie kann ich das machen, wenn ich auf Nummer sicher gehen will?
Ich habe es mal in meinem Wiso kurz eingegeben..
Wie hast du es in Wiso hinterlegt? Ich nutze zwar Smartsteuer, aber vielleicht erkenne ich die betreffenden Felder dann wieder. Sonst ist die Zuordnung ja so schön einfach, da die Zeile der KAP immer mit angegeben wird - bei der 49,21 Euro Position leider nicht.
Vielen Dank!
Hi allerseits,
von einer Bank habe ich diese Steuerbescheinigung bekommen:
ZitatHöhe der Kapitalerträge (KAP Zeile 7) = 0,00 Euro
ZitatBei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):
Summe der als zugeflossenen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentsfonds im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018
(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.)
= 49,21 Euro
Wie habe ich die letzte Position in der Steuererklärung anzugeben? Meine Vermutung ist KAP-INV, aber sicher bin ich mir nicht. In den Vorjahres gab es eine solche Position nie, deswegen dort immer nur keine oder normale Kapitalerträge. Eine KAP-INV-Anlage habe ich deswegen bislang nicht ausgefüllt.
Vielen Dank!
Hi allerseits,
ich bin normaler Arbeitnehmer, habe im Nebenerwerb ein Kleingewerbe (Umsatz niedrig vierstellig im Jahr). Auch wenn ich mit mit Steuer-Themen grundsätzlich gerne beschäftige, hat mich die Komplexität (des Gewerbes) bisher überfordert, was dazu geführt hat, dass ein Steuerberater meine Steuererklärung inkl. Gewerbe erstellt hat. Was eigentlich schade ist, denn den persönlichen Teil könnte ich problemlos persönlich machen.
Im angebrochenen Jahr steht (m)eine Hochzeit an - und die gemeinsame Steuererklärung. Das jetzige System würde dazu führen, dass ich beide Steuererklärungen (bzw. die neue gemeinsame) plus das Gewerbe vom Steuerberater bearbeiten lasse - was zu deutlich höheren Kosten für die Steuerberatung führt, da das Honorar vom zu versteuernden Einkommen abgeleitet wird.
Aus meiner Sicht führt das zu folgenden Optionen:
Weitere Optionen, Tipps oder Hinweise werden natürlich gerne angenommen.
Vielen Dank!
Hi Pan123 und Uwe aus dem Odenwald
vielen Dank für eure Infos.
Nutzt ihr die installierte Variante für PC oder Mac und nutzt ihr die Sychronisation über alle Geräte?
Wenn ich das richtig sehe, wäre das vorgehen dann, einen Account zu verwenden, und diesen dann bei der lokalen Installation der Familienmitglieder zu verwenden.
Man sieht dann nur die Steuererklärungen, die auf dem lokalen Rechner erstellt wurden - nicht die von den Rechnern, die ebenfalls mit dem Account eingewählt sind? Alternativ kann man ein Passwort vergeben, sodass sie auftauchen, aber nur nutzbar sind, wenn das Familienmitglied ebenfalls das Passwort kennt?
Vielen Dank!
Hi allerseits,
ich habe ein paar Fragen zum WISO-Steuersparbuch (nicht „Start“):
Der Preis inkludiert ja fünf Steuererklärungen pro Jahr. Wie kann man die nun mit mehreren Personen, z.B. innerhalb der Familie, nutzen?
- Geht das auch ohne Account? Oder nur mit? Ist es an ein Gerät gebunden - oder kann man es ortsunabhängig nutzen?
- Kann man den Lizenzkey dann 5x einlösen (auf bis zu 5 Accounts) - oder läuft alles über den gleichen Account?
- Kann man die Steuererklärung gegenseitig sehen - oder sieht man nur seine eigene, trotz geteilter Lizenz?
- Irgendwelche Unterschiede zwischen Web und PC/Mac?
Vielen Dank!
Hi KaterJack,
willkommen im Forum.
Für ein weltweit diversifiziertes Portfolio, das Industrie- und Entwicklungsländer gemäß Marktkapitalisierung enthält, eignen sich ETFs auf die Indices MSCI ACWI oder FTSE All-World. Für letzteren hast du dich entschieden.
Bei Vanguard wurden die ETFs erfunden, der ETF existiert schon lange, hat ein großes Fondsvolumen, eine fairen TER und eine Tracking-Differenz bei oder kleiner Null. Außerdem ist ist das Sampling sehr breit.
Ich habe mich aus diesen Gründen auch für ihn als 1-ETF-Lösung gewählt.
Hinweis zur Vollständigkeit: Bei Finanztip taucht der ETF nicht in den Empfehlungslisten auf, da wohl manche Infos des Indexanbieters nicht einsehbar sind.
Grüße!
Ich tippe auf Corona. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hi Sandra,
eine pauschale Antwort ist schwierig.
Grundsätzlich würde ich empfehlen, sich über mögliche Anlageklassen zu informieren. Das gibt dir das Wissen, dein gewünschtes Investment zu machen. Dabei geht es stets auch um die Diversifikation: Eine Einzelaktie ist in der Regel volatiler (und damit riskanter) als ein breit gestreuter Welt-Aktien-ETF.
Wichtig ist auch, sich über die Risikotragfähigkeit Gedanken zu machen. Rendite kommt nämlich von Risiko. Wenn man das Risiko stark senken möchte, leidet darunter auch die Rendite (Tagesgeld, Festgeld). Der "Lohn" ist ein kalkulierbarer Betrag zu Tag X.
Vom Anlagezeitraum über 10-15 Jahre ist auch ein breitgestreuter Welt-Aktien-ETF denkbar, aber wie gesagt, das muss der Risikofreudigkeit entsprechen. Denn in Krisen oder Crashes sollte man nicht nervös werden oder unruhig schlafen - und einfach weiter halten.
Man kann die Anlageentscheidungen auch an einen vertrauensvollen Partner outsourcen. Hier sollte man darauf achten, dass keine Interessenskonflikte entstehen. Bank-"Berater" sind Verkäufer. Der Ansatz eines unabhängigen Finanzberaters ist da nicht schlecht.
Grüße!
Hi Kali-Kai,
beim TER handelt es sich um die (gesamten) Verwaltungskosten, die auch beim Hersteller (Blackrock, iShares) mit 0,2% angegeben sind: https://www.ishares.com/de/privatanleg…assthrough=true
(Sofern ich hier richtig liege und die WKN A1JMDF ist - korrekt?)
Woher Morningstar die 0,6% zieht, weiß ich nicht. Der Eintrag ist ja sehr spärlich. Ggf. hat der ETF früher mal mehr gekostet? Vielleicht weiß sonst noch jemand Rat?
Grüße!
Keine Ahnung, ob es da ein wissenschaftliches Prinzip gibt, aber ich klammere den Notgroschen aus. Dieser ist ja nicht angelegt, sondern steht für spontane unerwartete Ausgaben zur Verfügung. Den Rest verteile ich auf risikoarme (Festgeld) und risikobehaftete (ETFs) Anlage gemäß Risikotragfähigkeit und davon abgeleiteter Asset Allocation.
Wie gesagt, so praktiziere ich es - ob das immer so gemacht wird - keine Ahnung.
Hi ETF_Paul,
was wäre der Hintergrund / die Ziel?
Wenn du einen Kauf machst, dann spielt es keine Rolle, woher das Geld (gedanklich) kommt. Da eine „alte“ Dividende bereits versteuert wurde, ist sie ja in dein Barvermögen über gegangen. Reinvestierst du sie, ist das eine neue Einlage zum Tageskurs. So als hättest du Geld vom Sparbuch genommen.
Oder geht es dir um deine Übersicht / Buchführung? Dann würde ich das z.B. mittels Excel protokollieren.
Grüße!
Hi ETF_Paul,
wenn du Ausschüttungen aus dem ETF erhältst, werden diese (bei einem deutschen Broker automatisch) mit der Kapitalertragssteuer belastet - es sei denn, du hast einen Freistellungsauftrag vergeben und davon ist noch etwas übrig.
Das Geld gehört dann dir. Für die Wiederanlage ist unerheblich, ob der Anlagebetrag aus Dividenten, Gehalt oder Sparbuch kommt.
Grüße!